Dokumente zur Preisfestsetzung für die Grundstücke des Dedesdorfer Platzes

Anfrage an: Immobilien Bremen

Aktuell bietet Immobilien Bremen auf dem Dedesdorfer Platz in Bremen drei Grundstücke (Bunkergrundstück, Torhaus 2 und Mischhaus) zum Verkauf an. Die Grundstücke werden zu Festpreisen vergeben. Bitte senden Sie mir alle relevanten Dokumente zu, die die Höhe dieser Festpreise begründen. Insbesondere bitte ich um Zusendung etwaiger vorhandener Wertgutachten für die Grundstücke. Soweit möglich bitte ich um Zusendung in digitaler Form. Die Zusendung der Ausschreibungsunterlagen sowie der ergänzenden Ausschreibungsunterlagen, wie sie online beziehbar sind, ist nicht nötig. Vielen Dank.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    19. August 2018
  • Frist
    21. September 2018
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Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Aktue…
An Immobilien Bremen Details
Von
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Betreff
Dokumente zur Preisfestsetzung für die Grundstücke des Dedesdorfer Platzes [#32941]
Datum
19. August 2018 13:11
An
Immobilien Bremen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Aktuell bietet Immobilien Bremen auf dem Dedesdorfer Platz in Bremen drei Grundstücke (Bunkergrundstück, Torhaus 2 und Mischhaus) zum Verkauf an. Die Grundstücke werden zu Festpreisen vergeben. Bitte senden Sie mir alle relevanten Dokumente zu, die die Höhe dieser Festpreise begründen. Insbesondere bitte ich um Zusendung etwaiger vorhandener Wertgutachten für die Grundstücke. Soweit möglich bitte ich um Zusendung in digitaler Form. Die Zusendung der Ausschreibungsunterlagen sowie der ergänzenden Ausschreibungsunterlagen, wie sie online beziehbar sind, ist nicht nötig. Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 3 Abs. 3 Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG), soweit die Weiterverwendung aller bei öffentlichen Stellen vorhanden Informationen betroffen sind, sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Immobilien Bremen
Sehr geehrtAntragsteller/in wir haben Ihre Nachricht erhalten und diese intern an die zuständigen Kollegen*innen …
Von
Immobilien Bremen
Betreff
AW: Dokumente zur Preisfestsetzung für die Grundstücke des Dedesdorfer Platzes [#32941]
Datum
20. August 2018 11:03
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in wir haben Ihre Nachricht erhalten und diese intern an die zuständigen Kollegen*innen weitergeleitet. Die entsprechende Fachabteilung wird sich dann direkt mit Ihnen in Verbindung setzen. Mit freundlichen Grüßen
Immobilien Bremen
Mail vom 19.08.2018 Sehr geehrter Antragsteller, mit Mail vom 19.08.2018 baten Sie um Übersendung aller relevante…
Von
Immobilien Bremen
Betreff
Mail vom 19.08.2018
Datum
10. September 2018 10:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Antragsteller, mit Mail vom 19.08.2018 baten Sie um Übersendung aller relevanten Dokumente, die die Höhe des Festpreises für die ausgeschriebenen Grundstücke am Dedesdorfer Platz begründen. Insbesondere baten Sie um Zusendung etwaiger vorhandener Wertgutachten für die Grundstücke. Als gem. §7 (2) BremIFG zuständige Stelle hat die Immobilien Bremen AöR über den Antrag entschieden. Ihrem Antrag auf Zugang der begehrten amtlichen Informationen kann nicht entsprochen werden. Die Ablehnung begründet sich wie folgt: Dem Informationszugang stehen gemäß § 3 Nr. 6 BremIFG schutzwürdige öffentliche Belange entgegen. Vordergründig handelt es sich um den Schutz des behördlichen Entscheidungsprozesses. Es besteht daher kein Anspruch auf Informationszugang, da das fiskalische Interesse der Immobilien Bremen AöR im Wirtschaftsverkehr bei Bekanntwerden der Informationen beeinträchtigt würde. Die Ablehnung dient der Herstellung eines fairen Wettbewerbs bei privatrechtlichem Auftreten der öffentlichen Hand und damit auch dem Schutz der Ausforschung durch Wettbewerber (vgl. Schoch, IFG, § 3 RN 279). Im vorliegenden Fall erfolgt die Entscheidungsfindung in nichtöffentlichen Sitzungen der städtischen Gremien. Wir möchten Ihnen ergänzend gern nachfolgende Ausführungen zur Kenntnis geben: Der Regel entsprechend erfolgt eine Bewertung öffentlicher Grundstücke durch GeoInformation Bremen, dem Landesamt für Kataster-Vermessung-Immobilienbewertung und Informationssysteme. Die ermittelte Wertempfehlung wurde als Grundlage für den Festpreis für die ausgeschriebenen Grundstücke verwendet. Diese stützt sich vorrangig auf Art und Maß der baulichen Nutzung entsprechend des Bebauungsplanes, der mit Rechtskraft öffentlich einsehbar ist - sowie auf die besondere Lage der Grundstücke. Zur Wertermittlung wurde die aktuelle Auswertung des Immobilienmarktes, veröffentlicht im Grundstücksbericht 2018 herangezogen und auf die örtlichen Gegebenheiten übertragen. Der ermittelte Festpreis enthält keine weiteren Kostenbestandteile. Wir bedauern daher, Ihrem Wunsch nicht nachkommen zu können, weisen in dem Zusammenhang jedoch auf Ihr Recht gem. § 13 (1) BremIFG hin, die Landesbeauftragte für die Informationsfreiheit der Freien Hansestadt Bremen anzurufen. Mit freundlichen Grüßen

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AW: Mail vom 19.08.2018 [#32941] Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die fristgerechte Beantwortung de…
An Immobilien Bremen Details
Von
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Betreff
AW: Mail vom 19.08.2018 [#32941]
Datum
10. September 2018 12:18
An
Immobilien Bremen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die fristgerechte Beantwortung der Anfrage sowie die ergänzenden Ausführungen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 32941 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>