Dokumente/Weisungen zur Bearbeitung von Kur- und Rehaanträgen

Anfrage an: AOK Bayern

Sämtliche internen Dokumente und allgemeine oder spezifische Weisungen, die sich bei Ihnen auf die Prüfung, Genehmigung oder Ablehnung von Anträgen auf Kur oder Reha beziehen.

Dies sind Insbesondere:
- interne Leitfäden
- interne Arbeitshinweise
- interne Weisungen
- Schulungsmaterialen für Mitarbeiter*innen
- andere Dokumente, die Mitarbeiter*innen in diesem Zusammenhang zu beachten haben.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    17. Juni 2020
  • Frist
    21. Juli 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche interne…
An AOK Bayern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Dokumente/Weisungen zur Bearbeitung von Kur- und Rehaanträgen [#189152]
Datum
17. Juni 2020 16:34
An
AOK Bayern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche internen Dokumente und allgemeine oder spezifische Weisungen, die sich bei Ihnen auf die Prüfung, Genehmigung oder Ablehnung von Anträgen auf Kur oder Reha beziehen. Dies sind Insbesondere: - interne Leitfäden - interne Arbeitshinweise - interne Weisungen - Schulungsmaterialen für Mitarbeiter*innen - andere Dokumente, die Mitarbeiter*innen in diesem Zusammenhang zu beachten haben.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 189152 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189152/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
AOK Bayern
Sehr geehrteAntragsteller/in leider ist eine Auskunft zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Sobald uns Ihre pers…
Von
AOK Bayern
Betreff
Dokumente/Weisungen zur Bearbeitung von Kur- und Rehaanträgen [#189152]
Datum
25. Juni 2020 13:50
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in leider ist eine Auskunft zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Sobald uns Ihre personenbezogenen Daten vorliegen, werden wir Ihrem Wunsch auf Aktenauskunft gerne nachkommen. Der E-Mail fügen wir die Information auf „Das allgemeine Recht auf Auskunft“ des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz bei. Insbesondere möchten wir hier auf Punkt 15 der Information hinweisen. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Mail. Allerdings verstehe ich nicht, welche personenbezogenen D…
An AOK Bayern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Dokumente/Weisungen zur Bearbeitung von Kur- und Rehaanträgen [#189152]
Datum
25. Juni 2020 14:05
An
AOK Bayern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Mail. Allerdings verstehe ich nicht, welche personenbezogenen Daten Sie von mir für mein Auskunftsersuchen benötigen sollten? Es erschließt sich mir auch nicht, was Sie mit dem Verweis au Punkt 15 des Informationsschreibens ausdrücken möchten. Vielleicht können sie das weiter ausführen? Vielen Dank für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 189152 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189152/
AOK Bayern
Sehr geehrteAntragsteller/in gerne beantworte ich Ihnen Ihre Fragen. Im Punkt 15 des Informationsschreibens (di…
Von
AOK Bayern
Betreff
AW: Dokumente/Weisungen zur Bearbeitung von Kur- und Rehaanträgen [#189152]
Datum
25. Juni 2020 14:15
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in gerne beantworte ich Ihnen Ihre Fragen. Im Punkt 15 des Informationsschreibens (dieses habe ich der vorherigen E-Mail beigefügt) wird erläutert, was man unter personenbezogenen Daten versteht. Die mir von Ihnen vorliegenden Daten umfassen leider nur Ihren Vor- und Nachnamen, sowie Ihre E-Mail-Adresse. Eine Zuordnung zu unserem Datenbestand ist daher nicht möglich. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Danke für Ihre Mail. Ja, dort wird erklärt, was personenbezogene Daten sind. Aber fü…
An AOK Bayern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Dokumente/Weisungen zur Bearbeitung von Kur- und Rehaanträgen [#189152]
Datum
25. Juni 2020 14:32
An
AOK Bayern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Danke für Ihre Mail. Ja, dort wird erklärt, was personenbezogene Daten sind. Aber für meinen Antrag auf Informationen benötigen Sie diese doch nicht; jeder hat ein Auskunftsrecht. Sie brauchen auch nicht weiter zu versuchen, mich in Ihrem Datenbestand zu identifizieren; ich bin nicht bei Ihnen versichert. Das ist auch unerheblich für meine Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 189152 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189152/
AOK Bayern
Sehr geehrteAntragsteller/in da Sie nicht bei der AOK Bayern versichert sind bzw. wir von Ihnen keine Daten gespe…
Von
AOK Bayern
Betreff
AW: Dokumente/Weisungen zur Bearbeitung von Kur- und Rehaanträgen [#189152]
Datum
25. Juni 2020 14:47
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in da Sie nicht bei der AOK Bayern versichert sind bzw. wir von Ihnen keine Daten gespeichert haben, kann eine Aktenauskunft nicht erteilt werden. Ich wüsste daher nicht, welche Auskünfte zu welchen Akten wir Ihnen geben sollten? Die Daten unserer Versicherten unterliegen dem Datenschutz und werden daher nicht weitergegeben! In dem von Ihnen aufgeführten § 39 Abs. 4 unter Ziff. 3 BayDSG steht im Übrigen, dass die Auskunft nicht für Körperschaften des Öffentlichen Rechts anzuwenden ist. Bei der AOK Bayern handelt es sich um eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts. Ich hoffe, ich konnte Ihr Anliegen nun abschließend klären. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Danke für Ihre Mail. Ich habe keinerlei Akten Ihrer Versicherten angefordert. Ich ha…
An AOK Bayern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Dokumente/Weisungen zur Bearbeitung von Kur- und Rehaanträgen [#189152]
Datum
25. Juni 2020 14:59
An
AOK Bayern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Danke für Ihre Mail. Ich habe keinerlei Akten Ihrer Versicherten angefordert. Ich hatte angefragt: Sämtliche internen Dokumente und allgemeine oder spezifische Weisungen, die sich bei Ihnen auf die Prüfung, Genehmigung oder Ablehnung von Anträgen auf Kur oder Reha beziehen. Dies sind Insbesondere: - interne Leitfäden - interne Arbeitshinweise - interne Weisungen - Schulungsmaterialen für Mitarbeiter*innen - andere Dokumente, die Mitarbeiter*innen in diesem Zusammenhang zu beachten haben. Nichts davon betrifft personenbezogene Daten, schon gar nicht Daten Ihrer Versicherten. Im Übrigen nimmt § 39 Abs. 4 Ziff. 3 BayDSG nicht alle Körperschaften öffentlichen Rechts aus, sondern nur diejenigen, die für Angelegenheiten der Berufsaufsicht zuständig sind. Ich bitte daher - erneut - um Bearbeitung meines Antrags. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 189152 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189152/
AOK Bayern
Sehr geehrteAntragsteller/in danke für Ihre Anfragen an die AOK Bayern vom 17. und 18.06.2020, die wir als Auskun…
Von
AOK Bayern
Betreff
Ihre Anfragen zu Kosten für Homöopathie [#189244] und Dokumente/Weisungen zur Bearbeitung von Kur- und Rehaanträgen [#189152]
Datum
3. Juli 2020 12:27
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in danke für Ihre Anfragen an die AOK Bayern vom 17. und 18.06.2020, die wir als Auskunftsersuchen im Rahmen der geltenden Informationsfreiheit behandeln. Die Informationsfreiheit hat jedoch dort ihre Grenzen, wo es um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse geht. Geschäftsgeheimnis im Sinne des Geschäftsgeheimnisgesetzes ist eine Information a) die weder insgesamt noch in der genauen Anordnung und Zusammensetzung ihrer Bestandteile den Personen in den Kreisen, die üblicherweise mit dieser Art von Informationen umgehen, allgemein bekannt oder ohne Weiteres zugänglich ist und daher von wirtschaftlichem Wert ist und b) die Gegenstand von den Umständen nach angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen durch ihren rechtmäßigen Inhaber ist und c) bei der ein berechtigtes Interesse an der Geheimhaltung besteht. Wir betrachten Ihre Anfragen als Eingriff in unsere Geschäftsgeheimnisse, da sowohl die Pharmaindustrie als auch andere gesetzliche und private Krankenkassen von diesen Auskünften profitieren könnten und dies für uns die Gefahr eines wirtschaftlichen Nachteils mit sich bringt. Wir haben daher ein berechtigtes Interesse an der Geheinhaltung und sehen von einer Beantwortung ab. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem BayDSG (§39). Die bisherige Korr…
An Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Dokumente/Weisungen zur Bearbeitung von Kur- und Rehaanträgen“ [#189152] [#189152]
Datum
3. Juli 2020 14:50
An
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem BayDSG (§39). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/189152/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die AOK Bayern die Herausgabe jeglicher Dokumente vollständig verweigert. Dabei handelt es sich um Informationen, die im öffentlichen Interesse sind und insbesondere den adäquaten und gerechten Zugang zur Gesundheitsversorgung betreffen. Ob und inwieweit die AOK hier Ihren Auftrag erfüllt, muss überprüfbar sein. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anhänge: - 189152.pdf - 2020-06-25_1-Auskunftsrecht_geltend_machen.pdf Anfragenr: 189152 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189152/

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Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Betreff
Betreff versteckt
Datum
17. Juli 2020 15:42
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
584,8 KB

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