Doppelt geimpft + genesen = Status geboostert?

Wie ist der Status von Menschen mit vollständigem Impfschutz (in der Regel 2 ×geimpft)+ Genesenenstatus?
Werden diese Menschen in Berlin Menschen mit dreifacher Impfung (sogenannte "Geboosterte") gleichgestellt ?
Entfällt damit die Testpflicht für die sogenannten 2G+ Bereiche für Menschen mit doppeltem Impfschutz + Genesenenstatus?
In all Ihren Verordnungen werden Menschen mit Status doppelt geimpft + genesen nicht erwähnt, dabei bekommen täglich mehr und mehr Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt diesen Status.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. Januar 2022
  • Frist
    22. Februar 2022
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Doppelt geimpft + genesen = Status geboostert? [#237892]
Datum
18. Januar 2022 09:30
An
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie ist der Status von Menschen mit vollständigem Impfschutz (in der Regel 2 ×geimpft)+ Genesenenstatus? Werden diese Menschen in Berlin Menschen mit dreifacher Impfung (sogenannte "Geboosterte") gleichgestellt ? Entfällt damit die Testpflicht für die sogenannten 2G+ Bereiche für Menschen mit doppeltem Impfschutz + Genesenenstatus? In all Ihren Verordnungen werden Menschen mit Status doppelt geimpft + genesen nicht erwähnt, dabei bekommen täglich mehr und mehr Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt diesen Status.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 237892 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/237892/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Sehr Antragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage vom 18. Januar 2022 nehme auf Ihre Fragen wie folgt Stell…
Von
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Betreff
WG: Doppelt geimpft + genesen = Status geboostert? [#237892]
Datum
27. Januar 2022 16:17
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr Antragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage vom 18. Januar 2022 nehme auf Ihre Fragen wie folgt Stellung: Wie ist der Status von Menschen mit vollständigem Impfschutz (in der Regel 2 ×geimpft)+ Genesenenstatus? Der infektionsschutzrechtliche Status von Menschen im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie ist abschließend bundesrechtlich in § 2 der SchutzmaßnahmenAusnahmenverordnung (SchAusnahmV) geregelt. Dort ist etwa in Nr. 2 geregelt, wer eine geimpfte Person ist und in Nr. 4, wer eine genesene Person ist. Ob ein vollständiger Impfschutz vorliegt, wird in Nr. 2 und 3 SchAusnahmV definiert und richtet sich danach, ob die zugrundeliegenden Schutzimpfungen den vom Paul-Ehrlich-Institut im Benehmen mit dem Robert Koch-Institut im Internet unter der Adresse www.pei.de/impfstoffe/covid-19 unter Berücksichtigung des aktuellen Stands der medizinischen Wissenschaft veröffentlichten Vorgaben hinsichtlich folgender Kriterien entsprechen: a) verwendete Impfstoffe, b) für einen vollständigen Impfschutz erforderliche Anzahl an Einzelimpfungen, c) für einen weiterhin vollständigen Impfschutz erforderliche Auffrischimpfungen, d) Intervallzeiten, aa) die nach einer Impfung für einen vollständigen Impfschutz abgewartet werden müssen und bb) die höchstens zwischen Einzelimpfungen oder Auffrischimpfungen liegen dürfen. Ob eine Person als genesen gilt, und richtet sich entsprechend nach Nr. 4 und Nr. 5 a) bis c) SchAusnahmV danach, ob entsprechend der vom Robert Koch-Institut im Internet unter der Adresse www.rki.de/covid-19-genesenennachweis unter Berücksichtigung des aktuellen Stands der medizinischen Wissenschaft veröffentlichten Vorgaben die Kriterien erfüllt werden für a) Art der Testung zum Nachweis der vorherigen Infektion, b) Zeit, die nach der Testung zum Nachweis der vorherigen Infektion vergangen sein muss, oder Nachweis zur Aufhebung der aufgrund der vorherigen Infektion erfolgten Absonderung, c) Zeit, die die Testung zum Nachweis der vorherigen Infektion höchstens zurückliegen darf. Wie der infektionsschutzrechtliche Status von Personen mit aktivem zweimaligem Impfschutz und aktivem Genesenenstatus rechtlich einzuordnen ist, obliegt der Bundesverordnungsgebungskompetenz. Werden diese Menschen in Berlin Menschen mit dreifacher Impfung (sogenannte "Geboosterte") gleichgestellt ? Soweit es sich um Genesene Personen handelt, die ein mehr als sechs Monate zurückliegendes positives PCR-Testergebnis auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 nachweisen können und die mindestens eine Impfung gegen Covid-19 mit einem von der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff erhalten haben und deren letzte Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt, sind sie in Berlin nach aktueller Rechtslage gem. §§ 8 Absatz 2 Nr. 3 i.V.m. 9 Absatz 2 Nr. 1 Vierte SARS-Cov-2-InfSchMV geimpften und genesenen Personen gleichgestellt und zum Zugang unter der einfachen 2G-Bedingung berechtigt. Ob und unter welchen Umständen eine Gleichstellung gegenüber Personen mit dreifacher Impfung vorgenommen werden kann, obliegt zunächst der Prüfung und Einschätzung des Bundesverordnungsgebers. Entfällt damit die Testpflicht für die sogenannten 2G+ Bereiche für Menschen mit doppeltem Impfschutz + Genesenenstatus? Nach der aktuellen Rechtslage der 4. InfSchMV entfällt die Testpflicht für die sogenannten 2G+ Bereiche in Berlin nur für Personen im Sinne von § 8 Absatz 2 Nr. 1 bis 4 InfSchMV, die eine Auffrischimpfung erhalten haben. Hierunter fallen 1. Geimpfte Personen, die mit einem von der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff gegen Covid-19 geimpft sind und deren letzte erforderliche Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt, 2. Geimpfte Personen, denen in einem Drittland außerhalb der Europäischen Union ein Impfzertifikat für einen verabreichten COVID-19-Impfstoff ausgestellt wurde, der einem der in Artikel 5 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2021/953 genannten COVID-19-Impfstoffe entspricht, 3. Genesene Personen, die ein mehr als sechs Monate zurückliegendes positives PCR-Testergebnis auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 nachweisen können und die mindestens eine Impfung gegen Covid-19 mit einem von der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff erhalten haben und deren letzte Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt, sowie 4. Genesene Personen, die ein mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegendes positives PCR-Testergebnis auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 nachweisen können. Mit freundlichen Grüßen