Dokumente zur elektronischen Kriminalakte

Anfrage an: Bundeskriminalamt

Nach Angaben des Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit wird inzwischen ein erheblicher Teil der Kriminalakten beim BKA in elektronischer Form geführt (elektronische Kriminalakte, eKA). Da die Modalitäten dieser Verarbeitung personenbezogener Daten bislang offenbar nicht öffentlich bekannt sind, bitte ich um Überlassung von

(a) der Errichtungsanordnung(en) der zugrundeliegenden EDV-System(e),

(b) der technischen Dokumentation der Implementation; von besonderem Interesse wären dabei die DDL-Statements inklusive der Indexdefinitionen für die die eKA realisierenden Tabellen bzw. Informationen über externe Volltextindizes, soweit die Datenbank BLOBs enthält.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    13. Juli 2015
  • Frist
    14. August 2015
  • Kosten dieser Information:
    54,00 Euro
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Nach Angaben des…
An Bundeskriminalamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Dokumente zur elektronischen Kriminalakte [#10589]
Datum
13. Juli 2015 21:17
An
Bundeskriminalamt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Nach Angaben des Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit wird inzwischen ein erheblicher Teil der Kriminalakten beim BKA in elektronischer Form geführt (elektronische Kriminalakte, eKA). Da die Modalitäten dieser Verarbeitung personenbezogener Daten bislang offenbar nicht öffentlich bekannt sind, bitte ich um Überlassung von (a) der Errichtungsanordnung(en) der zugrundeliegenden EDV-System(e), (b) der technischen Dokumentation der Implementation; von besonderem Interesse wären dabei die DDL-Statements inklusive der Indexdefinitionen für die die eKA realisierenden Tabellen bzw. Informationen über externe Volltextindizes, soweit die Datenbank BLOBs enthält.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragssteller <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragssteller << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundeskriminalamt
Dokumente zur elektronischen Kriminalakte
Von
Bundeskriminalamt
Via
Briefpost
Betreff
Dokumente zur elektronischen Kriminalakte
Datum
13. August 2015
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
Widerspruch gegen die de facto-Ablehnung (Widerspruch in Briefform, und ich kann an meine Kommentare nichts anhäng…
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Widerspruch gegen die de facto-Ablehnung
Datum
1. September 2015
An
Empfängername
Status
Warte auf Antwort
27,1 KB
(Widerspruch in Briefform, und ich kann an meine Kommentare nichts anhängen, daher so)
Bundeskriminalamt
Widerspruchsbescheid Das BKA wiederholt stereotyp die Phrasen aus der ursprünglichen Ablehnung der Anfrage.
Von
Bundeskriminalamt
Via
Briefpost
Betreff
Widerspruchsbescheid
Datum
17. Dezember 2015
Status
Warte auf Antwort
353,7 KB
Das BKA wiederholt stereotyp die Phrasen aus der ursprünglichen Ablehnung der Anfrage.
<< Anfragesteller:in >>
Widerspruch an das VG Wiesbaden
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Widerspruch an das VG Wiesbaden
Datum
5. Januar 2016
An
Empfängername
Status
Anfrage abgeschlossen
148,2 KB
Bundeskriminalamt
BKA beantragt, die Klage Abzuweisen
Von
Bundeskriminalamt
Via
Briefpost
Betreff
BKA beantragt, die Klage Abzuweisen
Datum
12. Februar 2016
Status
62,6 KB
<< Anfragesteller:in >>
Ergänzung der Klage Das Gericht hat mein ursprüngliches Schreiben (über dem ich irrtümlich "Widerspruch"…
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Ergänzung der Klage
Datum
21. Februar 2016
An
Empfängername
Status
geschwärzt
1,2 MB
Das Gericht hat mein ursprüngliches Schreiben (über dem ich irrtümlich "Widerspruch" stehen hatte) richtig als Klage interpretiert und dann nach dem Schriftverkehr mit dem BKA gefragt. Die Gelegenheit habe ich zu einer Präzisierung der Klage genutzt. Vgl. Anhang.
Bundeskriminalamt
Ergänzung der Klageerwiderung Das BKA beteuert, es könne keine Auskunft geben, weil das ihre IT gefährde, was wied…
Von
Bundeskriminalamt
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Briefpost
Betreff
Ergänzung der Klageerwiderung
Datum
14. März 2016
Status
107,2 KB
Das BKA beteuert, es könne keine Auskunft geben, weil das ihre IT gefährde, was wiederum möglicherweise große Teile der Bevölkerung beunruhigen könnte. Vgl. Anhang
<< Anfragesteller:in >>
Stellungnahme zur Ergänzung der Erwiderung durch das BKA Ich kann nicht ganz unkommentiert lassen, dass sich das B…
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Stellungnahme zur Ergänzung der Erwiderung durch das BKA
Datum
25. März 2016
An
Empfängername
Status
Ich kann nicht ganz unkommentiert lassen, dass sich das BKA offensichtlich für kritischere Infrastruktur hält als das Telefonnetz und wiederhole, dass das aber auch gar nichts zur Sache tut (vgl. Anhang)

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Bundeskriminalamt
Das BKA räumt ein, keine Errichtungsanordnung für die eKA zu haben
Von
Bundeskriminalamt
Via
Briefpost
Betreff
Das BKA räumt ein, keine Errichtungsanordnung für die eKA zu haben
Datum
25. März 2016
Status