Drehgenehmigung des ZDF für Reportage "Dealer, Drängler und Vermisste" vom 4.4.14

Drehgenehmigung des Innenmininsteriums NRW für die ZDF-Reportage "Dealer, Drängler und Vermisste" (ausgestrahlt im ZDF u.a. am 20.07.14) von Oliver Koytek, in der die Hubschrauberstaffel des Landes NRW von der ZDF-Produktionsfirma / PR-Agentur "real&fiction Film- und Fernsehproduktion GmbH" begleitet wurde. Die Piratenpartei hatte zu der Reportage bereits eine kleine Anfrage im Landtag NRW gestellt (Kleine Anfrage 4959 vom 13.07.2016, Drucksache 16/12498)

Anfrage eingeschlafen

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  • Datum
    14. Dezember 2016
  • Frist
    17. Januar 2017
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
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Betreff
Drehgenehmigung des ZDF für Reportage "Dealer, Drängler und Vermisste" vom 4.4.14 [#19573]
Datum
14. Dezember 2016 13:04
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Drehgenehmigung des Innenmininsteriums NRW für die ZDF-Reportage "Dealer, Drängler und Vermisste" (ausgestrahlt im ZDF u.a. am 20.07.14) von Oliver Koytek, in der die Hubschrauberstaffel des Landes NRW von der ZDF-Produktionsfirma / PR-Agentur "real&fiction Film- und Fernsehproduktion GmbH" begleitet wurde. Die Piratenpartei hatte zu der Reportage bereits eine kleine Anfrage im Landtag NRW gestellt (Kleine Anfrage 4959 vom 13.07.2016, Drucksache 16/12498)
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Antragsteller/in Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Ihr Antrag nach dem IFG NRW vom 14.12.2016 Sehr geehrtAntragsteller/in unter Bezugnahme auf Ihren Antrag vom 14.12…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihr Antrag nach dem IFG NRW vom 14.12.2016
Datum
4. Januar 2017 10:33
Status
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Sehr geehrtAntragsteller/in unter Bezugnahme auf Ihren Antrag vom 14.12.2016 erhalten Sie anliegenden Bescheid mit Anlagen. Mit freundlichen Grüßen
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AW: Ihr Antrag nach dem IFG NRW vom 14.12.2016 [#19573] Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die rasche…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
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Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem IFG NRW vom 14.12.2016 [#19573]
Datum
4. Januar 2017 10:58
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die rasche Beantwortung meines Anliegens. Leider fehlt noch die (schriftliche) Bestätigung an die Produktionsfirma. Ich darf Sie bitten mir dieses Schreiben nachzusenden. Vielen Dank Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 19573 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
AW: Ihr Antrag nach dem IFG NRW vom 14.12.2016 [#19573] Sehr geehrtAntragsteller/in anliegend übersende ich Ihnen …
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem IFG NRW vom 14.12.2016 [#19573]
Datum
4. Januar 2017 11:47
Status
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Sehr geehrtAntragsteller/in anliegend übersende ich Ihnen das Schreiben des LAFP NRW an das LZPD NRW, mit dem über die Genehmigung des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW (MIK NRW) informiert wird. Die Bestätigung an die Produktionsfirma erfolgte durch das LZPD NRW. Dieses Schreiben liegt dem MIK NRW nicht vor. Ich bitte Sie, sich diesbezüglich direkt an das LZPD NRW (Schifferstr. 10, 47059 Duisburg) zu wenden. Mit freundlichen Grüßen
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AW: AW: Ihr Antrag nach dem IFG NRW vom 14.12.2016 [#19573] Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die ra…
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Von
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Betreff
AW: AW: Ihr Antrag nach dem IFG NRW vom 14.12.2016 [#19573]
Datum
6. Januar 2017 10:29
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die rasche Beantwortung meines Anliegens. Meine Anfrage habe ich an das Innenministerium NRW versandt. Von da aus habe ich die Info erhalten, dass mein Anliegen an die zuständigen Personen weitergeleitet wird. Mir sind die Kompetenzen und Verantwortlichkeiten der Polizei NRW nicht bekannt, daher darf ich Sie bitten, meine Anfrage an die passende Person / die zuständige Abteilung weiterzuleiten. Weiterhin fehlt mir die Bestätigung Ihrer Behörde, dass es sich bei den erteilten Drehgenehmigungen um die Drehgenehmigung für die ZDF-Reportagen / ZDF-info-Reportagen / "Hallo Deutschland"-Reportagen "Die Helicops" und die identische Reportage "Dealer, Drängler und Vermisste" handelt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 19573 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz No…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
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Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Drehgenehmigung des ZDF für Reportage "Dealer, Drängler und Vermisste" vom 4.4.14“ [#19573]
Datum
17. Januar 2017 14:26
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/19573 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil mir die Anfrage unvollständig beantwortet wurde. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 19573 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Drehgenehmigung des ZDF für Reportage "De…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
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Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Drehgenehmigung des ZDF für Reportage "Dealer, Drängler und Vermisste" vom 4.4.14“ [#19573]
Datum
17. Januar 2017 14:26
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Drehgenehmigung des ZDF für Reportage "Dealer, Drängler und Vermisste" vom 4.4.14“ vom 14.12.2016 (#19573) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 19573 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 17.01.2017 wird hiermit bestätigt.
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Drehgenehmigung des ZDF für Reportage "Dealer, Drängler und Vermisste" vom 4.4.14“ [#19573]
Datum
17. Januar 2017 16:15
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 17.01.2017 wird hiermit bestätigt.
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz No…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
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Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Drehgenehmigung des ZDF für Reportage "Dealer, Drängler und Vermisste" vom 4.4.14“ [#19573]
Datum
18. Januar 2017 08:12
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/19573 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Anfrage unvollständig erfüllt wurde. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 19573 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Drehgenehmigung des ZDF für Reportage "De…
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Von
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Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Drehgenehmigung des ZDF für Reportage "Dealer, Drängler und Vermisste" vom 4.4.14“ [#19573]
Datum
18. Januar 2017 08:13
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Drehgenehmigung des ZDF für Reportage "Dealer, Drängler und Vermisste" vom 4.4.14“ vom 14.12.2016 (#19573) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 19573 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage wurde durch das Ministerium für Inneres und Kommunales NRW bereits beantw…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Drehgenehmigung des ZDF für Reportage "Dealer, Drängler und Vermisste" vom 4.4.14“ [#19573]
Datum
18. Januar 2017 12:19
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
AWIhrAntragnachdemIFGNRWvom14.12.201.eml
58,0 KB
IhrAntragnachdemIFGNRWvom14.12.2016.eml
330,2 KB
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage wurde durch das Ministerium für Inneres und Kommunales NRW bereits beantwortet. In der Anlage übersende ich die entsprechenden Mails vom 04.01.2017. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Drehgenehmigung des ZDF für Reportage "De…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
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Betreff
AW: AW: Vermittlung bei Anfrage „Drehgenehmigung des ZDF für Reportage "Dealer, Drängler und Vermisste" vom 4.4.14“ [#19573]
Datum
18. Januar 2017 13:36
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Drehgenehmigung des ZDF für Reportage "Dealer, Drängler und Vermisste" vom 4.4.14“ vom 14.12.2016 (#19573) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 19573 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrtAntragsteller/in Die Beantwortung Ihrer Anfrage sowie Ihre nachstehende mail haben sich aller Wahrsche…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: AW: Vermittlung bei Anfrage „Drehgenehmigung des ZDF für Reportage "Dealer, Drängler und Vermisste" vom 4.4.14“ [#19573]
Datum
18. Januar 2017 15:02
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Die Beantwortung Ihrer Anfrage sowie Ihre nachstehende mail haben sich aller Wahrscheinlichkeit nach überschnitten. Die Antwort wurde Ihnen sowohl schriftlich als auch per mail zugesandt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Drehgenehmigung des ZDF für Reportage "De…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
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Betreff
AW: AW: AW: Vermittlung bei Anfrage „Drehgenehmigung des ZDF für Reportage "Dealer, Drängler und Vermisste" vom 4.4.14“ [#19573]
Datum
19. Januar 2017 14:32
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Drehgenehmigung des ZDF für Reportage "Dealer, Drängler und Vermisste" vom 4.4.14“ vom 14.12.2016 (#19573) wurde unvollständig beantwortet, weil die Daten des verantwortlichen Redakteurs geschwärzt wurden.. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 19573 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz No…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
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Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Drehgenehmigung des ZDF für Reportage "Dealer, Drängler und Vermisste" vom 4.4.14“ [#19573]
Datum
19. Januar 2017 14:33
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/19573 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Daten des verantwortlichen Redakteurs etc. geschwärzt wurden. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 19573 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Nachfrage vom 06.1.2017 war hier bisher nicht bekannt. Ich möchte zunächst nochma…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: AW: AW: Vermittlung bei Anfrage „Drehgenehmigung des ZDF für Reportage "Dealer, Drängler und Vermisste" vom 4.4.14“ [#19573]
Datum
19. Januar 2017 14:47
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Nachfrage vom 06.1.2017 war hier bisher nicht bekannt. Ich möchte zunächst nochmals darauf hinweisen, dass die Bestätigung an die Produktionsfirma durch das LZPD NRW erfolgt ist. Dieses Schreiben liegt dem MIK NRW nicht vor. Das IFG NRW sieht eine Weiterleitung von Anträgen nicht vor. Zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Bearbeitung ist es daher notwendig, dass Sie Ihren Antrag direkt an das LZPD NRW (Schifferstr. 10, 47059 Duisburg; E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> richten. Des Weiteren bitten Sie um Bestätigung, dass verschiedene Sendeformate von der Genehmigung umfasst waren bzw. sind. Die Genehmigung des MIK NRW bezog sich auf die Mitwirkung an einer Medienproduktion über die Fliegerstaffel der Polizei NRW für das Sendeformat ZDF-Reportage. Ob und ggfs. in welchen Sendeformaten die Medienproduktion ausgestrahlt wurde, entzieht sich der Kenntnis des MIK NRW. Im Übrigen weise ich darauf hin, dass das IFG NRW den Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen regelt. Nach § 2 Nr. 1 S. 1 IFG NRW ist eine amtliche Information im Sinne des IFG NRW jede amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung, unabhängig von der Art ihrer Speicherung. Das IFG NRW regelt damit den Zugang zu Informationsträgern. Es eröffnet keinen allgemeinen Auskunftsanspruch. Die Schwärzung der personenbezogenen Daten erfolgte gemäß §§ 9,10 IFG NRW aus datenschutzrechtlichen Gründen. Vor dem Hintergrund, dass Sie in Ihrem Antrag die Übersendung der Unterlagen in elektronischer Form erbeten habe, wurden Ihnen die Unterlagen ausschließlich per Mail übersandt. Ihr Antrag wurde somit abschließend bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Drehgenehmigung des ZDF für Reportage "De…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
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Betreff
AW: AW: AW: AW: Vermittlung bei Anfrage „Drehgenehmigung des ZDF für Reportage "Dealer, Drängler und Vermisste" vom 4.4.14“ [#19573]
Datum
23. Januar 2017 12:52
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Drehgenehmigung des ZDF für Reportage "Dealer, Drängler und Vermisste" vom 4.4.14“ vom 14.12.2016 (#19573) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 7 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 19573 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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