Sehr
geehrteAntragsteller/in
vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Interesse an Kuren und medizinischer Rehabilitation. Zu Ihren Fragen können wir Ihnen gern Folgendes sagen:
Das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) von 2007 regelt, dass sowohl die Leistungen zur medizinischen Vorsorge und Rehabilitation für Mütter und Väter (Mutter-/Vater-Kind-Kuren) als auch die ambulanten und stationären Leistungen zur Rehabilitation seit 1. April 2007 Pflichtleistungen sind (
https://www.aok-bv.de/lexikon/m/index...).
Die Grundsätze, nach denen eine medizinische Rehabilitation eine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse ist, sind in der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über Leistungen zur medizinischen Rehabilitation festgelegt. Sie ist hier öffentlich einsehbar:
https://www.g-ba.de/downloads/62-492-... .
Die Richtlinie regelt die Voraussetzungen und das Verfahren zur Verordnung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation durch Vertragsärztinnen und Vertragsärzte sowie durch Vertragspsychotherapeutinnen und Vertragspsychotherapeuten als Voraussetzung für die Leistungsentscheidung der Krankenkasse. Darüber hinaus enthält sie Vorgaben zur Zusammenarbeit zwischen Rehabilitationseinrichtung, Vertragsärztin, Vertragsarzt, Vertragspsychotherapeutin oder Vertragspsychotherapeut und Krankenkassen sowie zur Sicherung des Rehabilitationserfolgs.
Die Krankenkasse ist verpflichtet, die Notwendigkeit von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation nach Maßgabe des § 275 SGB V durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) auf der Grundlage der Begutachtungs-Richtlinien „Vorsorge und Rehabilitation“ des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) prüfen zu lassen. Die Details sind in der Begutachtungsanleitung des MDS - Richtlinie des GKV-Spitzenverbandes nach § 282 SGB V Vorsorge und Rehabilitation hinterlegt. (hier öffentlich einsehbar:
https://www.gkv-spitzenverband.de/med...)
Das sind die für uns gültigen Rahmenbedingungen unserer Leistungsentscheidungen bzw. Prüfungen. Darüber hinaus gibt es keine internen Leitlinien oder Weisungen bei uns, wann Kuren oder medizinische Rehabilitationen zu prüfen, zu bewilligen oder abzulehnen sind.
Eine Übermittlung interner Arbeitshinweise, von Schulungsmaterialen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder anderer Dokumente, die sie in diesem Zusammenhang zu beachten haben, stellt für uns einen unverhältnismäßig hohen Aufwand dar. Da aus Ihrer Anfrage nicht ersichtlich ist, welchen Zweck die Herausgabe bzw. Offenlegung der Unterlagen dienen soll, lässt sich für uns nicht abschätzen, ob dieses Interesse eventuell anderen Interessen gegenüber überwiegt. Die Versorgung unserer Versicherten und die Bearbeitung ihrer Anliegen stehen für uns an erster Stelle. Daher setzen wir auf Ihr Verständnis dafür, dass wir dieser Bitte nicht entsprechen.
Unsere Internetseiten bieten umfassende Informationen zur medizinischen Rehabilitation, beispielweise zu Voraussetzungen, zur Beantragung, Kosten und Kostenübernahme, Ablauf und vielem mehr:
https://www.aok.de/pk/sachsen-anhalt/.... Aber auch zu Vorsorgemaßnahmen, Mutter-Kind-Kur und Vater-Kind-Kur. Damit ist auch transparent und öffentlich dargestellt, was für einen erfolgreichen Antrag auf medizinische Rehabilitation oder Vorsorge zu beachten ist.
Mit den besten Grüßen,