Dokumente zur Lösung der Katzenfrage
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
diese Anfrage bezieht sich auf die "Verordnung zum Schutz freilebender Katzen im Stadtgebiet Essen".
Bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Dokumente zur Begründung der Verordnung, insbesondere zum Vorliegen der Voraussetzungen der Verordnungsermächtigungen, zu den dabei getroffenen tatsächlichen Feststellungen, etwa zur Anzahl von Katzen (s.u.), zur Verhältnismäßigkeit und Folgenabschätzung sowie zur rechtlichen Begründung der Kastrationsermächtigung.
2. Informationen zu folgenden Fragestellungen, jeweils für die Jahre 2015 bis 2018:
- Anzahl der Katzen in Essen, gegliedert nach Typ (gehalten, freilebend)
- Entwicklung der Rattenpopulation, insbesondere in Essen-Frohnhausen
- Zahl aufgefundener Katzen nach Zustand (kastriert, unversehrt, krank, etc)
- Zahl der Maßnahmen gegen Katzen und deren Halter insbesondere Kastration, Tötung, Fütterung, Fallenaufstellung und Bußgelder
- Kosten und Kostenträger (direkt und indirekt, insbesondere Förderung von KMU)
- Beauftragte und ermächtigte Personen
- Verhältnis der Stadt und der städtischen Bediensteten zu Personen der Kastrationsindustrie
3. Informationen zur Planung, Durchführung, Monitoring und Evaluation:
- Welche Katzenpopulation strebt die Stadt Essen an? (Anzahl, Zustand, Begründung)
- Welche Maßnahmen wurden zum Schutz von Katzenfrauen vor ungewollter Kinderlosigkeit durch Überkastration getroffen?
- Betreibt oder fördert die Stadt die Kastration israelischer Sandkatzen?
- Wie verhindert die Stadt, dass keine Katzen kastriert werden, die unter Artenschutz stehen und äusserlich nicht zu unterscheiden sind von normalen Hauskatzen?
- Welche Maßnahmen nach Satz 4, § 13b, Tierschutzgesetz (Fütterungsverbote, etc) hat die Stadt geprüft?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage eingeschlafen
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Datum24. Juli 2019
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27. August 2019
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