Drohnen der "Bundeswehr" in Ahlen

Die vollständige Stellungnahme zu einer Anfrage der Linksfraktion der Stadt Warendorf bezüglich der Stationierung und des Einsatzes von KZO-, Luna- und Aladin-Drohnen am "Bundeswehr"-Standort in Ahlen/Westfalen.

Siehe Pressebericht hier:
http://www.wn.de/Muensterland/Kreis-Warendorf/Ahlen/Stellungnahme-des-Bundesverteidigungsministeriums-Die-schwebenden-Drohnen-ueber-Ahlen-werden-unbewaffnet-sein

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. Januar 2013
  • Frist
    6. Februar 2013
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Michael Ebeling
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die vollständige…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Michael Ebeling
Betreff
Drohnen der "Bundeswehr" in Ahlen
Datum
5. Januar 2013 13:34
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die vollständige Stellungnahme zu einer Anfrage der Linksfraktion der Stadt Warendorf bezüglich der Stationierung und des Einsatzes von KZO-, Luna- und Aladin-Drohnen am "Bundeswehr"-Standort in Ahlen/Westfalen. Siehe Pressebericht hier: http://www.wn.de/Muensterland/Kreis-Warendorf/Ahlen/Stellungnahme-des-Bundesverteidigungsministeriums-Die-schwebenden-Drohnen-ueber-Ahlen-werden-unbewaffnet-sein
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Michael Ebeling Postanschrift Michael Ebeling << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Michael Ebeling

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Bundesministerium der Verteidigung
Leider funktioniert die Hochladefunktion bei mir nicht. Also kurz: Das BMVG hat meine IFG-Anfrage mit der Begründu…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Via
Briefpost
Betreff
Datum
22. Januar 2013
Status
Anfrage erfolgreich
Leider funktioniert die Hochladefunktion bei mir nicht. Also kurz: Das BMVG hat meine IFG-Anfrage mit der Begründung abgelehnt, dass sich das angeforderte Dokument auch woanders leichter besorgen ließe. Dazu hat mir das Ministerium folgenden Link geliefert: www.dielinke-kreis-warendorf.de/fileadmin/kvwarendorf/pdf/Fraktion-Ahlen/130106_Antw_Ahlen_BW.pdf Das funktioniert und somit bin ich mit der Antwort zufrieden. :)