Dokumente zur Domain/E-Mail-Konfiguration einiger Domains

Alle Dokumente/Kommunikation/Dokumentation die in Verbindung mit den Subdomains
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- zfd.bund.de
- bamberg.bund.de
- service.bfd.bund.de
- warnung.bund.de
- bmi-koeln.bund.de
- bmwa.bund.de
- scanner.bnd.bund.de
- eub.bund.de
- bmi-treptow.bund.de
- gis01-bs.ad.vti.bund.de
- zensus-jira.itz.bund.de
angefallen ist.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. Januar 2022
  • Frist
    19. Februar 2022
  • 0 Follower:innen
Lilith Wittmann
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle Dokumente/Ko…
An Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben Details
Von
Lilith Wittmann
Betreff
Dokumente zur Domain/E-Mail-Konfiguration einiger Domains [#237701]
Datum
15. Januar 2022 23:08
An
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Dokumente/Kommunikation/Dokumentation die in Verbindung mit den Subdomains - bfv.bund.de - zfd.bund.de - bamberg.bund.de - service.bfd.bund.de - warnung.bund.de - bmi-koeln.bund.de - bmwa.bund.de - scanner.bnd.bund.de - eub.bund.de - bmi-treptow.bund.de - gis01-bs.ad.vti.bund.de - zensus-jira.itz.bund.de angefallen ist.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 237701 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/237701/
Mit freundlichen Grüßen Lilith Wittmann
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Sehr geehrte Frau Wittmann, hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres Auskunftsersuchens nach dem Informatio…
Von
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Betreff
Ihr Auskunftsersuchen "Dokumente zur Domain/E-Mail-Konfiguration einiger Domains [#237701]" vom 15.01.2022; hier: Eingangsbestätigung
Datum
2. Februar 2022 14:52
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Wittmann, hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres Auskunftsersuchens nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 15. Januar 2022. Ihr Auskunftsersuchen zu "Dokumente zur Domain/E-Mail-Konfiguration einiger Domains [#237701]" habe ich mit dem Geschäftszeichen St3-100 102/9#96 erfasst. Nach bisherigem Kenntnisstand handelt es sich voraussichtlich um eine einfache Auskunft, welche gem. § 10 Absatz 1 Satz 2 IFG gebührenfrei ergehen wird. Sollten neue Erkenntnisse ergeben, dass aufgrund eines erhöhten Verwaltungsaufwandes doch Gebühren erhoben werden müssen, werde ich Sie vorab in Kenntnis setzen. Für die inhaltliche Beantwortung Ihrer Anfrage bitte ich um etwas Geduld. Ich werde Ihnen die Antwort fristgemäß übersenden. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Sehr geehrte Frau Wittmann, mit in der Anlage beigefügtem Schreiben vom 14.02.2022 erteile ich Ihnen Auskunft zu …
Von
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Betreff
Ihre IFG-Anfrage "Dokumente zur Domain/E-Mail-Konfiguration einiger Domains [#237701]" vom 15.01.2022, hier: Schreiben zur Beauskunftung
Datum
14. Februar 2022 17:01
Status
Sehr geehrte Frau Wittmann, mit in der Anlage beigefügtem Schreiben vom 14.02.2022 erteile ich Ihnen Auskunft zu Ihrem Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz (IFG) und Umweltinformationsgesetz (UIG) vom 15.01.2022 zur im Betreff genannten Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen