Dokumente zur Ausschreibung des nationalen Aktionsplans zur Umsetzung der UN Leitrichtlinien für Unternehmen und Menschenrecht

alle Dokumente, inklusive Kommunikationen, interne Mitteilungen und Ministerienübergreifen Anfragen oder Briefwechsel, welche sich mit damit beschätigen einen nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN Leitrichtlinien für Unternehmen und Menschenrechte (Ruggie-Framework), welcher von der EU bereits im letzten Jahr gefordert wurde, zu erstellen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    12. März 2014
  • Frist
    15. April 2014
  • Ein:e Follower:in
Christoph Kühn
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: alle Dokumente, …
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
Christoph Kühn
Betreff
Dokumente zur Ausschreibung des nationalen Aktionsplans zur Umsetzung der UN Leitrichtlinien für Unternehmen und Menschenrecht [#5932]
Datum
12. März 2014 14:36
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle Dokumente, inklusive Kommunikationen, interne Mitteilungen und Ministerienübergreifen Anfragen oder Briefwechsel, welche sich mit damit beschätigen einen nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN Leitrichtlinien für Unternehmen und Menschenrechte (Ruggie-Framework), welcher von der EU bereits im letzten Jahr gefordert wurde, zu erstellen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen,
Mit freundlichen Grüßen Christoph Kühn
Christoph Kühn
Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie daran erinnern, dass ich auf meine Informationfreiheitsanfrage vom …
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
Christoph Kühn
Betreff
AW: Dokumente zur Ausschreibung des nationalen Aktionsplans zur Umsetzung der UN Leitrichtlinien für Unternehmen und Menschenrecht [#5932]
Datum
9. April 2014 19:07
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie daran erinnern, dass ich auf meine Informationfreiheitsanfrage vom 12.März 2014 in spätestens 6 Tagen, am 15. April 2014, eine Antwort erwarte. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG. Mit freundlichen Grüßen Christoph Kühn Anfragenr: 5932 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Ihre Anfrage nach dem IFG zum nationalen Aktionsplans zur Umsetzung der UN Leitprinzipien für Wirtschaft und Mensc…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
Ihre Anfrage nach dem IFG zum nationalen Aktionsplans zur Umsetzung der UN Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte
Datum
10. April 2014 10:36
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Kühn, leider ist Ihre Anfrage erst heute bei uns, d.h. in dem im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie für die Thematik UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte zuständigen Referat, eingegangen. Ich bitte um Verständnis dafür, dass wir die Monatsfrist zur Beantwortung Ihrer Anfrage daher nicht einhalten können. Wir bemühen uns aber um eine zeitnahe Beantwortung Ihrer Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Ihr Auskunftsbegehren nach dem IFG zur Umsetzung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte Sehr geeh…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
Ihr Auskunftsbegehren nach dem IFG zur Umsetzung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte
Datum
16. April 2014 08:38
Status
Sehr geehrter Herr Kühn, danke für Ihr Interesse an einem deutschen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte. Entsprechend dem Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD beabsichtigt die Bundesregierung, die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte auf nationaler Ebene umzusetzen. Wie dies konkret geschehen soll und ob dazu die Erstellung eines nationalen Aktionsplans notwendig ist, wird derzeit zwischen den Ressorts diskutiert. Zu Ihrer Bitte um Übersendung aller konkret einschlägigen Dokumente weise ich darauf hin, dass die Umsetzung der UN-Leitprinzipien innerhalb der Bundesregierung federführend vom Auswärtigen Amt koordiniert wird. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie kann Ihnen insoweit keinen umfassenden Überblick zum Umsetzungsprozess verschaffen, sondern lediglich Auskunft zu den hier vorliegenden Akten geben. Sollten Sie dies wünschen, möchte ich Sie bitten, Ihr weit gefasstes Begehren möglichst zu präzisieren und uns mitzuteilen, welche Informationen Sie ganz konkret interessieren. Ihr derzeitiger Antrag auf Aktenauskunft ist derart umfangreich, dass es sich dabei nicht mehr um eine einfache Auskunft im Sinne des § 10 Abs. 1 IFG handelt, da die Sichtung der Akten nach unserer jetzigen Einschätzung einen nicht unerheblichen Verwaltungsaufwand verursachen wird. Wir schätzen die Gebühren, die sich am tatsächlichen Zeit- und Personalaufwand sowie an den Personalkostensätzen des Bundesministeriums für Finanzen orientieren, vorläufig auf ca. 390 Euro (5 Stunden höherer Dienst mal 60 Euro = 300 Euro; 3 Stunden mittlerer Dienst mal 30 Euro = 90 Euro). Hinzu kämen die Auslagen für Kopien in Höhe von 0,10 Euro pro Seite. Die Zahl der entsprechenden Seiten ist abhängig vom konkreten Informationsbegehren und insoweit im Moment ebenfalls noch nicht abschließend abzuschätzen. Die Akten werden im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie nicht elektronisch geführt. Insofern ist keine unmittelbare Übermittlung in elektronischer Form möglich, sondern die Unterlagen müssten eingescannt werden, was natürlich den Zeit- und Personalaufwand entsprechend noch erhöhen würde. Bitte teilen Sie mir mit, wenn Sie Ihr Auskunftsbegehren aufrechterhalten und übermitteln Sie mir in diesem Fall Ihre Postanschrift, damit Ihnen ggf. der entsprechende Kostenbescheid zugestellt werden kann. Mit freundlichen Grüßen
Christoph Kühn
AW: Ihr Auskunftsbegehren nach dem IFG zur Umsetzung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte [#59…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
Christoph Kühn
Betreff
AW: Ihr Auskunftsbegehren nach dem IFG zur Umsetzung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte [#5932]
Datum
18. April 2014 18:13
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. In Anbetracht der kleinen Aufwandsentschädigung die Sie mir in Aussicht stellen, möchte ich gerne meine ursprüngliche Anfrage stark verkürzen. In Zusammenhang mit meiner Anfrage vom 12. März 2014 bitte ich nun nur noch um die Zusendung eines Dokuments, wobei es sich um eine interne Mitteilung, Ministerienübergreifen Anfrage oder sonstige Kommunikation handeln kann, welches darlegt wann der nationale Aktionsplan zur Umsetzung der UN Leitrichtlinien für Unternehmen und Menschenrechte vorrausichtlich erscheinen soll, bzw. in welcher Phase der Erstellung dieser sich befindet. Ich nehme zur Kenntniss, dass das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die Umsetzung dieses Plans nicht koordiniert, allerdings trägt es sicherlich zu dessen Erstellung bei und in diesem Zusammenhang existiert mit Sicherheit auch ein Dokument, welches den Stand der Umsetzung und sei es nur der Teil des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, darlegt. Hierbei handelt es sich dann sicher auch um eine einfache Anfrage im Sinne des § 10 Abs. 1 IFG, da, wie Sie sagten, die Ressorts sich gerade in einer Diskussion über die Erstellung dieses Plans befinden und eine derartige Auskunft deshalb ein leichtes sein sollte. Mit freundlichen Grüßen Christoph Kühn Anfragenr: 5932 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
AW: Ihr Auskunftsbegehren nach dem IFG zur Umsetzung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte [#59…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: Ihr Auskunftsbegehren nach dem IFG zur Umsetzung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte [#5932]
Datum
23. April 2014 15:46
Status
Sehr geehrter Herr Kühn, vielen Dank für die Konkretisierung Ihres Auskunftsbegehrens, die eine Beantwortung erheblich vereinfacht. Zu Ihrer Frage zum Stand der Umsetzung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte kann ich Ihnen kein Dokument zusenden, da dazu keines vorliegt. Ich kann Ihnen aber Ihre Frage gerne beantworten: Es haben bisher keine Arbeiten an einem nationalen Umsetzungsplan begonnen. Entsprechend kann auch noch kein Termin für ein voraussichtliches Erscheinen genannt werden. Das Auswärtige Amt, bei dem, wie Sie bereits wissen, die Federführung für diese Thematik liegt, hat am heutigen Tag für den 13. Mai 2014 zu einer ersten (mündlichen) Ressortbesprechung eingeladen, wo über eine Umsetzung der UN-Leitprinzipien gesprochen werden soll. Mit freundlichen Grüßen