Dokumente zur Organisation der Radiosendung "Interview der Woche" im Radiosender "Deutschlandfunk" am 05.05.2018 mit der Frau Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Voßhoff

Dokumente zur Organisation der Radiosendung "Interview der Woche" im Radiosender "Deutschlandfunk" am 05.05.2018 mit der Frau Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Voßhoff

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. Mai 2018
  • Frist
    8. Juni 2018
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Dokumente zur Or…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Dokumente zur Organisation der Radiosendung "Interview der Woche" im Radiosender "Deutschlandfunk" am 05.05.2018 mit der Frau Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Voßhoff [#29473]
Datum
5. Mai 2018 18:44
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dokumente zur Organisation der Radiosendung "Interview der Woche" im Radiosender "Deutschlandfunk" am 05.05.2018 mit der Frau Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Voßhoff
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
IFG Antrag vom 05.05.2018 Sehr geehrtAntragsteller/in mit E-Mail vom 05.05.2018 beantragten Sie die Übersendung v…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
IFG Antrag vom 05.05.2018
Datum
25. Mai 2018 13:06
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in mit E-Mail vom 05.05.2018 beantragten Sie die Übersendung von Dokumente zur Organisation der Radiosendung "Interview der Woche" im Radiosender "Deutschlandfunk" am 05.05.2018 mit der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Frau Voßhoff. In den von Ihnen beantragten Unterlagen befinden sich personenbezogene Daten von Dritten. Mit Ihrem Einverständnis würde ich zur Beschleunigung des Verfahrens diese schwärzen, um ein Drittbeteiligungsverfahren nach § 8 IFG zu vermeiden. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie mit der Schwärzung einverstanden sind. Viele Grüße
<< Anfragesteller:in >>
AW: IFG Antrag vom 05.05.2018 [#29473] Sehr geehrt<< Anrede >> gerne können Sie die personenbezogenen…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG Antrag vom 05.05.2018 [#29473]
Datum
25. Mai 2018 13:29
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> gerne können Sie die personenbezogenen Daten von Dritten schwärzen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 29473 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG= 29 # PS-040-3/001#0122 Sehr geehrtAntragsteller/in in Anlage er…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG= 29 # PS-040-3/001#0122
Datum
5. Juni 2018 18:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in in Anlage erhalten Sie den Bescheid (nebst Anlagen) zu Ihrem IFG-Antrag vom 05.05.2018. Mit freundlichen Grüßen