Drogentests
Anfrage an:
Bundesagentur für Arbeit
Laut bund.de [1] hat die Bundesagentur für Arbeit Schnelltests zum Nachweis von Drogen im Urin sowie Teststreifen zur Harnanalyse im Vertragszeitraum von 01.01.2015 bis 31.12.2018 ausgeschrieben.
Werden bisher schon Tests eingesetzt, wenn ja seit wann?
Nach welchen Leitlinien/Richtlinien sollen die Tests eingesetzt werden?
Welche Konsequenzen drohen Leistungsempfängern bei positiven Tests oder Ablehnung des Tests?
Anfrage erfolgreich
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Datum4. September 2014
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7. Oktober 2014
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2 Follower:innen
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