Dokumente zur Weiterleitung von Gerichtsentscheiden an die juris GmbH

Wie vor einer Woche öffentlich wurde, bereitet das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidungen für den Anbieter von Gesetzestexten juris GmbH auf.
Hiermit bitte ich Sie mir die dazu genutzten Anleitungen, Vorlagen, speziell das dafür genutzte XML-Leerdokument, sowie
weitere für diesen Vorgang wichtige Dokumente zu schicken.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    15. Mai 2013
  • Frist
    19. Juli 2013
  • 4 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie vor einer Wo…
An Bundesverfassungsgericht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Dokumente zur Weiterleitung von Gerichtsentscheiden an die juris GmbH
Datum
15. Mai 2013 11:00
An
Bundesverfassungsgericht
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie vor einer Woche öffentlich wurde, bereitet das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidungen für den Anbieter von Gesetzestexten juris GmbH auf. Hiermit bitte ich Sie mir die dazu genutzten Anleitungen, Vorlagen, speziell das dafür genutzte XML-Leerdokument, sowie weitere für diesen Vorgang wichtige Dokumente zu schicken.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Anonymer Nutzer Postanschrift Anonymer Nutzer << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesverfassungsgericht
Wichtiger Hinweis: Ihre E-Mail ist beim Bundesverfassungsgericht Karlsruhe eingegangen. Dieser Kommunikationsweg…
Von
Bundesverfassungsgericht
Betreff
autoreply to Dokumente zur Weiterleitung von Gerichtsentscheiden an die juris GmbH
Datum
15. Mai 2013 11:06
Status
Warte auf Antwort
Wichtiger Hinweis: Ihre E-Mail ist beim Bundesverfassungsgericht Karlsruhe eingegangen. Dieser Kommunikationsweg steht ausschliesslich fuer Verwaltungsangelegenheiten zur Verfuegung. Es wird darauf hingewiesen, dass mit diesem Kommunikationsmittel Verfahrensantraege oder Schriftsaetze nicht rechtswirksam eingereicht werden koennen. Sollte Ihre Nachricht einen entsprechenden Schriftsatz beinhalten, ist eine Wiederholung der Uebermittlung mittels Telefax (Nr.: 0721-9101382) oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich. Sonstige Anfragen und andere Anschreiben per E-Mail koennen nur bei Angabe einer postalischen Adresse beantwortet werden. Dies ist eine automatisch erstellte Rueckantwort.
Bundesverfassungsgericht
Antrag auf Aktenauskunft nach §1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes - Verträge zwischen dem Gericht und der juris GmbH
Von
Bundesverfassungsgericht
Via
Briefpost
Betreff
Antrag auf Aktenauskunft nach §1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes - Verträge zwischen dem Gericht und der juris GmbH
Datum
15. Mai 2013
Status
Warte auf Antwort
Bundesverfassungsgericht
Anträge auf Aktenauskunft nach §1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG)
Von
Bundesverfassungsgericht
Via
Briefpost
Betreff
Anträge auf Aktenauskunft nach §1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG)
Datum
27. Mai 2013
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
712,2 KB
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anträge auf Aktenauskunft nach §1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) Akt…
An Bundesverfassungsgericht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anträge auf Aktenauskunft nach §1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG)
Datum
29. Juli 2013 11:53
An
Bundesverfassungsgericht
Status
Aktenzeichen: 1451/1 - 563/13 1451/1 - 564/13 Sehr geehrter Herr Rohrhuber, seit einiger Zeit warte ich auf Ihre Nachricht Betreffs der von mir Angeforderten Unterlagen. In Ihrem Schreiben vom 27.05.2013 schrieben Sie mir, dass es nach § 6 IFG (Schutz des geistigen Eigentums und von Betriebsgeheimnissen) nötig wäre der juris GmbH Gelegenheit für Stellungnahme zur Veröffentlichung der Unterlagen zu geben. Gleichzeitig forderten Sie von mir eine Begründung (gemäß §7 Abs. 1 Satz 3 ) Eine weitergehende juristische Analyse des Falls hat inzwischen ergeben, dass die juris GmbH nach § 1 Abs. 1 Satz 3 IFG nicht um eine Stellungnahme gebeten werden muss, da sie einer Behörde im Sinne des Gesetzes gleichgestellt ist. Damit ist die Juris GmbH selbst dazu verpflichtet Informationszugang zu den angeforderten Dokumenten zu gewähren. Nach §7 Abs. 1 Satz 2 ist mein Antrag aber weiterhin an Sie zu richten auch wenn er die juris GmbH betrifft. Gerne kann ich aber auch bei der juris GmbH einen gleichlautenden Antrag stellen. Ich bitte Sie daher mir die angeforderten Unterlagen umgehend zu zusenden. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Bundesverfassungsgericht
autoreply to AW: Anträge auf Aktenauskunft nach §1 des Gesetzes Wichtiger Hinweis: Ihre E-Mail ist beim Bundesve…
Von
Bundesverfassungsgericht
Betreff
autoreply to AW: Anträge auf Aktenauskunft nach §1 des Gesetzes
Datum
29. Juli 2013 12:01
Status
Warte auf Antwort
Wichtiger Hinweis: Ihre E-Mail ist beim Bundesverfassungsgericht Karlsruhe eingegangen. Dieser Kommunikationsweg steht ausschliesslich fuer Verwaltungsangelegenheiten zur Verfuegung. Es wird darauf hingewiesen, dass mit diesem Kommunikationsmittel Verfahrensantraege oder Schriftsaetze nicht rechtswirksam eingereicht werden koennen. Sollte Ihre Nachricht einen entsprechenden Schriftsatz beinhalten, ist eine Wiederholung der Uebermittlung mittels Telefax (Nr.: 0721-9101382) oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich. Sonstige Anfragen und andere Anschreiben per E-Mail koennen nur bei Angabe einer postalischen Adresse beantwortet werden. Dies ist eine automatisch erstellte Rueckantwort.
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anträge auf Aktenauskunft nach §1 des Gesetzes Aktenzeichen: 1451/1 - 563/13 1451/1 - 564/13 ------------ …
An Bundesverfassungsgericht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anträge auf Aktenauskunft nach §1 des Gesetzes
Datum
4. September 2013 15:06
An
Bundesverfassungsgericht
Status
Aktenzeichen: 1451/1 - 563/13 1451/1 - 564/13 ------------ Sehr geehrte Damen und Herren, Bitte bestätigen Sie mir den Eingang der untenstehenden Mail und beachten Sie die Fristen von Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in ------------------------ Sehr geehrter Herr Rohrhuber, seit einiger Zeit warte ich auf Ihre Nachricht Betreffs der von mir Angeforderten Unterlagen. In Ihrem Schreiben vom 27.05.2013 schrieben Sie mir, dass es nach § 6 IFG (Schutz des geistigen Eigentums und von Betriebsgeheimnissen) nötig wäre der juris GmbH Gelegenheit für Stellungnahme zur Veröffentlichung der Unterlagen zu geben. Gleichzeitig forderten Sie von mir eine Begründung (gemäß §7 Abs. 1 Satz 3 ) Eine weitergehende juristische Analyse des Falls hat inzwischen ergeben, dass die juris GmbH nach § 1 Abs. 1 Satz 3 IFG nicht um eine Stellungnahme gebeten werden muss, da sie einer Behörde im Sinne des Gesetzes gleichgestellt ist. Damit ist die Juris GmbH selbst dazu verpflichtet Informationszugang zu den angeforderten Dokumenten zu gewähren. Nach §7 Abs. 1 Satz 2 ist mein Antrag aber weiterhin an Sie zu richten auch wenn er die juris GmbH betrifft. Gerne kann ich aber auch bei der juris GmbH einen gleichlautenden Antrag stellen. Ich bitte Sie daher mir die angeforderten Unterlagen umgehend zu zusenden. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Bundesverfassungsgericht
autoreply to AW: Anträge auf Aktenauskunft nach §1 des Gesetzes Wichtiger Hinweis: Ihre E-Mail ist beim Bundesve…
Von
Bundesverfassungsgericht
Betreff
autoreply to AW: Anträge auf Aktenauskunft nach §1 des Gesetzes
Datum
4. September 2013 15:19
Status
Warte auf Antwort
Wichtiger Hinweis: Ihre E-Mail ist beim Bundesverfassungsgericht Karlsruhe eingegangen. Dieser Kommunikationsweg steht ausschliesslich fuer Verwaltungsangelegenheiten zur Verfuegung. Es wird darauf hingewiesen, dass mit diesem Kommunikationsmittel Verfahrensantraege oder Schriftsaetze nicht rechtswirksam eingereicht werden koennen. Sollte Ihre Nachricht einen entsprechenden Schriftsatz beinhalten, ist eine Wiederholung der Uebermittlung mittels Telefax (Nr.: 0721-9101382) oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich. Sonstige Anfragen und andere Anschreiben per E-Mail koennen nur bei Angabe einer postalischen Adresse beantwortet werden. Dies ist eine automatisch erstellte Rueckantwort.