Doppeluntersuchungen - Anzahl - Mehr-Kosten

Anfrage an: GKV-Spitzenverband

1) Dokumente, aus denen die Anzahl der Doppeluntersuchungen hervorgeht. Ich bitte um die Angaben aus den letzten drei Jahren.

2) Welche Mehr-Kosten sind der GKV Gmeinschaft dadurch jeweils in diesen Jahren entstanden?

3) Aus welchen Quellen stammen diese Angaben?

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat Ihnen am 20.10.2017 die erste Frage bereits laut der Anfrage
https://fragdenstaat.de/anfrage/anzahl-doppeluntersuchungen/
bereits weitergeleitet.

Patient - elektronische Gesundheitskarte (eGK) - Telematikinfrastruktur

Information nicht vorhanden

  • Datum
    9. November 2017
  • Frist
    12. Dezember 2017
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Kevin Müller
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) Dokumente, au…
An GKV-Spitzenverband Details
Von
Kevin Müller
Betreff
Doppeluntersuchungen - Anzahl - Mehr-Kosten [#25243]
Datum
9. November 2017 18:04
An
GKV-Spitzenverband
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) Dokumente, aus denen die Anzahl der Doppeluntersuchungen hervorgeht. Ich bitte um die Angaben aus den letzten drei Jahren. 2) Welche Mehr-Kosten sind der GKV Gmeinschaft dadurch jeweils in diesen Jahren entstanden? 3) Aus welchen Quellen stammen diese Angaben? Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat Ihnen am 20.10.2017 die erste Frage bereits laut der Anfrage https://fragdenstaat.de/anfrage/anzahl-doppeluntersuchungen/ bereits weitergeleitet. Patient - elektronische Gesundheitskarte (eGK) - Telematikinfrastruktur
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Kevin Müller <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Kevin Müller

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GKV-Spitzenverband
Sehr geehrter Herr Müller, besten Dank für Ihre Mail und Ihr Interesse an der gesetzlichen Krankenversicherung. D…
Von
GKV-Spitzenverband
Betreff
AW: Doppeluntersuchungen - Anzahl - Mehr-Kosten [#25243]
Datum
10. November 2017 12:09
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Müller, besten Dank für Ihre Mail und Ihr Interesse an der gesetzlichen Krankenversicherung. Die von Ihnen gesuchten Daten liegen bei uns leider nicht routinemäßig vor. Wir verfügen lediglich über Angaben zu Gesamtausgaben in einzelnen Versorgungsbereichen. Wie hoch der Anteil an den Gesamtkosten z. B. im ambulanten medizinischen Bereich ist, können wir leider nicht sagen da wir die Anzahl von (medizinisch unnötigen) Doppeluntersuchungen nicht kennen. Mit freundlichen Grüßen