Doppelte Staatsbürgerschaft

Im Koalitionsvertrag ist u. a. die Rede von der generellen Anerkennung der doppelten Staatsbürgerschaft als Teil der Reformen von Migration und Staatsangehörigkeit.

Ich wüsste gerne den aktuellen Sachstand zu diesem Vorhaben, vor allem, ob es bereits einen Plan gibt, wann die nötigen Gesetzesänderungen eingebracht werden können.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. Mai 2022
  • Frist
    15. Juni 2022
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Jan Lohsträter
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im Koalitionsvert…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Jan Lohsträter
Betreff
Doppelte Staatsbürgerschaft [#248929]
Datum
13. Mai 2022 07:45
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Koalitionsvertrag ist u. a. die Rede von der generellen Anerkennung der doppelten Staatsbürgerschaft als Teil der Reformen von Migration und Staatsangehörigkeit. Ich wüsste gerne den aktuellen Sachstand zu diesem Vorhaben, vor allem, ob es bereits einen Plan gibt, wann die nötigen Gesetzesänderungen eingebracht werden können. Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jan Lohsträter Anfragenr: 248929 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/248929/
Mit freundlichen Grüßen Jan Lohsträter
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Bundesministerium des Innern und für Heimat Referat Z II 4 - Az.: 13002/4#3444 Sehr geehrter Herr Lohsträter, le…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
Doppelte Staatsbürgerschaft [#248929]
Datum
13. Mai 2022 10:31
Status
Warte auf Antwort
Bundesministerium des Innern und für Heimat Referat Z II 4 - Az.: 13002/4#3444 Sehr geehrter Herr Lohsträter, leider wurde Ihre Postanschrift nicht mit dem von Ihnen gestellten IFG-Antrag an das Bundesministerium des Innern und für Heimat weitergeleitet. Diese ist für die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage erforderlich. Ich bitte Sie daher, mir unter Angabe des obigen Aktenzeichens Ihre Postanschrift mitzuteilen und - sofern Sie die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege wünschen - mir darüber hinaus auch eine persönliche E-Mail Adresse zur Verfügung zu stellen. Bei der Beantwortung eines IFG-Antrages handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz ist ein Verwaltungsakt demjenigen bekanntzugeben, für den er bestimmt ist. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe setzt eine Rechtsbehelfsfrist in Gang. Die Bekanntgabe an Sie persönlich ist bei einer Übermittlung an die angegebene E-Mail Adresse der Internetseite nicht sichergestellt. Darüber hinaus ist der Zeitpunkt der Bekanntgabe für die Behörde nicht erkennbar. Eine Beantwortung Ihres Informationsersuchens kann deshalb nur in Schriftform an Ihre Postanschrift erfolgen, sofern Sie mir darüber hinaus keine persönliche E-Mail Adresse mitteilen. Ich bitte um Verständnis, dass ich die Bearbeitung Ihrer Anfrage bis zum Eingang Ihrer Postanschrift aussetze. Mit freundlichen Grüßen
Jan Lohsträter
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre zügige Antwort. Meine derzeitige Anschrift ist [geschwärzt]…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Jan Lohsträter
Betreff
AW: Doppelte Staatsbürgerschaft [#248929]
Datum
13. Mai 2022 12:02
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre zügige Antwort. Meine derzeitige Anschrift ist [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] Außerdem meine persönliche Email: [geschwärzt] Vielen Dank für Ihre schnelle Bearbeitung. Mit freundlichen Grüßen Jan Lohsträter Anfragenr: 248929 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
Doppelte Staatsbuergerschaft
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Doppelte Staatsbuergerschaft
Datum
9. Juni 2022
Status
Anfrage abgeschlossen