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Dokumente zum Projekt "Resozialisierung durch Digitalisierung"

1. Den mit der Telio Communications GmbH geschlossenen Konzessionsvertrag über die Einführung eines digitalen Haftraummediensystems.
2. Jegliche Dokumente über die von Inhaftierten zu zahlenden Entgelte für die Nutzung des digitalen Haftraummediensystems.

Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    17. Dezember 2021
  • Frist
    22. Januar 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Dokumente zum Projekt "Resozialisierung durch Digitalisierung" [#235863]
Datum
17. Dezember 2021 22:49
An
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Den mit der Telio Communications GmbH geschlossenen Konzessionsvertrag über die Einführung eines digitalen Haftraummediensystems. 2. Jegliche Dokumente über die von Inhaftierten zu zahlenden Entgelte für die Nutzung des digitalen Haftraummediensystems. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 235863 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/235863/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Sehr Antragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres Antrags. Die Bearbeitungszeit wird wegen der anstehenden Fe…
Von
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Betreff
WG: Dokumente zum Projekt "Resozialisierung durch Digitalisierung" [#235863]
Datum
23. Dezember 2021 09:01
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres Antrags. Die Bearbeitungszeit wird wegen der anstehenden Feiertage und dem Jahreswechsel etwas länger als gewöhnlich dauern, wofür ich um Verständnis bitte. Über den entstehenden Verwaltungsaufwand und den ggf. damit verbundenen Kosten kann ich Ihnen noch keine Auskunft geben. Auch dafür bitte ich um Verständnis. Ich werde mich deshalb erneut an Sie wenden, soweit es notwendig ist. Zur Bearbeitung Ihrer Anfrage benötige ich Ihre zustellfähige Anschrift, weil voraussichtlich Rechte Dritter gemäß § 7 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) betroffen sind. Sofern Gebühren anfallen, muss auch der Gebührenbescheid an Sie persönlich zustellbar sein. Gleiches gilt ggf. für einen Widerspruchsbescheid. Ich bitte Sie deshalb darum, mir Ihre zustellfähige Anschrift mitzuteilen, damit ich Ihren Antrag weiter bearbeiten kann. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine zustellfähige Anschrift lautet: Antragsteller/in Antragsteller/in << A…
An Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Dokumente zum Projekt "Resozialisierung durch Digitalisierung" [#235863]
Datum
9. Januar 2022 20:24
An
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine zustellfähige Anschrift lautet: Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 235863 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/235863/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Vorabinformation zu den Gebühren für die beantragte Akteneinsicht/Aktenauskunft Sehr Antragsteller/in ich beabsic…
Von
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Betreff
Vorabinformation zu den Gebühren für die beantragte Akteneinsicht/Aktenauskunft
Datum
17. Januar 2022 10:17
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in ich beabsichtige Ihnen Akteneinsicht/Aktenauskunft nach § 3 des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) und nicht nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG) zu gewähren, weil sich Ihr Antrag auf eine allgemeine Akteneinsicht/Aktenauskunft bezieht und nicht auf die Produktsicherheit des Haftraummediensystems zum Schutz von Verbraucherinnen und Verbraucher. Die erbetene Akteneinsicht/Aktenauskunft kann ich Ihnen auf Grundlage des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes nicht kostenfrei gewähren, weil Sie keinen Anspruch auf eine Persönliche Gebührenbefreiung nach § 2 Abs. 1 Ziff. 1-4 der Verwaltungsgebührenordnung (VGebO) haben oder einen solchen Anspruch nicht geltend gemacht haben. Eine Sachliche Gebührenfreiheit aufgrund einer Amtshandlung aus einem bestehenden oder früheren Dienst- oder Arbeitsverhältnis etc. nach § 3 VGebO dürfte ebenso auszuschließen sein. Nach § 5 VGebO in Verbindung mit dem Gebührenverzeichnis vom 1. Januar 2021 wird nach Buchstabe b) Ziffer 2 in dem dort vorgesehenen Rahmen eine Gebühr zwischen 100 bis 250 Euro für die gewünschte Akteneinsicht/Aktenauskunft festgelegt. Zur weiteren Bearbeitung der Akteneinsicht/Aktenauskunft bitte ich um Ihre kurzfristige Mitteilung, ob Sie eine festzusetzende Gebühr zwischen 100 und 250 Euro bereit sind zu tragen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Vorabinformation zu den Gebühren für die beantragte Akteneinsicht/Aktenauskunft [#235863] Sehr << Anrede…
An Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vorabinformation zu den Gebühren für die beantragte Akteneinsicht/Aktenauskunft [#235863]
Datum
17. Januar 2022 10:41
An
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte Sie zu prüfen, ob die Auskunft im Rahmen einer einfachen Anfrage gebührenfrei erfolgen kann, soweit ich meine Anfrage auf den Konzessionsvertrag beschränke. Schließlich dürfte es sich nur um ein einziges Dokument handeln, welches nur minimalen Verwaltungsaufwand verursachen dürfte. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 235863 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/235863/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
AW: Vorabinformation zu den Gebühren für die beantragte Akteneinsicht/Aktenauskunft [#235863] Sehr Antragsteller/i…
Von
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Betreff
AW: Vorabinformation zu den Gebühren für die beantragte Akteneinsicht/Aktenauskunft [#235863]
Datum
18. Januar 2022 09:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in die Akteneinsicht kann Ihnen auch aufgrund einer einfachen Anfrage nicht gebührenfrei gewährt werden. Nach § 5 der Verwaltungsgebührenordnung (VGebO) vom 24. November 2009 und dem Gebührenverzeichnis vom 1. Januar 2021 ist nach Buchstabe b) Ziffer 1. eine Gebühr in einem Rahmen von 5 bis 100 Euro dafür festzusetzen. Unabhängig davon, ob Ihnen der Konzessionsvertrag nach Anhörung des Beteiligten gemäß § 7 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) digital zugänglich gemacht werden kann, bitte ich um kurzfristige Mitteilung, ob Sie bei einem positiven Bescheid zur beantragten Akteneinsicht die festzusetzende Gebühr in dem festgelegten Rahmen zu tragen bereit sind. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Vorabinformation zu den Gebühren für die beantragte Akteneinsicht/Aktenauskunft [#235863] Sehr << Anrede…
An Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vorabinformation zu den Gebühren für die beantragte Akteneinsicht/Aktenauskunft [#235863]
Datum
21. Januar 2022 08:44
An
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich ziehe meinen Antrag hiermit zurück. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 235863 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/235863/

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Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
AW: Vorabinformation zu den Gebühren für die beantragte Akteneinsicht/Aktenauskunft [#235863] Sehr Antragsteller/i…
Von
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Betreff
AW: Vorabinformation zu den Gebühren für die beantragte Akteneinsicht/Aktenauskunft [#235863]
Datum
21. Januar 2022 08:51
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich hoffe Sie haben Verständnis dafür, dass ich aufgrund der rechtlichen Vorgaben keine gebührenfreie Akteneinsicht gewähren kann. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.