Doppelte Genesung

Anfrage an: Robert Koch-Institut

Gilt eine Reinfektion 13 Monate nach Genesung als Boosterung, wenn bisher keine Impfung erfolgte?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. Februar 2022
  • Frist
    11. März 2022
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Gilt eine Reinfek…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Doppelte Genesung [#240441]
Datum
9. Februar 2022 17:09
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gilt eine Reinfektion 13 Monate nach Genesung als Boosterung, wenn bisher keine Impfung erfolgte?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 240441 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/240441/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 09.02.2022 Sehr Antragsteller/in zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen …
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 09.02.2022
Datum
11. Februar 2022 15:05
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Das Robert Koch-Institut (RKI) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RKI in besonderem Maße. Wir bitten daher um Verständnis, falls Ihre Anfrage durch diese besonderen Umstände ggf. nicht innerhalb eines Monats beantwortet werden können sollte. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Bearbeitung der Vielzahl der eingegangenen IFG-Anträge, die zumeist auch sehr umfangreich sind. Die für Ihre Anfrage zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch gleichzeitig für die Bewältigung der Krisensituation durch COVID-19 zuständig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit alle Kräfte gebündelt daran arbeiten, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen. Aus diesem Grunde müssen wir Sie noch um etwas Geduld bitten. Rückfragen hierzu bitte ausschließlich an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>> unter Angabe des Aktenzeichens: 2.13.04/0004#0151. Mit freundlichen Grüßen
Robert Koch-Institut
Sehr Antragsteller/in wir kommen zurück auf Ihre o.g. Anfrage auf Informationszugang, zu der wir Ihnen Folgendes …
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 09.02.2022: Doppelte Genesung [#240441] (Unser Zeichen: 2.13.04/0004#0151)
Datum
25. Februar 2022 15:34
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in wir kommen zurück auf Ihre o.g. Anfrage auf Informationszugang, zu der wir Ihnen Folgendes mitteilen: Die von Ihnen genannten Rechtsvorschriften (§ 1 IFG, § 3 UIG, § 1 VIG) sind nicht einschlägig. Die Anwendungsbereiche des Umweltinformationsgesetzes und des Verbraucherinformationsgesetzes sind nicht eröffnet. Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ist nicht betroffen, da sich Ihr Antrag nicht auf Zugang zu amtlichen Informationen im Sinne des § 1 Abs.1 S.1 i.V.m. § 2 Nr.1 IFG, sondern auf Antworten zu konkreten Fragestellungen richtet. Die von Ihnen eingereichte Anfrage wird von uns im Weiteren daher als allgemeine Bürgeranfrage bearbeitet. Allgemeine Informationen zu Ihrer Anfrage erhalten Sie auf unserer Internetseite unter "COVID-19 und Impfen: Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ)", abrufbar unter https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/COV.... Informationen zum Impfnachweis im Sinne der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung und der Coronavirus-Einreiseverordnung finden Sie auf der Webseite des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI), abrufbar unter https://www.pei.de/DE/newsroom/dossie.... Für Informationen zu Regelungen des Bundes verweisen wir auf unsere FAQs („Wer gilt laut rechtlichen Verordnungen als vollständig geimpft bzw. genesen?“) sowie die Seite des BMG unter: https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/COV... https://www.bundesgesundheitsminister... In Bezug auf Vorschriften für 2G/3G-Regelungen in ihrem Bundesland wenden Sie sich bitte ggf. an die dort zuständige Landesbehörde. Allgemeine Informationen zur Auffrischungsimpfung finden Sie ergänzend unter: https://www.bundesregierung.de/breg-d... https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/COV... Die Antworten auf häufig gestellte Fragen zur CovPass-App sind unter https://www.digitaler-impfnachweis-ap... abrufbar. Bitte beachten Sie, dass die Bundesländer festlegen, ob fachlichen Vorgaben auch für 2G/3G-Regelungen gelten bzw. in den jeweiligen Verordnungen berücksichtigt werden, sodass dies nicht im Ermessen des RKI liegt. Bei regulatorischen Fragen (z.B. Gültigkeitsdauer von Zertifikaten, Voraussetzungen für 2G/3G-Zugangsregeln) ist das RKI daher nicht der richtige Ansprechpartner. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an die jeweilig zuständigen Landesbehörden oder informieren sich auf den Internetseiten des Bundesgesundheitsministeriums (BMG). Das RKI informiert primär die Fachöffentlichkeit und verfügt leider nicht über die Kapazitäten, um auch die zahlreichen Anfragen aus der Bevölkerung jeweils individuell zu beantworten (siehe auch die Hinweise unter https://www.rki.de/DE/Service/Kontakt...). Für die individuelle Beratung sind primär die Hausärztinnen und Hausärzte sowie die örtlichen Gesundheitsämter verantwortlich. Gleichwohl stellen wir auf unserer Internetseite umfangreiche Informationen für Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung, insbesondere zu COVID-19 sowie zur Schutzimpfung gegen COVID-19 (www.rki.de/covid-19 und www.rki.de/covid-19-impfen). Sie können Ihre Anfrage an das hierfür eingerichtete Postfach <<E-Mail-Adresse>> (hier in CC) richten, wir bitten jedoch um Verständnis, dass hierauf aus den dargestellten Gründen ggf. nicht bzw. nur verzögert reagiert werden kann. Wir bitten vor diesem Hintergrund um Verständnis, dass Nachfragen zu dieser Anfrage an das Postfach <<E-Mail-Adresse>> aus den dargestellten Gründen nicht beantwortet werden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Doppelte Genesung“ vom 09.02.2022 (#240441) wu…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 09.02.2022: Doppelte Genesung [#240441] (Unser Zeichen: 2.13.04/0004#0151) [#240441]
Datum
11. März 2022 19:59
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Doppelte Genesung“ vom 09.02.2022 (#240441) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Doppelte Genesung“ vom 09.02.2022 (#240441) wu…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 09.02.2022: Doppelte Genesung [#240441] (Unser Zeichen: 2.13.04/0004#0151) [#240441]
Datum
11. März 2022 20:00
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Doppelte Genesung“ vom 09.02.2022 (#240441) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in
Robert Koch-Institut
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Alle eingehenden Nachrichten werden gelesen. Aufgr…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Automatische Antwort: Ihre Anfrage vom 09.02.2022: Doppelte Genesung [#240441] (Unser Zeichen: 2.13.04/0004#0151) [#240441]
Datum
11. März 2022 20:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Alle eingehenden Nachrichten werden gelesen. Aufgrund der Vielzahl der Anfragen können Anfragen aus der allgemeinen Öffentlichkeit derzeit nicht individuell beantwortet werden. Wir bitten um Verständnis, dass wir uns auf die auch sehr zahlreichen Anfragen aus der Fachöffentlichkeit fokussieren müssen. Fachliche Anfragen werden kapazitätsbedingt nach Dringlichkeit bearbeitet. Ärztinnen und Ärzte können sich auch an die Kassenärztlichen Vereinigungen wenden. Anträge auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz und anderen Gesetzen werden von der Stabsstelle Grundsatz und Recht bearbeitet. Von dort erhalten Sie eine gesonderte Eingangsbestätigung mit Aktenzeichen. Rückfragen zum Sachstand richten Sie bitte an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>>. Anregungen von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern nehmen wir aufmerksam zur Kenntnis und leiten sie ggf. an die zuständigen Stellen weiter. Wir danken Ihnen für den wissenschaftlichen Austausch, bitten jedoch um Ihr Verständnis, dass wir kapazitätsbedingt nicht zu jedem Vorschlag einzeln Stellung nehmen können. Hinweise zu häufig gefragten Themen finden Sie hier: 1. Allgemeines 2. Fallzahlen 3. COVID-19-Impfung 4. Digitale COVID-Zertifikate der EU 5. Internationaler Reiseverkehr 6. Corona-Warn-App 7. Weitere Informationsquellen 1. Allgemeines: Fachliche Informationen zu SARS-CoV-2 finden Sie auf den Seiten des RKI unter www.rki.de/covid-19. Zu vielen Themen, u.a. Meldeweg, Diagnostik, Quarantäne, Impfung etc., gibt es Antworten auf häufig gestellte Fragen, siehe www.rki.de/covid-19-faq und www.rki.de/covid-19-faq-impfen. Einen guten Überblick gibt auch der Steckbrief: www.rki.de/covid-19-steckbrief. 2. Fallzahlen: Die an das RKI übermittelten Fallzahlen und die 7-Tage-Inzidenzen in Deutschland werden - nach Bundesländern und Kreisen - grafisch und tagesaktuell in einem Dashboard dargestellt (https://corona.rki.de). Unter www.rki.de/covid-19 > Daten zum Download finden Sie viele Datentabellen im Excel-Format. Das RKI veröffentlicht zudem montags bis freitags einen Situationsbericht zur aktuellen epidemiologischen Lage (Fallzahlen, Hospitalisierte, Fälle auf ITS, geografische Verteilung, zeitliche Entwicklung, 7-Tage-R-Wert: www.rki.de/covid-19-situationsbericht) sowie eine interaktive grafische Übersicht über die aktuellen Trends und Entwicklungen zu COVID-19: www.rki.de/covid-19-trends. Jeden Donnerstag erscheint zusätzlich ein ausführlicher Wochenbericht (u.a. IfSG-Meldedaten zu Altersgruppen, Hospitalisierungen, Ausbrüchen; Ergebnisse aus syndromischen und virologischen Surveillance-Systemen des RKI zu akuten Atemwegserkrankungen; Daten aus dem Intensivregister; Mortalitätssurveillance; PCR-Testzahlen; Impfeffektivität; Virusvarianten): www.rki.de/covid-19-wochenbericht. 3. COVID-19-Impfung: Das RKI kann keine individuelle Impfberatung durchführen. Umfangreiche Informationen zur COVID-19-Impfung sind auf den Internetseiten des RKI erhältlich unter www.rki.de/covid-19-impfen, dort finden Sie unter anderem die aktuellen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO), viele Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ), den Aufklärungsbogen in verschiedenen Sprachen, Informationsmaterialien für Ärzte und Bürger und aktuelle Daten zu Impfquoten. Die Prüfung und Zulassung von Impfstoffen ist Aufgabe des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) als Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel. Informationen zu COVID-19-Impfstoffen (u.a. Zulassungsprozess, Impfstoffzusammensetzung, Wirksamkeit, Sicherheit und Verträglichkeit) sind auf der Internetseite des PEI erhältlich unter www.pei.de/coronavirus. Auf der Internetseite des PEI sind auch die Fach- und Gebrauchsinformationen der zugelassenen Impfstoffe verlinkt (www.pei.de/impfstoffe). Die Durchführung der COVID-19-Impfungen wird von den Landesbehörden und Kommunen koordiniert. Informationen hierzu sind auf den Internetseiten Ihres Bundeslandes erhältlich. Ggf. können auch das Gesundheitsamt und die Kassenärztliche Vereinigung Auskunft geben. 4. Digitale COVID-Zertifikate der EU Die Ausstellung von digitalen Impfzertifikaten mit QR-Code erfolgt in Impfzentren, Arztpraxen, Gesundheitsämtern oder Apotheken. Auf https://www.mein-apothekenmanager.de finden Sie teilnehmende Apotheken. Genesenenzertifikate erhalten Sie in Arztpraxen, Apotheken und bei Gesundheitsämtern. Die QR-Codes können dann mit der CovPass-App oder mit der Corona-Warn-App eingescannt werden. Negative Testergebnisse mit QR-Codes, die Sie in Testzentren oder medizinischen Laboren erhalten, können Sie in die Corona-Warn-App übernehmen und dort in EU-Zertifikate umwandeln. Zahlreiche häufig gestellte Fragen zu den digitalen Zertifikaten werden unter https://digitaler-impfnachweis-app.de... beantwortet. Bei technischen Fragen zu CovPass-App, CovPassCheck-App und zum Zertifikats Auf dieser Seite finden Sie auch Kontaktdaten: https://digitaler-impfnachweis-app.de.... 5. Internationaler Reiseverkehr Die Einstufung als Hochrisiko- oder Virusvarianten erfolgt durch das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat. Das RKI stellt die Liste lediglich auf seinen Internetseiten bereit: www.rki.de/covid-19-risikogebiete. Das RKI hat keine regulatorischen Aufgaben im Bereich Einreiseverordnung. Einen guten Überblick über die aktuellen Regelungen für Einreisende gibt das Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit unter www.rki.de/covid-19-bmg-merkblatt. Außerdem sind auf den Internetseiten des BMG zahlreiche Fragen und Antworten zur Einreiseverordnung abrufbar (https://www.bundesgesundheitsminister...). Reisewarnungen ins Ausland werden vom Auswärtige Amt ausgesprochen. Informationen zu einzelnen Ländern sind auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes erhältlich unter https://www.auswaertiges-amt.de/de/Re.... 6. Corona-Warn-App: Haben Sie schon die Corona-Warn-App? Die App trägt dazu bei, Infektionsketten so rasch wie möglich zu unterbrechen und unterstützt somit die Gesundheitsämter bei der Kontaktpersonennachverfolgung. Nähere Informationen unter www.rki.de/cwa. 7. Weitere Informationsquellen: Informationen für Bürger und Bürgerinnen stellt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) auf ihren Internetseiten zur Verfügung: www.infektionsschutz.de/coronavirus. Hilfreiche Informationen finden Sie auch auf den Seiten des Bundesministeriums für Gesundheit: www.zusammengegencorona.de. Falls Sie COVID-19-typische Krankheitssymptome haben, kann Ihnen die CovApp helfen, die Notwendigkeit eines Arztbesuches oder Coronavirus-Tests besser einzuschätzen: https://covapp.rki.de. Die Nutzung dieser App ersetzt keine ärztliche Behandlung und erbringt keine diagnostische Leistung. Für die Durchführung der empfohlenen Maßnahmen sind die Landesbehörden und Gesundheitsämter vor Ort zuständig. Das zuständige Gesundheitsamt kann über das Postleitzahl-Tool ermittelt werden unter: www.rki.de/mein-gesundheitsamt. Zudem gibt es verschiedene Telefonhotlines für Bürger: Das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit zum Thema Coronavirus erreichen Sie von Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr, am Freitag von 8 bis 12 Uhr unter der Nummer 030 / 346 465 100. Auch die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) informiert Sie: 0800 / 0117 722. Zum Teil bieten auch Krankenkassen und Gesundheitsbehörden der Bundesländer eine telefonische Beratung an. Mit freundlichen Grüßen

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Robert Koch-Institut
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage vom 9.2.2022 wurde am 25.2.2022 beantwortet, siehe Anlage. Ergänzend folgende…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 09.02.2022: Doppelte Genesung [#240441] (Unser Zeichen: 2.13.04/0004#0151) [#240441]
Datum
28. März 2022 16:27
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
IhreAnfragevom09.02.2022DoppelteGenesun.eml
10,8 KB
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage vom 9.2.2022 wurde am 25.2.2022 beantwortet, siehe Anlage. Ergänzend folgende Hinweise: 1.: Das RKI hat keine regulatorischen Aufgaben. Die Anforderungen an Impf- und Genesenennachweise wurden mit Wirkung vom 19.03.2022 in § 22a Infektionsschutzgesetz (IfSG) geregelt (https://www.gesetze-im-internet.de/if...). Die Definitionen für geimpfte und genesene Personen nach der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (§ 2 Nr. 2 und 4) sowie der Coronavirus-Einreiseverordnung (§ 2 Satz 1 Nr. 7 und 9) nehmen auf die Anforderungen in § 22a IfSG Bezug. Informationen zu den COVID-19-Zertifikaten der EU sind auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Gesundheit erhältlich https://www.bundesgesundheitsminister... 2.: Die Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) zur Impfung und Auffrischimpfung bei Genesenen finden Sie in Tabelle 7 der 18. Aktualisierung der STIKO-Impfempfehlung (www.rki.de/covid-19-impfempfehlung), siehe auch die FAQ "Wie sollten Personen geimpft werden, die bereits eine SARS-CoV-2-Infektion hatten" unter www.rki.de/covid-19-faq-impfen. Zur Impfung nach Reinfektion gibt es von der STIKO bislang keine pauschale Empfehlung. In der 18. Aktualisierung der STIKO-Empfehlung heißt es: "Bei Personen, die mehrere SARS-CoV-2-Infektionen durchgemacht haben, muss im Einzelfall in Abhängigkeit vom Vorliegen einer ID [Immundefizienz], dem Alter, der Zeitpunkte der Infektionen und den Lebensumständen (z. B. BewohnerInnen von Seniorenheim) über das weitere Vorgehen entschieden werden." www.rki.de/covid-19-impfempfehlung Mit herzlichen Grüßen