Dokumente/Weisungen zur Bearbeitung von Kur- und Rehaanträgen

Sämtliche internen Dokumente und allgemeine oder spezifische Weisungen, die sich bei Ihnen auf die Prüfung, Genehmigung oder Ablehnung von Anträgen auf Kur oder Reha beziehen.

Dies sind Insbesondere:
- interne Leitfäden
- interne Arbeitshinweise
- interne Weisungen
- Schulungsmaterialen für Mitarbeiter*innen
- andere Dokumente, die Mitarbeiter*innen in diesem Zusammenhang zu beachten haben.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    17. Juni 2020
  • Frist
    21. Juli 2020
  • 0 Follower:innen
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Medizinischer Dienst Berlin-Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Dokumente/Weisungen zur Bearbeitung von Kur- und Rehaanträgen [#189204]
Datum
17. Juni 2020 16:34
An
Medizinischer Dienst Berlin-Brandenburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche internen Dokumente und allgemeine oder spezifische Weisungen, die sich bei Ihnen auf die Prüfung, Genehmigung oder Ablehnung von Anträgen auf Kur oder Reha beziehen. Dies sind Insbesondere: - interne Leitfäden - interne Arbeitshinweise - interne Weisungen - Schulungsmaterialen für Mitarbeiter*innen - andere Dokumente, die Mitarbeiter*innen in diesem Zusammenhang zu beachten haben.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 189204 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189204/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Medizinischer Dienst Berlin-Brandenburg
Ihre Anfrage vom 17.06.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in Bezug nehmend auf Ihre Anfrage vom 17.06.2020, Anfragenr…
Von
Medizinischer Dienst Berlin-Brandenburg
Betreff
Ihre Anfrage vom 17.06.2020
Datum
16. Juli 2020 11:27
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Bezug nehmend auf Ihre Anfrage vom 17.06.2020, Anfragenr: 189204, möchten wir Ihnen Folgendes mitteilen: Wir gehen davon aus, dass hier eine Maßnahme der Medizinischen Vorsorge gemeint ist (gemäß § 23 SGB V) oder eine Medizinische Vorsorge für Mütter und Väter (gemäß §24 SGB V). Für die Begutachtung von Anträgen auf Medizinische Vorsorge bzw. Medizinische Rehabilitation liegt dem MDK Berlin-Brandenburg (MDK BB) als Grundlage der Begutachtung eine Begutachtungsanleitung Vorsorge und Rehabilitation (Richtlinie des GKV-Spitzenverbandes nach §282 SGB V) in aktualisierter Version aus dem Jahr 2018 vor. Sie finden diese auch auf der Internetseite des MDS. https://www.mds-ev.de/richtlinien-publikationen/richtlinien-/-grundlagen-der-begutachtung/mdk-begutachtung-vorsorge-/-reha.html Darüber hinaus hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) eine Rehabilitationsrichtlinie erlassen (aktualisierte Version in Kraft seit 18.03.2020), in der u.A. die Grundlagen für die erforderlichen medizinischen Voraussetzungen für eine Leistung definiert werden. Sowohl die Rehabilitationsrichtlinie als auch Begutachtungsanleitung Vorsorge und Rehabiliation fügen wir Ihnen als PDF-Datei anbei. Darüber hinaus möchten wir höflich auf Folgendes hinweisen: Der MDK ist gem. § 275 Abs. 5 SGB V der unabhängige Gutachterdienst der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Der MDK selbst trifft keine Leistungsentscheidungen. Er wird bei der Bewertung von fachlichen Fragen durch die gesetzlichen Leistungsträger (Kranken- bzw. Pflegekassen) mit einer gutachterlichen Stellungnahme beauftragt. Die Leistungsentscheidungen werden von den Kranken- bzw. Pflegekassen getroffen. Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 17.06.2020 [#189204] Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Antwort und den Hinweis zur Rol…
An Medizinischer Dienst Berlin-Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 17.06.2020 [#189204]
Datum
20. Juli 2020 09:42
An
Medizinischer Dienst Berlin-Brandenburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Antwort und den Hinweis zur Rolle des MDK. [geschwärzt], [geschwärzt] Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 189204 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]

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Medizinischer Dienst Berlin-Brandenburg
Automatic reply: Ihre Anfrage vom 17.06.2020 [#189204] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachrich…
Von
Medizinischer Dienst Berlin-Brandenburg
Betreff
Automatic reply: Ihre Anfrage vom 17.06.2020 [#189204]
Datum
20. Juli 2020 09:42
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich bin derzeit nicht im Haus. Ihre Mail wird nicht gelesen und nicht bearbeitet. Wenden Sie sich bitte mit Ihrem Anliegen an Janina Dittmann unter <<E-Mail-Adresse>>/030 202023 5031.oder an Maximilian Schmidt unter <<E-Mail-Adresse>>/030 202023 5035 oder an <<E-Mail-Adresse>>. Mit freundlichen Grüßen