Dokumente zur Ernennung vom Schulleiter und Konrektor

Alle Dokumente,
die mit der Ernennung von Steffen Pauli zum Schulleiter und Dominik Kleinschmidt zum 1. Konrektor in der Edith-Stein-Realschule Lippstadt existieren.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    6. März 2019
  • Frist
    9. April 2019
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Bezirksregierung Arnsberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Dokumente zur Ernennung vom Schulleiter und Konrektor [#60220]
Datum
6. März 2019 14:57
An
Bezirksregierung Arnsberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Dokumente, die mit der Ernennung von Steffen Pauli zum Schulleiter und Dominik Kleinschmidt zum 1. Konrektor in der Edith-Stein-Realschule Lippstadt existieren.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bezirksregierung Arnsberg
Sehr geehrtAntragsteller/in wunschgemäß bestätige ich den Eingang Ihrer u.g. Email. Den zeitlichen Verzug bitte …
Von
Bezirksregierung Arnsberg
Betreff
AW: Dokumente zur Ernennung vom Schulleiter und Konrektor [#60220]
Datum
28. März 2019 11:16
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrtAntragsteller/in wunschgemäß bestätige ich den Eingang Ihrer u.g. Email. Den zeitlichen Verzug bitte ich zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass bei meiner Informationsfreiheitsanfrage…
An Bezirksregierung Arnsberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Dokumente zur Ernennung vom Schulleiter und Konrektor [#60220]
Datum
9. April 2019 18:19
An
Bezirksregierung Arnsberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass bei meiner Informationsfreiheitsanfrage „Dokumente zur Ernennung vom Schulleiter und Konrektor“ vom 06.03.2019 (#60220) mittlerweile eine Fristüberschreitung nach Gesetz eingetreten ist. Ich gebe Ihnen dennoch Zeit bis zum 18.04.2019, da Sie ja bereits sagten, den zeitlichen Verzug zu entschuldigen. Weiterhin möchte ich Sie bitten mich über den aktuellen Stand der Anfrage zu informieren. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 60220 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bezirksregierung Arnsberg
Sehr geehrtAntragsteller/in gem. § 4 Abs. 1 Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG) hat jede natürliche Person nach…
Von
Bezirksregierung Arnsberg
Betreff
AW: Dokumente zur Ernennung vom Schulleiter und Konrektor [#60220]
Datum
23. April 2019 06:54
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in gem. § 4 Abs. 1 Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG) hat jede natürliche Person nach Maßgabe dieses Gesetzes grds. Anspruch auf Zugang zu den vorhandenen amtlichen Informationen. Dieser Anspruch ist höchstpersönlich und wird dementsprechend erfüllt durch eine persönliche Antwort an den Antragsteller. Die Zustellung erfolgt ausschließlich an den Berechtigten. Vor diesem Hintergrund erkläre ich, dass die Bezirksregierung Arnsberg einer Veröffentlichung der Inhalte des Schriftverkehrs in dieser Sache auf einer öffentlichen Internetplattform (wie z.B. fragdenstaat.de) ausdrücklich nicht zustimmt. Für weitere Kontakte in der Sache bitte ich Sie daher um Bekanntgabe Ihrer persönlichen Kontaktdaten (Postanschrift bzw. private Email-Adresse). Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> in der Drucksache 17/416 des NRW-Landtages in der "Stellungnahme der Lan…
An Bezirksregierung Arnsberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Dokumente zur Ernennung vom Schulleiter und Konrektor [#60220]
Datum
23. April 2019 07:37
An
Bezirksregierung Arnsberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> in der Drucksache 17/416 des NRW-Landtages in der "Stellungnahme der Landesregierung zum 23. Datenschutz- und Informationsfreiheitsbericht der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen" findet sich unter Punkt 16.3 "Antworten auf FragDenStaat" der Satz: Die Landesregierung legt Wert auf die Feststellung, dass Fragen, die über die Internetplattform www.fragdenstaat.de gestellt werden, auch beantwortet werden. Ich weise Sie darauf hin, dass ich die Landesdatenschutzbeauftragte einschalten werde in dieser Sache. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 60220 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze N…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Dokumente zur Ernennung vom Schulleiter und Konrektor“ [#60220] [#60220]
Datum
23. April 2019 07:40
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/60220 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Behörde sich weigert die Kommunikation weiter über FragDenStaat zu führen und auf "private" Kommunikationswege ausweichen will. Ich würde Sie außerdem bitten, dass Sie die Behörde darauf hinweisen, dass wenn die Frist nicht eingehalten werden kann, dies zu begründen ist innerhalb der Frist gegenüber dem Antragsteller. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 60220.pdf Anfragenr: 60220 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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<< Anfragesteller:in >>
AW: IFG; Antrag Herrn Antragsteller/in Kopperts auf Informationszugang [#60220] Sehr geehrteAntragsteller/in grun…
An Bezirksregierung Arnsberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG; Antrag Herrn Antragsteller/in Kopperts auf Informationszugang [#60220]
Datum
5. Juli 2019 20:34
An
Bezirksregierung Arnsberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in grundsätzlich stimme ich natürlich mit Ihrer Meinung überein, allerdings verweigern Sie generell die Auskunft und haben nach meinem Kenntnisstand, da dies nicht ebenso nicht in der Auskunft gegenüber der Landesdatenschutzbeauftragten erwähnt ist, keine Prüfung vorgenommen, ob dem Antrag stattgegeben werden kann, wenn die personenbezogenen Daten geschwärzt oder abgetrennt werden würden. Außerdem würde ich Sie um eine Erklärung bitten, warum Sie mir nicht geschrieben haben, dass laut Ihrer Meinung der Datenschutz die Auskunft nicht möglich macht, sondern Sie die Auskunft allgemein verweigert haben mit der Begründung, dass Sie keine Anfragen beantworten die von Internetseiten wie "FragDenStaat.de" kommen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 60220 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bezirksregierung Arnsberg
Automatische Antwort: IFG; Antrag Herrn Antragsteller/in Kopperts auf Informationszugang [#60220] Sehr geehrteAntr…
Von
Bezirksregierung Arnsberg
Betreff
Automatische Antwort: IFG; Antrag Herrn Antragsteller/in Kopperts auf Informationszugang [#60220]
Datum
5. Juli 2019 20:48
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in am 10.07.2019 bin ich wieder im Dienst. Die Bearbeitung Ihrer Sendung erfolgt nach Rückkehr. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nor…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Dokumente zur Ernennung vom Schulleiter und Konrektor“ [#60220] [#60220]
Datum
6. August 2019 15:06
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/60220 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, da die angefragte Behörde meint die Auskunft verweigern zu können mit der Begründung des Datenschutzes. Ich stimme überein, dass personenbezogene Daten nicht bekannt gegeben werden dürfen (insbesondere die Personalakte welche ich allerdings nicht anfragte) ohne Zustimmung der betroffenen Person, allerdings lassen sich diese Daten sicherlich ohne Probleme schwärzen womit einer Auskunft keine Probleme mehr entgegenstehen sollten. Ich würde Sie bitten die Behörde auf diese Möglichkeit hinzuweisen da auf meine Nachricht diesbezüglich vom 5. Juli eine Abwesenheitsnachricht kam und nach Anwesenheit der bearbeitenden Person in der Behörde (10. Juli) keine weitere Nachricht von dieser kam (auch auf fragdenstaat.de nachzulesen) Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 60220.pdf Anfragenr: 60220 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.