Drehbuch Imagefilm

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir das Drehbuch zu ihrem sehr gelungenen Imagefilm zu (https://twitter.com/bpol_bepo/status/1100304459748372480). Bis jetzt haben Sie ja leider nur einen Teaser veröffentlicht. Ich kann es kaum erwarten, den Film vollständig zu sehen.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. Februar 2019
  • Frist
    29. März 2019
  • 10 Follower:innen
Johannes Filter
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir das Drehbuch zu ihrem sehr gelu…
An Bundespolizeipräsidium Details
Von
Johannes Filter
Betreff
Drehbuch Imagefilm [#59553]
Datum
27. Februar 2019 18:46
An
Bundespolizeipräsidium
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir das Drehbuch zu ihrem sehr gelungenen Imagefilm zu (https://twitter.com/bpol_bepo/status/1100304459748372480). Bis jetzt haben Sie ja leider nur einen Teaser veröffentlicht. Ich kann es kaum erwarten, den Film vollständig zu sehen. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Johannes Filter <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Johannes Filter << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundespolizeipräsidium
IFG-Antrag Drehbuch zum Imagefilm der Bundespolizei 71 - 10 00 11 - 0003 - Band 19-13 Sehr geehrter Herr Filter, …
Von
Bundespolizeipräsidium
Betreff
IFG-Antrag Drehbuch zum Imagefilm der Bundespolizei
Datum
28. Februar 2019 08:55
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

71 - 10 00 11 - 0003 - Band 19-13 Sehr geehrter Herr Filter, hiermit bestätige ich den Eingang Ihres IFG-Antrags vom 27.02.2019 im für die Bearbeitung zuständigen Referat 71. Der Antrag wird unter dem o.g. Aktenzeichen bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Bundespolizeipräsidium
Kein Nachrichtentext
Von
Bundespolizeipräsidium
Via
Briefpost
Betreff
Datum
20. März 2019
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
663,9 KB
Johannes Filter
AW: AZ 71 - 10 00 11 - 0003 - Band 19-13 [#59553] Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwor…
An Bundespolizeipräsidium Details
Von
Johannes Filter
Betreff
AW: AZ 71 - 10 00 11 - 0003 - Band 19-13 [#59553]
Datum
23. März 2019 00:59
An
Bundespolizeipräsidium
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Bitte nennen Sie mir die möglichen Rechte, die durch eine Herausgabe beeinträchtigt werden. Falls es personenbezogene Daten in dem Dokument gibt, können diese geschwärzt werden. Falls es sich um das Urheberrecht handeln sollte, weiße ich Sie sehr gerne auf folgenden Kommentar hin: https://online.ruw.de/suche/pdf/kur/kur-10-2011-626-4dc598a6d384d66c0ea92b15189918b2.pdf: "2. Werke im Auftrag einer Behörde Fraglich ist, wie es sich bei Werken verhält, die von Dritten für eine Behörde erstellt wurden, ohne dass es sich dabei um ein amtliches Werk handelt. In diesen Fällenbesteht ein Urheberrecht eines Privaten, der der Behörde vertraglich Nutzungsrechte überträgt. Fraglich ist, ob zu den übertragenen Nutzungsrechten auch die Herausgabe nach dem Informationsfreiheitsgesetz gehört. In der Regelwird sich eine Behörde im Rahmen der Vertragsvereinbarung ein weit gehaltenes Benutzungsrecht einräumenlassen. Dann ist auch die Herausgabe nach dem Informationsfreiheitsgesetz umfasst und der Schöpfer kann sie nicht verhindern." Ich halte nach wir vor an meinem Antrag fest, sehe jedoch keinen Bedarf an einem Drittbeteiligungsverfahren. Bitte prüfen Sie meinen Antrag erneut. Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter Anfragenr: 59553 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Johannes Filter << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundespolizeipräsidium
Kein Nachrichtentext
Von
Bundespolizeipräsidium
Via
Briefpost
Betreff
Datum
3. April 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
508,9 KB