Dokumente/Weisungen zur Bearbeitung von Kur- und Rehaanträgen

Sämtliche internen Dokumente und allgemeine oder spezifische Weisungen, die sich bei Ihnen auf die Prüfung, Genehmigung oder Ablehnung von Anträgen auf Kur oder Reha beziehen.

Dies sind Insbesondere:
- interne Leitfäden
- interne Arbeitshinweise
- interne Weisungen
- Schulungsmaterialen für Mitarbeiter*innen
- andere Dokumente, die Mitarbeiter*innen in diesem Zusammenhang zu beachten haben.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    17. Juni 2020
  • Frist
    17. Juli 2020
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche interne…
An AOK Baden-Württemberg Details
Von
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Betreff
Dokumente/Weisungen zur Bearbeitung von Kur- und Rehaanträgen [#189151]
Datum
17. Juni 2020 16:34
An
AOK Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche internen Dokumente und allgemeine oder spezifische Weisungen, die sich bei Ihnen auf die Prüfung, Genehmigung oder Ablehnung von Anträgen auf Kur oder Reha beziehen. Dies sind Insbesondere: - interne Leitfäden - interne Arbeitshinweise - interne Weisungen - Schulungsmaterialen für Mitarbeiter*innen - andere Dokumente, die Mitarbeiter*innen in diesem Zusammenhang zu beachten haben.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 189151 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189151/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
AOK Baden-Württemberg
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Unsere Prüfung hat ergeben, dass die AOK Baden-Württ…
Von
AOK Baden-Württemberg
Betreff
AW: Dokumente/Weisungen zur Bearbeitung von Kur- und Rehaanträgen [#189151]
Datum
22. Juni 2020 08:11
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Unsere Prüfung hat ergeben, dass die AOK Baden-Württemberg als Selbstverwaltungsorganisation der Krankenkassen nach § 2 Abs. 3 Nr. 3 LIFG ausdrücklich vom Kreis der Anspruchsverpflichteten ausgenommen ist, so dass ein Auskunftsanspruch aus § 1 Abs. 2 LIFG ausscheidet. Auch die Auskunftsansprüche nach den Vorschriften des UVwG, VIG bzw. UIG scheiden aus, da die AOK Baden-Württemberg keine der dort genannten Funktionen innehat. Daher ist Ihr Antrag auf Herausgabe der Unterlagen und Informationen zurückzuweisen. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Über die rechtlichen Rahmenbedingungen, die wir im Zuge der Beratung, Antragstellung und -Bearbeitung zu beachten haben, beispielsweise die Sozialgesetzbücher I, V und IX sowie die Rahmenempfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation, können Sie sich jederzeit frei zugänglich im Internet informieren. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt &…
An AOK Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Dokumente/Weisungen zur Bearbeitung von Kur- und Rehaanträgen [#189151]
Datum
22. Juni 2020 09:56
An
AOK Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 189151 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189151/