DRG kosten der ärztlichen Weiterbildung

Ich möchte gerne wissen, ob in den DRG's noch immer die ärztliche Weiterbildung mit einkalkuliert ist und somit nicht weiterbildende Krankenhäuser einen Wettbewerbsvorteil haben. Der Bundesärztetag bat mehrfach um Änderung. Wie ist da der Sachstand?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    18. Februar 2020
  • Frist
    20. März 2020
  • Ein:e Follower:in
Sebastian Boeken
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich möchte …
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Sebastian Boeken
Betreff
DRG kosten der ärztlichen Weiterbildung [#180753]
Datum
18. Februar 2020 12:05
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich möchte gerne wissen, ob in den DRG's noch immer die ärztliche Weiterbildung mit einkalkuliert ist und somit nicht weiterbildende Krankenhäuser einen Wettbewerbsvorteil haben. Der Bundesärztetag bat mehrfach um Änderung. Wie ist da der Sachstand?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Sebastian Boeken Anfragenr: 180753 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180753 Postanschrift Sebastian Boeken << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Sebastian Boeken
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Boeken, wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen üb…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: DRG kosten der ärztlichen Weiterbildung [#180753]
Datum
18. Februar 2020 13:50
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrter Herr Boeken, wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/datenschutz.html. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Boeken, zu Ihrer unten stehenden Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit: Die von Ihnen genannt…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: DRG kosten der ärztlichen Weiterbildung [#180753]
Datum
28. Februar 2020 12:56
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Boeken, zu Ihrer unten stehenden Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit: Die von Ihnen genannten Rechtsvorschriften (§ 1 IFG, § 3 UIG, § 1 VIG) sind nicht einschlägig: Die Anwendungsbereiche des Umweltinformationsgesetzes und des Verbraucherinformationsgesetzes sind nicht eröffnet. Das Informationsfreiheitsgesetz ist nicht betroffen, da sich Ihr Antrag nicht auf Zugang zu amtlichen Aufzeichnungen, sondern auf Antworten auf konkrete Fragestellungen richtet. Ihre Anfrage wurde daher an das zuständige Fachreferat weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Boeken
Sehr geehrte<< Anrede >> Vielen Dank für ihre Nachricht. Gerne dürfen Sie auch meine konkrete Frage ig…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Sebastian Boeken
Betreff
AW: WG: DRG kosten der ärztlichen Weiterbildung [#180753]
Datum
28. Februar 2020 13:19
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> Vielen Dank für ihre Nachricht. Gerne dürfen Sie auch meine konkrete Frage ignorieren und anstelle dessen die Kalkulationsgrundlagen zur Selbstrecherche übersenden. ... Mit freundlichen Grüßen Sebastian Boeken Anfragenr: 180753 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180753

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Boeken, für Ihre Anfrage vom 18. Februar 2020 und Ihre konkretisierende Nachricht vom 28. Febr…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: WG: DRG kosten der ärztlichen Weiterbildung [#180753]
Datum
3. März 2020 10:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Boeken, für Ihre Anfrage vom 18. Februar 2020 und Ihre konkretisierende Nachricht vom 28. Februar 2020 zu der Frage, inwieweit die Kosten der ärztlichen Weiterbildung im Fallpauschalensystem berücksichtigt werden, danke ich Ihnen. Dazu teile ich Ihnen gerne Folgendes mit. Der Fallpauschalenkatalog wird jährlich vom Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) auf der Grundlage empirischer Kosten- und Leistungsdaten deutscher Krankenhäuser kalkuliert und weiterentwickelt. Dabei wird ein Ist-Kostenansatz verfolgt, bei dem alle anfallenden Kosten der stationären Krankenhausbehandlung Berücksichtigung finden. Zur Kalkulation der einzelnen Fallpauschalen werden die den Kalkulationskrankenhäusern im Durchschnitt entstehenden Kosten je DRG zugrunde gelegt. Die an der Kalkulation teilnehmenden Krankenhäuser und das InEK richten sich bei der Ermittlung, Abgrenzung und Verrechnung der Kosten nach dem Kalkulationshandbuch, das auf der Homepage des InEK zu finden ist. Darüber hinaus liefert der Abschlussbericht des InEK hilfreiche Informationen zur Kalkulationsteilnahme und zu den jährlichen Veränderungen des Fallpauschalenkatalogs. Die Abschlussberichte sind ebenfalls über die Homepage des InEK abrufbar. Mit freundlichen Grüßen