Dokumentenmanagement

- Unterlagen zum Einsatz von Dokumentenmanagementsystemen in Ihrem Geschäftsbereich, insbesondere Strategiepapiere, Kosten-Nutzen-Analysen und Ausschreibungsunterlagen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    2. August 2014
  • Frist
    5. September 2014
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Bezirksregierung Münster Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Dokumentenmanagement [#6817]
Datum
2. August 2014 00:01
An
Bezirksregierung Münster
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Unterlagen zum Einsatz von Dokumentenmanagementsystemen in Ihrem Geschäftsbereich, insbesondere Strategiepapiere, Kosten-Nutzen-Analysen und Ausschreibungsunterlagen
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bezirksregierung Münster
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, der Einsatz eines Dokumentenmanagementsystems wurde für die Bezirksregierung…
Von
Bezirksregierung Münster
Betreff
AW: Dokumentenmanagement [#6817]
Datum
11. August 2014 13:35
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, der Einsatz eines Dokumentenmanagementsystems wurde für die Bezirksregierungen in NRW vom Ministerium für Inneres und Kommunales (MIK) zentral geplant. Die Ausschreibung des DMS erfolgte durch den zentralen Dienstleister IT.NRW. Für nähere Informationen hierzu verweise ich zuständigkeitshalber auf die Antwort vom MIK. Eigene Strategiepapiere zur Einführung des DMS gibt es in der Bezirksregierung Köln indes nicht. Mit freundlichen Grüßen