DQR Niveau 7: Magister = Master bzw. Lehramt?

gemäß der Angaben zum Deutschen Qualifikationsrahmen handelt es sich bei der Qualifikation „Magister“ um den Qualifikationstyp „Master“ und diesem gleichgestellten Abschlüsse (Diplom, Magister, Staatsexamen) – siehe DQR/EQR-Niveau 7
(Quelle: https://www.dqr.de/content/2316.php?NI=7&QT2=15&SQ=1146, zuletzt aufgerufen am 20.08.2018, 10:55 Uhr).

Bitte geben Sie kurz darüber Auskunft, ob somit ein Magister Artium in den Bereichen „Germanistik, Deutsch als Fremdsprache & Pädagogik“, welcher an einer deutschen Universität erworben wurde, auf dieselbe Qualifikationsebene (=Niveau 7) zu setzen ist wie ein Abschluss Erstes / Zweites Staatsexamen Lehramt Deutsch bzw. ein Abschluss in gestufter Studienstruktur in entsprechenden Lehramts-Bachelor- und Lehramts-Masterstudiengängen.

Sollten Sie dies nicht beantworten können, bitte ich höflichst um die Information, welche Behörde dafür verantwortlich zeichnet, weitere Auskünfte zu geben.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    20. August 2018
  • Frist
    21. September 2018
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: gemäß der Angabe…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
DQR Niveau 7: Magister = Master bzw. Lehramt? [#32962]
Datum
20. August 2018 11:00
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
gemäß der Angaben zum Deutschen Qualifikationsrahmen handelt es sich bei der Qualifikation „Magister“ um den Qualifikationstyp „Master“ und diesem gleichgestellten Abschlüsse (Diplom, Magister, Staatsexamen) – siehe DQR/EQR-Niveau 7 (Quelle: https://www.dqr.de/content/2316.php?NI=7&QT2=15&SQ=1146, zuletzt aufgerufen am 20.08.2018, 10:55 Uhr). Bitte geben Sie kurz darüber Auskunft, ob somit ein Magister Artium in den Bereichen „Germanistik, Deutsch als Fremdsprache & Pädagogik“, welcher an einer deutschen Universität erworben wurde, auf dieselbe Qualifikationsebene (=Niveau 7) zu setzen ist wie ein Abschluss Erstes / Zweites Staatsexamen Lehramt Deutsch bzw. ein Abschluss in gestufter Studienstruktur in entsprechenden Lehramts-Bachelor- und Lehramts-Masterstudiengängen. Sollten Sie dies nicht beantworten können, bitte ich höflichst um die Information, welche Behörde dafür verantwortlich zeichnet, weitere Auskünfte zu geben.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Bildung und Forschung
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Versand per Mail an: <<E-Mail-…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
DQR Niveau 7: Magister = Master bzw. Lehramt? [#32962]
Datum
29. August 2018 09:17
Status
Warte auf Antwort
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Versand per Mail an: <<E-Mail-Adresse>> Az.: 121-18501/77(2018) Berlin, 29.08.2018 Betreff: Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 20.08.2018 Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihren Antrag auf Informationszugang zur Zuordnung von Qualifikationen zum DQR vom 20.08.2018. Leider kann ich Ihrem Auskunftsbegehren nicht nachkommen, da unsere Behörde für die Beantwortung Ihres Antrages nicht zuständig ist. Bitte wenden Sie sich an das Sekretariat der Kultusministerkonferenz (KMK) in Berlin, Taubenstr. 10, 10117 Berlin, Telefon: 030 25418-499. Diese Antwort ergeht gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen