Dreigleisiger Ausbau POS Nord Limburgerhof - Ludwigshafen-Rheingönheim: Planunterlagen infrastrukturelle Zwischenzustände

Anfrage an: DB Netz AG

Zwischen 2010 und 2013 wurde im Zuge des Schnellfahrstreckenprojekts POS Nord der Streckenabschnitt Limburgerhof - Ludwigshafen-Rheingönheim dreigleisig ausgebaut. Während der Baumaßnahmen wurde der Verkehr über verschiedene infrastrukturelle Zwischenzustände abgewickelt.
Ich bitte um Übermittlung der Planunterlagen aller eingenommenen Zwischenzustände, unabhängig von der Dauer ihrer Nutzung.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    26. September 2020
  • Frist
    30. Oktober 2020
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Zwischen 2010 und 2…
An DB Netz AG Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Dreigleisiger Ausbau POS Nord Limburgerhof - Ludwigshafen-Rheingönheim: Planunterlagen infrastrukturelle Zwischenzustände [#197853]
Datum
26. September 2020 10:49
An
DB Netz AG
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Zwischen 2010 und 2013 wurde im Zuge des Schnellfahrstreckenprojekts POS Nord der Streckenabschnitt Limburgerhof - Ludwigshafen-Rheingönheim dreigleisig ausgebaut. Während der Baumaßnahmen wurde der Verkehr über verschiedene infrastrukturelle Zwischenzustände abgewickelt. Ich bitte um Übermittlung der Planunterlagen aller eingenommenen Zwischenzustände, unabhängig von der Dauer ihrer Nutzung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 197853 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197853/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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DB Netz AG
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Email vom 26.09.2020, uns zugegangen am selben Tag, mit der Sie…
Von
DB Netz AG
Betreff
AW: Dreigleisiger Ausbau POS Nord Limburgerhof - Ludwigshafen-Rheingönheim: Planunterlagen infrastrukturelle Zwischenzustände [#197853]
Datum
23. Oktober 2020 10:51
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Email vom 26.09.2020, uns zugegangen am selben Tag, mit der Sie folgendes Informationsersuchen an uns gerichtet haben: Zwischen 2010 und 2013 wurde im Zuge des Schnellfahrstreckenprojekts POS Nord der Streckenabschnitt Limburgerhof - Ludwigshafen-Rheingönheim dreigleisig ausgebaut. Während der Baumaßnahmen wurde der Verkehr über verschiedene infrastrukturelle Zwischenzustände abgewickelt. Ich bitte um Übermittlung der Planunterlagen aller eingenommenen Zwischenzustände, unabhängig von der Dauer ihrer Nutzung. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Wir müssen Ihnen leider mitteilen, dass die Deutsche Bahn keine auskunftspflichtige Stelle nach dem IFG/VIG ist. Ein Auskunftsanspruch nach dem IFG/VIG besteht allein gegenüber der zuständigen Behörde des Bundes. Auch ein Anspruch nach dem UIG besteht nicht, da selbst bei weiter Auslegung kein Zugang zu Umweltinformationen nach dem UIG begehrt wird. Bitten haben Sie Verständnis, dass wir Ihnen die gewünschten Informationen daher nicht zur Verfügung stellen können. Mit freundlichen Grüßen