Diese Anfrage ist keine Anfrage im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes!
Sie müssen nach spezifischen, nicht Sie selbst betreffenden Dokumenten in Behörden fragen.

Doppelter KFZ-Steuerabzug

Warum wird bei mir doppelt die KFZ-Steuer abgebucht? Es wurde nur ein Kennzeichenwechsel (wegen Ortswechsel) vorgenommen. Ich zahle 2 Kennzeichen bei nur einem Auto.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. Januar 2018
  • Frist
    23. Februar 2018
  • 0 Follower:innen
Dorit Steingruber
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Warum wird bei m…
An Bundeskasse Weiden/Oberpfalz Details
Von
Dorit Steingruber
Betreff
Doppelter KFZ-Steuerabzug [#26216]
Datum
21. Januar 2018 15:30
An
Bundeskasse Weiden/Oberpfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Warum wird bei mir doppelt die KFZ-Steuer abgebucht? Es wurde nur ein Kennzeichenwechsel (wegen Ortswechsel) vorgenommen. Ich zahle 2 Kennzeichen bei nur einem Auto.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Dorit Steingruber <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Dorit Steingruber << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Dorit Steingruber

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
26. Januar 2018 13:57
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
93_b1.pdf
65,0 KB

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