Dringlichkeits-Anruf an das Einsatzschiff "BP 82 Bamberg" (DBBO) der Küstenwache am 04.10.2019

Das Global Maritime Distress and Safety System (weltweites Seenot- und Sicherheitsfunksystem), kurz GMDSS, ist eine Zusammenfassung von technischen Einrichtungen, Dienststellen und Regeln zur weltweiten Hilfe bei Seenotfällen und zur Sicherung der Schifffahrt.

Ein Bestandteil des GMDSS ist der mobile Seefunkdienst, bestehend aus Seefunk- und Küstenfunkstellen, die mittels Sprechfunk und Digital Selective Calling (DSC) einen Notruf aussenden und empfangen können.

DSC ist ein Anrufverfahren, das alternativ zum Sprechfunk-Anruf benutzt wird.
Ein Anruf dient dem Herstellen einer Funkverbindung mit einer bestimmten Funkstelle, allen erreichbaren Funkstellen (all ships/stations call) oder allen Funkstellen in einem bestimmten geographischen Bereich (area call), wobei die rufende Funkstelle den gerufenen Funkstellen mitteilt, auf welchem Funkkanal bzw. auf welcher Frequenz (Arbeitskanal) sie Verbindung aufzunehmen wünscht.

Der Funker, d. h. die rufende Funkstelle, gibt hierbei die Maritime Mobile Service Identity (MMSI) der angerufenen Funkstellen, die Art des Anrufes (Not-, Dringlichkeits-, Sicherheits- oder Routineverkehr) sowie ggf. den Kanal (bei UKW-Seefunkgeräten) bzw. die Frequenz (bei Grenzwelle/Kurzwelle-Seefunkgeräten) für den sich anschließenden Sprechfunkverkehr in den DSC-Controller ein.
Der DSC-Controller der rufenden Funkstelle ergänzt automatisch die genaue Uhrzeit und Position (sofern ein GPS-Gerät angeschlossen ist) bzw. die letzte von Hand eingegebene Position und Uhrzeit sowie die MMSI der rufenden Funkstelle.
Alle weiteren Informationen – wie z. B. die Art der gewünschten Hilfeleistung, die Art des Hindernisses für die Schifffahrt oder der Inhalt eines Routine-Funkgesprächs – werden im Anschluss an den DSC-Anruf mittels Sprechfunk übermittelt.
DSC ist somit kein Ersatz für den Sprechfunkverkehr, sondern lediglich für den Sprechfunk-Anruf.

Der digitale Selektivruf wird auf speziellen, dafür reservierten Kanälen bzw. Frequenzen übertragen.
Bei UKW ist dies Kanal 70.
Bei Grenz- und Kurzwelle gibt es getrennte Frequenzen für Not- Dringlichkeits- und Sicherheitsanrufe (auf Grenzwelle die Frequenz 2187,5 kHz (MF) und bei Kurzwelle 4207,5 kHz, 6312 kHz, 8414,5 kHz, 12.577 kHz und 16.804,5 kHz (HF)) und für gewöhnliche Anrufe.

Siehe dazu auch:
https://de.wikipedia.org/wiki/Digital_Selective_Calling

Funkamateure und andere Technik-Interessierte werten die von ihnen auf UKW, Grenz- und Kurzwelle empfangenen DSC-Nachrichten automatisiert aus und machen sie in einer Datenbank verfügbar.
Auf diese Datenbank kann frei zugegriffen werden unter:
http://www.yaddnet.org/pages/php/search_index.php?

Die Datenbank zeigt u.a. folgenden Eintrag:

Datum / UTC: 2019-10-04 10:01:03
Format: 120 Individual Call
Category: 110 Urgency
From: << Antragsteller:in >>
To: SHIP; MMSI 211815680; UNK, N/A Germany
TC1: F3E/G3E
TC2: NOINF
FREQ: 02182.0/02182.0KHz

Offensichtlich handelte es sich hier um einen Dringlichkeits-Anruf ("Urgency") von BREMEN RESCUE (Küstenfunkstelle der Seenotleitung Bremen) an Ihr Einsatzschiff "BP 82 Bamberg" (DBBO) mit der Aufforderung über VHF-Sprechfunk zu antworten.

Meine Fragen:

1) Allgemein:
Was sind üblicherweise die Gründe für einen Dringlichkeits-Anruf ("Urgency") von BREMEN RESCUE (Küstenfunkstelle der Seenotleitung Bremen) an Ihre Einsatzschiffe ?

2) Bitte nennen Sie weitere Details zu dem konkreten Dringlichkeits-Anruf an die "BP 82 Bamberg" am 04.10.19, wie z.B.
- kurze Zusammenfassung der übermittelten Einsatzlage bzw. Schadenslage
- Anzahl der betroffenen Personen
- bekannte bzw. vermutete Ursache des Einsatzes bzw. Schadens

Vielen Dank.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. Juli 2020
  • Frist
    5. August 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Global Maritime…
An Bundespolizeipräsidium Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Dringlichkeits-Anruf an das Einsatzschiff "BP 82 Bamberg" (DBBO) der Küstenwache am 04.10.2019 [#191994]
Datum
3. Juli 2020 12:16
An
Bundespolizeipräsidium
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Global Maritime Distress and Safety System (weltweites Seenot- und Sicherheitsfunksystem), kurz GMDSS, ist eine Zusammenfassung von technischen Einrichtungen, Dienststellen und Regeln zur weltweiten Hilfe bei Seenotfällen und zur Sicherung der Schifffahrt. Ein Bestandteil des GMDSS ist der mobile Seefunkdienst, bestehend aus Seefunk- und Küstenfunkstellen, die mittels Sprechfunk und Digital Selective Calling (DSC) einen Notruf aussenden und empfangen können. DSC ist ein Anrufverfahren, das alternativ zum Sprechfunk-Anruf benutzt wird. Ein Anruf dient dem Herstellen einer Funkverbindung mit einer bestimmten Funkstelle, allen erreichbaren Funkstellen (all ships/stations call) oder allen Funkstellen in einem bestimmten geographischen Bereich (area call), wobei die rufende Funkstelle den gerufenen Funkstellen mitteilt, auf welchem Funkkanal bzw. auf welcher Frequenz (Arbeitskanal) sie Verbindung aufzunehmen wünscht. Der Funker, d. h. die rufende Funkstelle, gibt hierbei die Maritime Mobile Service Identity (MMSI) der angerufenen Funkstellen, die Art des Anrufes (Not-, Dringlichkeits-, Sicherheits- oder Routineverkehr) sowie ggf. den Kanal (bei UKW-Seefunkgeräten) bzw. die Frequenz (bei Grenzwelle/Kurzwelle-Seefunkgeräten) für den sich anschließenden Sprechfunkverkehr in den DSC-Controller ein. Der DSC-Controller der rufenden Funkstelle ergänzt automatisch die genaue Uhrzeit und Position (sofern ein GPS-Gerät angeschlossen ist) bzw. die letzte von Hand eingegebene Position und Uhrzeit sowie die MMSI der rufenden Funkstelle. Alle weiteren Informationen – wie z. B. die Art der gewünschten Hilfeleistung, die Art des Hindernisses für die Schifffahrt oder der Inhalt eines Routine-Funkgesprächs – werden im Anschluss an den DSC-Anruf mittels Sprechfunk übermittelt. DSC ist somit kein Ersatz für den Sprechfunkverkehr, sondern lediglich für den Sprechfunk-Anruf. Der digitale Selektivruf wird auf speziellen, dafür reservierten Kanälen bzw. Frequenzen übertragen. Bei UKW ist dies Kanal 70. Bei Grenz- und Kurzwelle gibt es getrennte Frequenzen für Not- Dringlichkeits- und Sicherheitsanrufe (auf Grenzwelle die Frequenz 2187,5 kHz (MF) und bei Kurzwelle 4207,5 kHz, 6312 kHz, 8414,5 kHz, 12.577 kHz und 16.804,5 kHz (HF)) und für gewöhnliche Anrufe. Siehe dazu auch: https://de.wikipedia.org/wiki/Digital_Selective_Calling Funkamateure und andere Technik-Interessierte werten die von ihnen auf UKW, Grenz- und Kurzwelle empfangenen DSC-Nachrichten automatisiert aus und machen sie in einer Datenbank verfügbar. Auf diese Datenbank kann frei zugegriffen werden unter: http://www.yaddnet.org/pages/php/search_index.php? Die Datenbank zeigt u.a. folgenden Eintrag: Datum / UTC: 2019-10-04 10:01:03 Format: 120 Individual Call Category: 110 Urgency From: Antragsteller/in To: SHIP; MMSI 211815680; UNK, N/A Germany TC1: F3E/G3E TC2: NOINF FREQ: 02182.0/02182.0KHz Offensichtlich handelte es sich hier um einen Dringlichkeits-Anruf ("Urgency") von BREMEN RESCUE (Küstenfunkstelle der Seenotleitung Bremen) an Ihr Einsatzschiff "BP 82 Bamberg" (DBBO) mit der Aufforderung über VHF-Sprechfunk zu antworten. Meine Fragen: 1) Allgemein: Was sind üblicherweise die Gründe für einen Dringlichkeits-Anruf ("Urgency") von BREMEN RESCUE (Küstenfunkstelle der Seenotleitung Bremen) an Ihre Einsatzschiffe ? 2) Bitte nennen Sie weitere Details zu dem konkreten Dringlichkeits-Anruf an die "BP 82 Bamberg" am 04.10.19, wie z.B. - kurze Zusammenfassung der übermittelten Einsatzlage bzw. Schadenslage - Anzahl der betroffenen Personen - bekannte bzw. vermutete Ursache des Einsatzes bzw. Schadens Vielen Dank. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 191994 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191994/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundespolizeipräsidium
71 - 10 00 11- 0003 - 20-34 Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihres IFG-Antrags vom…
Von
Bundespolizeipräsidium
Betreff
IFG Antrag - Dringlichkeits-Anruf an das Einsatzschiff "BP 82 Bamberg" (DBBO) der Küstenwache am 04.10.2019 [#191994]
Datum
6. Juli 2020 09:03
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

71 - 10 00 11- 0003 - 20-34 Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihres IFG-Antrags vom 03.07.2020 im für die Bearbeitung zuständigen Referat 71. Der Antrag wird unter dem o.g. Aktenzeichen bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Bundespolizeipräsidium
Kein Nachrichtentext
Von
Bundespolizeipräsidium
Via
Briefpost
Betreff
Datum
8. Juli 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
653,8 KB

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage und die detaillierte Antwort. Mit fre…
An Bundespolizeipräsidium Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Dringlichkeits-Anruf an das Einsatzschiff "BP 82 Bamberg" (DBBO) der Küstenwache am 04.10.2019 [#191994]
Datum
14. Juli 2020 17:42
An
Bundespolizeipräsidium
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage und die detaillierte Antwort. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 191994 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191994/