Drohnenaufnahmen der Überholabstand-Kontrollen in der Elbchaussee am 23.08.2024

Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG

Guten Tag,

ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:

Drohnenaufnahmen der Überholabstand-Kontrollen in der Elbchaussee am 23.08.2024

Die Polizei Hamburg teilte mit Schrieben vom 22.01.2025 mit: "Das erwähnte Bild- und Videomaterial befindet sich, aufgrund der besagten Ermittlungsverfahren, nicht mehr im Zuständigkeitsbereich der Polizei Hamburg und müssten bei der zuständigen Behörde angefragt werden."

Nach Auffassung des Antragstellers dürfte es unwahrscheinlich sein, dass eines der zehn eingeleiteten Verfahren zu unzureichendem Überholabstand nach sechs Monaten noch nicht abgeschlossen wurde. Sollte eines der Verfahren noch nicht abgeschlossen worden sein, bittet der Antragsteller um Information, wie viele Verfahren noch offen sind.

Die Drohnenaufnahmen wurden auf einer DVD abgespeichert. Der Antragsteller erklärt, etwaige Personenbezogene Merkmale, wie Kennzeichen, vor einer Veröffentlichung aus den Aufnahmen zu entfernen. vgl. https://fragdenstaat.de/anfrage/fahrrad-schutzstreifen-elbchaussee/961292/anhang/240829-vermerkvd214zursituationelbchaussee_geschwaerzt.pdf

Das öffentliche Interesse an den Aufnahmen der Überholabstand-Kontrollen dürfte sehr groß sein.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.

Ich erkläre mich mit einer gebührenpflichtigen Auskunft entsprechend des tatsächlichen Aufwands einverstanden.

Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Warte auf Antwort

  • Datum
    24. Februar 2025
  • Frist
    27. März 2025
  • 0 Follower:innen
Benjamin Harders
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An Behörde für Inneres und Sport Hamburg Details
Von
Benjamin Harders
Betreff
Drohnenaufnahmen der Überholabstand-Kontrollen in der Elbchaussee am 23.08.2024 [#328427]
Datum
24. Februar 2025 22:20
An
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden: Drohnenaufnahmen der Überholabstand-Kontrollen in der Elbchaussee am 23.08.2024 Die Polizei Hamburg teilte mit Schrieben vom 22.01.2025 mit: "Das erwähnte Bild- und Videomaterial befindet sich, aufgrund der besagten Ermittlungsverfahren, nicht mehr im Zuständigkeitsbereich der Polizei Hamburg und müssten bei der zuständigen Behörde angefragt werden." Nach Auffassung des Antragstellers dürfte es unwahrscheinlich sein, dass eines der zehn eingeleiteten Verfahren zu unzureichendem Überholabstand nach sechs Monaten noch nicht abgeschlossen wurde. Sollte eines der Verfahren noch nicht abgeschlossen worden sein, bittet der Antragsteller um Information, wie viele Verfahren noch offen sind. Die Drohnenaufnahmen wurden auf einer DVD abgespeichert. Der Antragsteller erklärt, etwaige Personenbezogene Merkmale, wie Kennzeichen, vor einer Veröffentlichung aus den Aufnahmen zu entfernen. vgl. https://fragdenstaat.de/anfrage/fahrrad-schutzstreifen-elbchaussee/961292/anhang/240829-vermerkvd214zursituationelbchaussee_geschwaerzt.pdf Das öffentliche Interesse an den Aufnahmen der Überholabstand-Kontrollen dürfte sehr groß sein. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich erkläre mich mit einer gebührenpflichtigen Auskunft entsprechend des tatsächlichen Aufwands einverstanden. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Adresse entfernt >> Anfragenr: 328427 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/328427/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Benjamin Harders << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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