Dokumente/Weisungen zur Bearbeitung von Kur- und Rehaanträgen

Anfrage an: BKK firmus

Sämtliche internen Dokumente und allgemeine oder spezifische Weisungen, die sich bei Ihnen auf die Prüfung, Genehmigung oder Ablehnung von Anträgen auf Kur oder Reha beziehen.

Dies sind Insbesondere:
- interne Leitfäden
- interne Arbeitshinweise
- interne Weisungen
- Schulungsmaterialen für Mitarbeiter*innen
- andere Dokumente, die Mitarbeiter*innen in diesem Zusammenhang zu beachten haben.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    17. Juni 2020
  • Frist
    21. Juli 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche internen …
An BKK firmus Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Dokumente/Weisungen zur Bearbeitung von Kur- und Rehaanträgen [#189175]
Datum
17. Juni 2020 16:34
An
BKK firmus
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche internen Dokumente und allgemeine oder spezifische Weisungen, die sich bei Ihnen auf die Prüfung, Genehmigung oder Ablehnung von Anträgen auf Kur oder Reha beziehen. Dies sind Insbesondere: - interne Leitfäden - interne Arbeitshinweise - interne Weisungen - Schulungsmaterialen für Mitarbeiter*innen - andere Dokumente, die Mitarbeiter*innen in diesem Zusammenhang zu beachten haben.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 189175 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189175/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
BKK firmus
Ihre E-Mail-Anfrage Guten Tag, vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir bestätigen Ihnen hiermit den Eingang Ihrer Nachr…
Von
BKK firmus
Betreff
Ihre E-Mail-Anfrage
Datum
17. Juni 2020 16:35
Status
Warte auf Antwort
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Guten Tag, vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir bestätigen Ihnen hiermit den Eingang Ihrer Nachricht. Wir kümmern uns so schnell wie möglich um Ihr Anliegen. Für Interessenten, Kundinnen und Kunden der BKK firmus benötigen wir zur Kontaktaufnahme aufgrund der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Ihre Einwilligung zur Datennutzung. Sofern Sie uns Ihre Einwilligungserklärung noch nicht gegeben haben, füllen Sie einfach das angehängte Formular aus und senden es an uns. Mit Ihrer Einwilligung stimmen Sie zu, dass die BKK firmus Ihre personen­bezogenen Daten nutzen darf, um Ihre Anfragen zu erledigen und Sie kontaktieren zu dürfen. Wenn Sie als Arbeitgeber Kontakt zu uns aufnehmen möchten, benötigen wir keine Einwilligungserklärung zur Datennutzung. Bitte beachten Sie, dass wir uns ausschließlich per Post oder Telefon mit Ihnen in Verbindung setzen werden, da die datenschutzrechtlichen DSGVO-Vorgaben bei Kommunikation per E-Mail nicht gewährleistet sind. Wenn Sie bereits BKK firmus Kunde sind, stehen Ihnen für eine schnellere Kontaktaufnahme die BKK firmus-OnlineServices zur Verfügung. Die BKK firmus-App ist im Google Play Store und im Apple App Store für Ihr Mobiltelefon o der Tablet-PC verfügbar. Den OnlineService Web der BKK firmus erreichen Sie über Ihren Browser über den untenstehenden Link. [cid:image001.jpg@01D3F1E7.11D1FC30]<https://itunes.apple.com/de/app/bkk-firmus/id128809729> https://itunes.apple.com/de/app/bkk-firmus/id1288097297 [cid:image003.jpg@01D3F1E7.11D1FC30]<https://play.google.com/store/apps/details?id=salait.firmu> https://play.google.com/store/apps/details?id=salait.firmus [cid:image004.png@01D3F1E7.11D1FC30]<https://kv365.bkk-firmus.de/> https://kv365.bkk-firmus.de<https://kv365.bkk-firmus.de/> BKK firmus Gottlieb-Daimler-Straße 11 28237 Bremen Telefon: 0421 64343 Webseite: www.bkk-firmus.de<http://www.bkk-firmus.de/> BKK firmus – KUNDENORIENTIERT. FINANZSTARK. ZUVERLÄSSIG. ... gesundum gut! [cid:image002.jpg@01D60693.34970540]<https://www.bkk-firmus.de/> = Beitragsvorteil für Arbeitnehmer/innen und Rentner bei einem Zusatzbeitrag der BKK firmus von 0,44% im Vergleich zu einer Krankenkasse mit einem Zusatzbeitrag von 1,7%. Die BKK firmus auf Facebook, YouTube, XING und Instagram:   [cid:image006.png@01D60693.34970540]<https://www.facebook.com/GesundheitIstOrange/>  [cid:image007.png@01D60693.34970540] <https://www.youtube.com/channel/UC_vL3v1WgpwLCgjNsPFBgSA/feed> [cid:image008.jpg@01D60693.34970540] <https://www.xing.com/companies/bkkfirmus>    [cid:image009.jpg@01D60693.34970540] <https://www.instagram.com/bkkfirmus/>

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BKK firmus
Guten Tag, sehr geehrter Herr Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre o.g. Anfrage. Sie beantragen die Übersend…
Von
BKK firmus
Betreff
AW: Dokumente/Weisungen zur Bearbeitung von Kur- und Rehaanträgen [#189175]
Datum
13. Juli 2020 10:09
Status
Anfrage abgeschlossen
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Guten Tag, sehr geehrter Herr Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre o.g. Anfrage. Sie beantragen die Übersendung von internen Leitfäden, internen Arbeitshinweisen, internen Weisungen, Schulungsmaterialien für Mitarbeiter/innen und anderen internen Dokumenten, die sich auf die Prüfung, Genehmigung oder Ablehnung von Anträgen auf Kur oder Reha beziehen. Interne Leitfäden, interne Arbeitshinweise, interne Weisungen, Schulungsmaterialien für Mitarbeiter/innen und andere interne Dokumente dienen der Prozessoptimierung und Organisation unseres Unternehmens. Für uns besteht somit ein berechtigtes Interesse, dass diese geheim bleiben. In Ihrem konkreten Antragsfall handelt es sich daher um Schutz geistigen Eigentums und von Betriebs-/Geschäftsgeheimnissen gemäß § 6 IFG. Ein Anspruch auf Informationszugang ergibt sich auch nicht aus dem UiG. Der Anwendungsbereich des UiG ist in diesem Fall nicht gegeben, da es sich bei den begehrten Informationen nicht um Umweltinformationen im Sinne des § 1 Absatz 1 in Verbindung mit § 2 Absatz 3 UiG handelt. Es besteht auch kein Anspruch auf Informationszugang nach dem ViG. Der Anwendungsbereich des ViG ist vorliegend nicht gegeben, da sich der geltend gemachte Anspruch nicht auf Informationen über Erzeugnisse oder Verbraucherprodukte gemäß § 1 ViG richtet. Freundliche Grüße