Dokumente zur Evaluation der Einsatzmöglichkeiten von Dronen (UAVs)

alle Dokumente, die im Rahmen einer Evaluation von Dronen (Unmanned Aerial Vehicles) bezüglich der Einsatzmöglichkeiten und Eignung für die Brandenburger Polizei erstellt wurden.
Hilfsweise bitte ich um die Zusendung einer Liste der zu dieser Evaluierung erstellten Dokumente sowie eine Übersicht über Auftraggeber und Ausführende (Wissenschaftliche Stellen, Beratungsunternehmen etc.) dieser Untersuchungen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. Februar 2013
  • Frist
    19. März 2013
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bi…
An Ministerium des Innern und für Kommunales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Dokumente zur Evaluation der Einsatzmöglichkeiten von Dronen (UAVs)
Datum
14. Februar 2013 22:13
An
Ministerium des Innern und für Kommunales
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir folgendes zu:
alle Dokumente, die im Rahmen einer Evaluation von Dronen (Unmanned Aerial Vehicles) bezüglich der Einsatzmöglichkeiten und Eignung für die Brandenburger Polizei erstellt wurden. Hilfsweise bitte ich um die Zusendung einer Liste der zu dieser Evaluierung erstellten Dokumente sowie eine Übersicht über Auftraggeber und Ausführende (Wissenschaftliche Stellen, Beratungsunternehmen etc.) dieser Untersuchungen.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf §6 Abs. 1 AIG bitte ich um unverzügliche Antwort, spätestens innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium des Innern und für Kommunales
Bestand von Drohnen (UAVs) im Land Brandenburg und Dokumente zur Evaluation der Einsatzmöglichkeiten von Drohnen (…
Von
Ministerium des Innern und für Kommunales
Betreff
Bestand von Drohnen (UAVs) im Land Brandenburg und Dokumente zur Evaluation der Einsatzmöglichkeiten von Drohnen (UAVs)
Datum
27. Februar 2013 14:57
Status
Anfrage erfolgreich
geschwärzt
568,6 KB
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, beigefügt übersende ich die aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung zusammengefasste Antwort zu den beiden o.g. Auskunftsersuchen. Wie Sie daraus bitte ersehen wollen, ist die Übersendung der von Ihnen erbetenen Dokumente nicht möglich, da derartige Dokumente hier nicht vorliegen. Hinsichtlich der näheren Einzelheiten nehme ich auf den Inhalt des Bescheides Bezug. Gebühren oder Auslagen werden für diese Auskunft nicht erhoben. Erlauben Sie mir einen Hinweis formaler Natur: Ein Antrag auf Akteneinsicht ist - worauf Sie zu Recht hingewiesen haben - nach § 6 Abs. 1 Satz 7 AIG zu bescheiden. Da Sie Ihre Anfrage lediglich per E-Mail übermittelt haben, gehe ich davon aus, dass Ihnen eine Antwort auf diesem Wege und in dieser Form genügt. Sofern Sie den als Anlage beigefügten Bescheid in Papierform erhalten möchten, ist dies selbstverständlich gern möglich. Für diesen Fall wäre ich dankbar, wenn Sie mir einen entsprechenden Hinweis nebst einer Postanschrift zukommen lassen könnten. Mit freundlichen Grüßen