Doppelversteuerung einer Steuer?

Anfrage an: Bundesfinanzhof

Jedes Jahr mit meiner Jahresendabrechnung stelle ich fest, das diese eine doppelte Besteuerung enthält.
Man Zahlt auf die Stromsteuer dann noch einmal die Mehrwertsteuer.
Soweit es mir bekannt ist gibt es da das Doppelbesteuerungsabkommen was eine doppelte Besteuerung Verhindern soll.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    4. Januar 2020
  • Frist
    8. Februar 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Jedes Jahr mit mein…
An Bundesfinanzhof Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Doppelversteuerung einer Steuer? [#173302]
Datum
4. Januar 2020 11:47
An
Bundesfinanzhof
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Jedes Jahr mit meiner Jahresendabrechnung stelle ich fest, das diese eine doppelte Besteuerung enthält. Man Zahlt auf die Stromsteuer dann noch einmal die Mehrwertsteuer. Soweit es mir bekannt ist gibt es da das Doppelbesteuerungsabkommen was eine doppelte Besteuerung Verhindern soll.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 173302 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/173302
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesfinanzhof
Sehr geehrteAntragsteller/in als Anlage zu dieser E-Mail erhalten Sie die Antwort des Bundesfinanzhofs auf Ihre A…
Von
Bundesfinanzhof
Betreff
AW: Doppelversteuerung einer Steuer? [#173302]
Datum
23. Januar 2020 09:40
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in als Anlage zu dieser E-Mail erhalten Sie die Antwort des Bundesfinanzhofs auf Ihre Anfrage vom 04.01.2020. Mit freundlichen Grüßen