Dokumente/Weisungen zur Bearbeitung von Kur- und Rehaanträgen

Sämtliche internen Dokumente und allgemeine oder spezifische Weisungen, die sich bei Ihnen auf die Prüfung, Genehmigung oder Ablehnung von Anträgen auf Kur oder Reha beziehen.

Dies sind Insbesondere:
- interne Leitfäden
- interne Arbeitshinweise
- interne Weisungen
- Schulungsmaterialen für Mitarbeiter*innen
- andere Dokumente, die Mitarbeiter*innen in diesem Zusammenhang zu beachten haben.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. Juni 2020
  • Frist
    21. Juli 2020
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche internen …
An Die Schwenninger Betriebskrankenkasse Details
Von
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Betreff
Dokumente/Weisungen zur Bearbeitung von Kur- und Rehaanträgen [#189191]
Datum
17. Juni 2020 16:34
An
Die Schwenninger Betriebskrankenkasse
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche internen Dokumente und allgemeine oder spezifische Weisungen, die sich bei Ihnen auf die Prüfung, Genehmigung oder Ablehnung von Anträgen auf Kur oder Reha beziehen. Dies sind Insbesondere: - interne Leitfäden - interne Arbeitshinweise - interne Weisungen - Schulungsmaterialen für Mitarbeiter*innen - andere Dokumente, die Mitarbeiter*innen in diesem Zusammenhang zu beachten haben.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 189191 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189191/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Die Schwenninger Betriebskrankenkasse
Vielen Dank für Ihre E-Mail - Ihr Service-Team Sehr geehrteAntragsteller/in **herzlichen Dank für Ihre Nachricht…
Von
Die Schwenninger Betriebskrankenkasse
Betreff
Vielen Dank für Ihre E-Mail - Ihr Service-Team
Datum
17. Juni 2020 16:52
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in **herzlichen Dank für Ihre Nachricht** an Ihre Schwenninger Krankenkasse. Wir kümmern uns sehr gerne und so schnell wie möglich um Ihr Anliegen. Haben Sie mit Ihrer Nachricht Unterlagen an uns übermittelt? Dann gilt diese E-Mail als **Eingangsbestätigung**. Bei Fragen, rufen Sie uns einfach an – wir sind gerne für Sie da! Oder besuchen Sie uns im Internet unter www.Die-Schwenninger.de ( http://www.Die-Schwenninger.de ) . Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Dokumente/Weisungen zur Bearbeitung von Kur- und…
An Die Schwenninger Betriebskrankenkasse Details
Von
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Betreff
AW: Dokumente/Weisungen zur Bearbeitung von Kur- und Rehaanträgen [#189191]
Datum
31. Juli 2020 01:13
An
Die Schwenninger Betriebskrankenkasse
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Dokumente/Weisungen zur Bearbeitung von Kur- und Rehaanträgen“ vom 17.06.2020 (#189191) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 11 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 189191 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189191/
Die Schwenninger Betriebskrankenkasse
Vielen Dank für Ihre E-Mail - Ihr Service-Team Sehr geehrteAntragsteller/in **herzlichen Dank für Ihre Nachricht…
Von
Die Schwenninger Betriebskrankenkasse
Betreff
Vielen Dank für Ihre E-Mail - Ihr Service-Team
Datum
31. Juli 2020 01:25
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in **herzlichen Dank für Ihre Nachricht** an Ihre Schwenninger Krankenkasse. Wir kümmern uns sehr gerne und so schnell wie möglich um Ihr Anliegen. Haben Sie mit Ihrer Nachricht Unterlagen an uns übermittelt? Dann gilt diese E-Mail als **Eingangsbestätigung**. Bei Fragen, rufen Sie uns einfach an – wir sind gerne für Sie da! Oder besuchen Sie uns im Internet unter www.Die-Schwenninger.de ( http://www.Die-Schwenninger.de ) . Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Dokumente/Weisungen zur Bearbeitung von Kur- und…
An Die Schwenninger Betriebskrankenkasse Details
Von
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Betreff
AW: Dokumente/Weisungen zur Bearbeitung von Kur- und Rehaanträgen [#189191]
Datum
7. August 2020 10:27
An
Die Schwenninger Betriebskrankenkasse
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Dokumente/Weisungen zur Bearbeitung von Kur- und Rehaanträgen“ vom 17.06.2020 (#189191) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 18 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 189191 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189191/
Die Schwenninger Betriebskrankenkasse
Vielen Dank für Ihre E-Mail - Ihr Service-Team Sehr geehrteAntragsteller/in **herzlichen Dank für Ihre Nachricht…
Von
Die Schwenninger Betriebskrankenkasse
Betreff
Vielen Dank für Ihre E-Mail - Ihr Service-Team
Datum
7. August 2020 10:39
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in **herzlichen Dank für Ihre Nachricht** an Ihre Schwenninger Krankenkasse. Wir kümmern uns sehr gerne und so schnell wie möglich um Ihr Anliegen. Haben Sie mit Ihrer Nachricht Unterlagen an uns übermittelt? Dann gilt diese E-Mail als **Eingangsbestätigung**. Bei Fragen, rufen Sie uns einfach an – wir sind gerne für Sie da! Oder besuchen Sie uns im Internet unter www.Die-Schwenninger.de ( http://www.Die-Schwenninger.de ) . Mit freundlichen Grüßen
Die Schwenninger Betriebskrankenkasse
Ihre Anfrage vom 07.08.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Gerne beantworten wir Ihre…
Von
Die Schwenninger Betriebskrankenkasse
Betreff
Ihre Anfrage vom 07.08.2020
Datum
7. August 2020 10:51
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Gerne beantworten wir Ihre Anfrage. Leider kann ich Ihre Mail nicht zuordnen, da ich Ihre Daten nicht in unserem System gefunden habe. Bitte teilen Sie uns mit um wessen Antrag es geht. Bitte teilen Sie uns hierzu den Namen, das Geburtsdatum und die Versichertennummer mit. Vielen Dank für Ihre Mithilfe. Haben Sie Fragen? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns - wir sind für Sie da. Mit freundlichen Grüßen
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AW: Ihre Anfrage vom 07.08.2020 [#189191] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Mail vom 7.8., in der…
An Die Schwenninger Betriebskrankenkasse Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 07.08.2020 [#189191]
Datum
11. August 2020 15:22
An
Die Schwenninger Betriebskrankenkasse
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Mail vom 7.8., in der Sie um Nachricht baten, um welchen Antrag es sich handle. Es handelt sich um meine Informationsfreiheitsanfrage vom 17. Juni 2020, die ich Ihnen gerne nochmals unten kopiere. Sie werden mich übrigens nicht in Ihrem System finden - ich bin nicht bei Ihnen versichert. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> - ursprüngliche Anfrage: Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche internen Dokumente und allgemeine oder spezifische Weisungen, die sich bei Ihnen auf die Prüfung, Genehmigung oder Ablehnung von Anträgen auf Kur oder Reha beziehen. Dies sind Insbesondere: - interne Leitfäden - interne Arbeitshinweise - interne Weisungen - Schulungsmaterialen für Mitarbeiter*innen - andere Dokumente, die Mitarbeiter*innen in diesem Zusammenhang zu beachten haben. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 189191 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189191/
Die Schwenninger Betriebskrankenkasse
Vielen Dank für Ihre E-Mail - Ihr Service-Team Sehr geehrteAntragsteller/in **herzlichen Dank für Ihre Nachricht…
Von
Die Schwenninger Betriebskrankenkasse
Betreff
Vielen Dank für Ihre E-Mail - Ihr Service-Team
Datum
11. August 2020 15:24
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in **herzlichen Dank für Ihre Nachricht** an Ihre Schwenninger Krankenkasse. Wir kümmern uns sehr gerne und so schnell wie möglich um Ihr Anliegen. Haben Sie mit Ihrer Nachricht Unterlagen an uns übermittelt? Dann gilt diese E-Mail als **Eingangsbestätigung**. Bei Fragen, rufen Sie uns einfach an – wir sind gerne für Sie da! Oder besuchen Sie uns im Internet unter www.Die-Schwenninger.de ( http://www.Die-Schwenninger.de ) . Mit freundlichen Grüßen
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AW: Vielen Dank für Ihre E-Mail - Ihr Service-Team [#189191] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreih…
An Die Schwenninger Betriebskrankenkasse Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vielen Dank für Ihre E-Mail - Ihr Service-Team [#189191]
Datum
26. August 2020 09:48
An
Die Schwenninger Betriebskrankenkasse
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Dokumente/Weisungen zur Bearbeitung von Kur- und Rehaanträgen“ vom 17.06.2020 (#189191) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 37 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 189191 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189191/
Die Schwenninger Betriebskrankenkasse
Vielen Dank für Ihre E-Mail - Ihr Service-Team Sehr geehrteAntragsteller/in **herzlichen Dank für Ihre Nachricht…
Von
Die Schwenninger Betriebskrankenkasse
Betreff
Vielen Dank für Ihre E-Mail - Ihr Service-Team
Datum
26. August 2020 09:59
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in **herzlichen Dank für Ihre Nachricht** an Ihre Schwenninger Krankenkasse. Wir kümmern uns sehr gerne und so schnell wie möglich um Ihr Anliegen. Haben Sie mit Ihrer Nachricht Unterlagen an uns übermittelt? Dann gilt diese E-Mail als **Eingangsbestätigung**. Bei Fragen, rufen Sie uns einfach an – wir sind gerne für Sie da! Oder besuchen Sie uns im Internet unter www.Die-Schwenninger.de ( http://www.Die-Schwenninger.de ) . Mit freundlichen Grüßen
Die Schwenninger Betriebskrankenkasse
Ihre Anfrage vom 07. August 2020 Informationen nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für …
Von
Die Schwenninger Betriebskrankenkasse
Betreff
Ihre Anfrage vom 07. August 2020 Informationen nach dem IFG/UIG/VIG
Datum
4. September 2020 10:52
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 07. August. 2020. Aufgrund von Urlaubszeiten ist uns eine abschließende Bearbeitung innerhalb der Monatsfrist leider nicht möglich. Wir werden Ihr Anliegen erst bis 30. September 2020 bewerten können. Wir bitten hierfür um Verständnis. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 07. August 2020 Informationen nach dem IFG/UIG/VIG [#189191] Sehr geehrteAntragsteller/in zu…
An Die Schwenninger Betriebskrankenkasse Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 07. August 2020 Informationen nach dem IFG/UIG/VIG [#189191]
Datum
4. September 2020 14:46
An
Die Schwenninger Betriebskrankenkasse
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer Information: meine ursprüngliche Anfrage stammt vom 17. Juni, nicht vom 7. August. Die Monatsfrist haben sie also bereits um 7 Wochen überschritten. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 189191 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189191/
Die Schwenninger Betriebskrankenkasse
Ihre Anfrage vom 07. August 2020 Informationen nach dem IFG/UIG/VIGTeil 1 Sehr geehrteAntragsteller/in wir kommen…
Von
Die Schwenninger Betriebskrankenkasse
Betreff
Ihre Anfrage vom 07. August 2020 Informationen nach dem IFG/UIG/VIGTeil 1
Datum
30. September 2020 10:38
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in wir kommen zurück auf unser E-Mail vom 04. September 2020. Beigefügt erhalten Sie folgende Unterlagen von uns: Ø Arbeitsunterlagen für ambulante und stationäre Rehabilitationsmaßnahmen samt den dazugehörigen Anlagen. Diese Unterlagen bilden die Grundlage unseres Handeln und Schulungsmaterial. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Die Schwenninger Betriebskrankenkasse
Ihre Anfrage vom 07. August 2020 Informationen nach dem IFG/UIG/VIGTeil 2 Sehr geehrteAntragsteller/in wir kommen…
Von
Die Schwenninger Betriebskrankenkasse
Betreff
Ihre Anfrage vom 07. August 2020 Informationen nach dem IFG/UIG/VIGTeil 2
Datum
30. September 2020 10:43
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in wir kommen zurück auf unser E-Mail vom 04. September 2020. Beigefügt erhalten Sie folgende Unterlagen von uns: Ø Arbeitsmaterial für ambulante Vorsorgemaßnahmen samt der dazugehörigen Anlage. Diese Dokumente bilden die Grundlage unseres Handelns und Schulungsmaterial. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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Die Schwenninger Betriebskrankenkasse
Ihre Anfrage vom 07. August 2020 Informationen nach dem IFG/UIG/VIGTeil 3 Sehr geehrteAntragsteller/in wir kommen…
Von
Die Schwenninger Betriebskrankenkasse
Betreff
Ihre Anfrage vom 07. August 2020 Informationen nach dem IFG/UIG/VIGTeil 3
Datum
30. September 2020 10:47
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in wir kommen zurück auf unser E-Mail vom 04. September 2020. Beigefügt erhalten Sie folgende Unterlagen von uns: Ø Arbeitsmaterial für stationäre Vorsorgemaßnahmen samt den dazugehörigen Anlagen. Diese Dokumente bilden die Grundlage unseres Handelns und Schulungsmaterial. Mit der Übermittlung von Teil 3 ist die Datenübertragung abgeschlossen. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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