Dokumentenanfrage - General Atomics

Anfrage an: Deutscher Bundestag

1) Alle Akten aus Papier (digitalisiert), elektronische Akten, E-Mails, Videos und digitale Kalender die den Begriff "General Atomics" enthalten.
2) Alle Akten aus Papier (digitalisiert), elektronische Akten, E-Mails, Videos und digitale Kalender die etwas mit dem US-amerikanischen Unternehmen General Atomics zu tun haben.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    6. Oktober 2022
  • Frist
    8. November 2022
  • Ein:e Follower:in
Pseudonym Pseudonym
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) Alle Akten aus…
An Deutscher Bundestag Details
Von
Pseudonym Pseudonym
Betreff
Dokumentenanfrage - General Atomics [#260354]
Datum
6. Oktober 2022 19:51
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) Alle Akten aus Papier (digitalisiert), elektronische Akten, E-Mails, Videos und digitale Kalender die den Begriff "General Atomics" enthalten. 2) Alle Akten aus Papier (digitalisiert), elektronische Akten, E-Mails, Videos und digitale Kalender die etwas mit dem US-amerikanischen Unternehmen General Atomics zu tun haben.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Pseudonym Pseudonym Anfragenr: 260354 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/260354/
Mit freundlichen Grüßen Pseudonym Pseudonym
Deutscher Bundestag
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - ZR 4-1334-IFG-315/2022 Das beigefügte Dokument sende ich Ihnen…
Von
Deutscher Bundestag
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - ZR 4-1334-IFG-315/2022
Datum
12. Oktober 2022 08:20
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1002,7 KB
Das beigefügte Dokument sende ich Ihnen zur Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen

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AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - ZR 4-1334-IFG-315/2022 [#260354] Sehr geehrte Damen und He…
An Deutscher Bundestag Details
Von
Pseudonym Pseudonym
Betreff
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - ZR 4-1334-IFG-315/2022 [#260354]
Datum
14. Oktober 2022 15:51
An
Deutscher Bundestag
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, in der E-Mail vom 12. Oktober 2022 schreiben Sie: "Nach Prüfung teile ich Ihnen mit, dass der Deutsche Bundestag gemäß § 1 Absatz 1 Satz 2 IFG i. V. m. § 2 Nummer 1 IFG zur Herausgabe von Informationen insoweit verpflichtet ist, als er öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnimmt." Können Sie dies konkretisieren? Außerdem schreiben Sie: "Unabhängig davon, dass Ihr Antrag zu unkonkret formuliert ist, ist es bereits absehbar, dass diesem ganz oder teilweise nicht entsprochen werden könnte, weshalb es zur weiteren Bearbeitung zwingend der Übermittlung Ihrer postalischen Anschrift oder De-Mail-Adresse bedürfte." Was genau ist ihnen zu " unkonkret formuliert"? Bezüglich einer De-Mail-Adresse können Sie sich an folgende E-Mail adresse wenden: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen Pseudonym Pseudonym Anfragenr: 260354 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/260354/