Dreharbeiten in der Landeshauptstadt Potsdam

eine Übersicht/Auflistung, an welchen öffentlichen Orten (Straßenname und Hausnummer) in Potsdam Filmaufnahmen stattfinden, die genehmigt wurden.

Bitte nennen Sie auch die angelehnten Anträge und Gründe für die Ablehnung.

Der Datensatz solle bitte die Zeiten der Dreharbeiten beinhalten. Falls die Namen der Antragssteller nicht veröffentlicht werden dürfen, entfernen Sie bitte diese Angaben aus dem Datensatz.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    5. April 2014
  • Frist
    7. Mai 2014
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bi…
An Stadtverwaltung Potsdam Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Dreharbeiten in der Landeshauptstadt Potsdam [#6156]
Datum
5. April 2014 13:52
An
Stadtverwaltung Potsdam
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir folgendes zu:
eine Übersicht/Auflistung, an welchen öffentlichen Orten (Straßenname und Hausnummer) in Potsdam Filmaufnahmen stattfinden, die genehmigt wurden. Bitte nennen Sie auch die angelehnten Anträge und Gründe für die Ablehnung. Der Datensatz solle bitte die Zeiten der Dreharbeiten beinhalten. Falls die Namen der Antragssteller nicht veröffentlicht werden dürfen, entfernen Sie bitte diese Angaben aus dem Datensatz.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf §6 Abs. 1 AIG bitte ich um unverzügliche Antwort, spätestens innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadtverwaltung Potsdam
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir werden uns schnellstmöglich um Ihr Anliegen kümme…
Von
Stadtverwaltung Potsdam
Betreff
Antw: Dreharbeiten in der Landeshauptstadt Potsdam [#6156]
Datum
5. April 2014 14:11
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir werden uns schnellstmöglich um Ihr Anliegen kümmern und Ihre E-Mail an den zuständigen Mitarbeiter weiterleiten. Mit freundlichen Grüßen
Stadtverwaltung Potsdam
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, derzeit ist es der Stadtverwaltung nicht gestattet rechtsverbindlichen Schr…
Von
Stadtverwaltung Potsdam
Betreff
Antw: Dreharbeiten in der Landeshauptstadt Potsdam [#6156]
Datum
7. April 2014 09:01
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, derzeit ist es der Stadtverwaltung nicht gestattet rechtsverbindlichen Schriftverkehrs über unsere E-Mail-Adresse abzuwickeln. Aus diesem Grund würde ich Sie bitten, Ihren Antrag auf Akteneinsicht schriftlich an folgende Adresse zu schicken: Landeshauptstadt Potsdam Straßenverkehrsbehörde Helene-Lange-Straße 14 14469 Potsdam. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre E-Mail. Ein Antrag auf Akteneinsicht ist nach § 6 Abs.…
An Stadtverwaltung Potsdam Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antw: Dreharbeiten in der Landeshauptstadt Potsdam [#6156]
Datum
7. April 2014 23:43
An
Stadtverwaltung Potsdam
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre E-Mail. Ein Antrag auf Akteneinsicht ist nach § 6 Abs. 1 Satz 3 Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG) schriftlich oder elektronisch zu stellen. Anträge können somit auch per E-Mail eingereicht werden; eine qualifizierte Signatur oder Verschlüsselung nach dem Willen des Gesetzgebers nicht vorgesehen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Anfragenr: 6156 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Stadtverwaltung Potsdam
AE - FragDenStaat.de Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, in Ihrer Anfrage vom 05.04.2014 bitten Sie um Übersendu…
Von
Stadtverwaltung Potsdam
Betreff
AE - FragDenStaat.de
Datum
10. April 2014 15:36
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, in Ihrer Anfrage vom 05.04.2014 bitten Sie um Übersendung einer Übersicht, an welchen öffentlichen Orten (inkl. Straßenname und Hausnummer) in Potsdam Filmaufnahmen stattfinden, die genehmigt wurden. Ferner bitten Sie, Ihnen auch die abgelehnten Anträge inkl. der Begründungen für die Ablehnungen zu benennen. Bei Ihrer Anfrage berufen Sie sich auf das Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG). Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass in den Verwaltungsakten keine Übersicht bzw. Auflistung in der von Ihnen beschriebenen Form in der Stadtverwaltung Potsdam geführt werden. Eine entsprechende Datei kann Ihnen somit nicht ohne Weiteres zur Verfügung gestellt werden. Damit Ihre Anfrage bearbeitet werden kann, müssten die Aktenvorgänge zu Filmaufnahmen und die dazu gehörigen erteilten Sondernutzungserlaubnisse im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Potsdam per Hand gesichtet und das gewünschte Datenmaterial zusammengestellt werden. In diesem Zusammenhang möchte ich Sie darüber informieren, dass für Amtshandlungen beim Vollzug des AIG Gebühren nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) erhoben werden. Die Gebühren richten sich dabei nach dem tatsächlichen Verwaltungsaufwand. Dieser ist derzeit nicht abzusehen, da Sie keinen konkreten Zeitraum benannt haben, auf welchen sich Ihre Anfrage bezieht. Die Gebührenhöhe ergibt sich aus der Tarifstelle 1.2.2 der AIGGebO, welche Gebührenrahmen von 100,- bis 500,- € vorgibt. Bitte teilen Sie mir kurzfristig mit, ob Sie trotz der Gebührenpflicht die von Ihnen gewünschte Auskunft von mir erhalten möchten. Des Weiteren wäre die Benennung des konkreten Zeitraumes erforderlich.

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Stadtverwaltung Potsdam
AE - FragDenStaat.de Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, in Ihrer Anfrage vom 05.04.2014 bitten Sie um Übersendu…
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, in Ihrer Anfrage vom 05.04.2014 bitten Sie um Übersendung einer Übersicht, an welchen öffentlichen Orten (inkl. Straßenname und Hausnummer) in Potsdam Filmaufnahmen stattfinden, die genehmigt wurden. Ferner bitten Sie, Ihnen auch die abgelehnten Anträge inkl. der Begründungen für die Ablehnungen zu benennen. Bei Ihrer Anfrage berufen Sie sich auf das Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG). Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass in den Verwaltungsakten keine Übersicht bzw. Auflistung in der von Ihnen beschriebenen Form in der Stadtverwaltung Potsdam geführt werden. Eine entsprechende Datei kann Ihnen somit nicht ohne Weiteres zur Verfügung gestellt werden. Damit Ihre Anfrage bearbeitet werden kann, müssten die Aktenvorgänge zu Filmaufnahmen und die dazu gehörigen erteilten Sondernutzungserlaubnisse im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Potsdam per Hand gesichtet und das gewünschte Datenmaterial zusammengestellt werden. In diesem Zusammenhang möchte ich Sie darüber informieren, dass für Amtshandlungen beim Vollzug des AIG Gebühren nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) erhoben werden. Die Gebühren richten sich dabei nach dem tatsächlichen Verwaltungsaufwand. Dieser ist derzeit nicht abzusehen, da Sie keinen konkreten Zeitraum benannt haben, auf welchen sich Ihre Anfrage bezieht. Die Gebührenhöhe ergibt sich aus der Tarifstelle 1.2.2 der AIGGebO, welche Gebührenrahmen von 100,- bis 500,- € vorgibt. Bitte teilen Sie mir kurzfristig mit, ob Sie trotz der Gebührenpflicht die von Ihnen gewünschte Auskunft von mir erhalten möchten. Des Weiteren wäre die Benennung des konkreten Zeitraumes erforderlich. Mit freundlichen Grüßen