Dokumente zur Sichtung der Personen Mundlos und Zschäpe im Mai 2000

Anfrage an: Polizei Berlin

Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Sämtliche Tätigkeitsberichte, Einsatzmitteilungen, Verlaufsprotokolle und sämtlichen Schriftverkehr der Berliner Polizei im Mai 2000 im Zusammenhang mit der Beobachtung eines Objektschützers, der die Personen Mundlos und Zschäpe am 7. Mai 2000 in einem Biergarten in der Nähe der Synagoge beobachtet hatte (vgl. http://m.morgenpost.de/berlin/article208475869/Polizei-liess-Chance-verstreichen-NSU-Terroristen-zu-fassen.html)
- Bitte senden Sie mir die Dokumente sowohl der Beobachtung als auch der daraus resultierenden Handlungen im Mai zu, vor allem, aber nicht nur am 7. und 8. Mai

Ich stelle diesen Antrag im Namen des gemeinnützigen Open Knowledge Foundation e.V.
Dies ist ein IFG-Antrag. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    23. Oktober 2016
  • Frist
    25. November 2016
  • 3 Follower:innen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgen…
An Polizei Berlin Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Dokumente zur Sichtung der Personen Mundlos und Zschäpe im Mai 2000 [#18525]
Datum
23. Oktober 2016 20:11
An
Polizei Berlin
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Sämtliche Tätigkeitsberichte, Einsatzmitteilungen, Verlaufsprotokolle und sämtlichen Schriftverkehr der Berliner Polizei im Mai 2000 im Zusammenhang mit der Beobachtung eines Objektschützers, der die Personen Mundlos und Zschäpe am 7. Mai 2000 in einem Biergarten in der Nähe der Synagoge beobachtet hatte (vgl. http://m.morgenpost.de/berlin/article208475869/Polizei-liess-Chance-verstreichen-NSU-Terroristen-zu-fassen.html) - Bitte senden Sie mir die Dokumente sowohl der Beobachtung als auch der daraus resultierenden Handlungen im Mai zu, vor allem, aber nicht nur am 7. und 8. Mai Ich stelle diesen Antrag im Namen des gemeinnützigen Open Knowledge Foundation e.V. Dies ist ein IFG-Antrag. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Polizei Berlin
Anfrage nach dem Berliner IFG [nach OCR] Sehr geehrter Herr Semsrott, mit E-Mail vom 23. Oktober 2016 stellen Sie…
Von
Polizei Berlin
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage nach dem Berliner IFG
Datum
1. November 2016
Status
Anfrage abgeschlossen
[nach OCR] Sehr geehrter Herr Semsrott, mit E-Mail vom 23. Oktober 2016 stellen Sie über die lnternetplattform www.fragdenstaat.de einen Antrag nach dem Berliner lnformationsfreiheitgesetz (IFG) und bitten um Übersendung samtlicher Tatigkeitsberichte, Einsatzmitteilungen, Verlaufsprotokolle und samtlichen Schriftverkehrs der Berliner Polizei im Mai 2000 im Zusammenhang mit der Beobachtung eines Objektschützers, der die Personen Mundlos und Zschape am 7. Mai 2000 in einem Biergarten in der Nahe der Synagoge beobachtet haben will. (http ://m .morgenpost.de/berlin/article208475869/Polizei-liess-Chance-verstreichen-NSUTerroristen- zu-fassen.html) Sie bitten um Übersendung der Beobachtung als auch der daraus resultierenden Handlungen im M~i, vor allem, aber nicht nur am 7. und 8. Mai. Zu lhrem Antrag ergeht der folgende Bescheid: lhren Antrag auf Akteneinsicht lehne ich ab. Die bei der Polizei Berlin vorliegenden Unterlagen zu der in lhrem Antrag beschrieben Beobachtung eines Objektschützers vom-7. Mai 2000 im Zusammenhang mit den Personen Mundlos und Zschape sind vom Anwendungsbereich des IFG ausgenommen, da sie Bestandteil von Strafverfahrensakten sind. Die Unterlagen sind Bestandteil der Verfahrensakte des Oberlandesgerichts München zum Verfahren mit dem Aktenzeichen 6 St 3/12. Über eine Akteneinsicht in Strafverfahrensakten entscheidet nach den Vorschriften der Strafprozessordnung das zustandige Strafgericht. Diese Regelungen gehen als Spezialnormen dem IFG vor, das in § 2 Abs. 1 Satz 2 IFG auch eine Bereichsausnahme für gerichtliche Akten vorsieht. [Rechtsbehelfsbelehrung]

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Polizei Berlin
Sehr geehrter Herr Semsrott, die Antwort auf Ihre Anfrage befindet sich auf dem Postweg. Mit freundlichen Grüßen
Von
Polizei Berlin
Betreff
Dokumente zur Sichtung der Personen Mundlos und Zschäpe im Mai 2000 [#18525]
Datum
1. November 2016 11:48
Status
Sehr geehrter Herr Semsrott, die Antwort auf Ihre Anfrage befindet sich auf dem Postweg. Mit freundlichen Grüßen