Drohneneinsatz 14.6.2020

Anfrage an: Polizeipräsidium Ulm

Während der Black Lives Matter Demonstration am 14.6.2020 auf dem Münsterplatz flog eine Drohne über der Demonstration und filmte/fotografierte mutmaßlich die Demo.
War das eine Drohne der Polizei? Wenn nein - gibt es Erkenntnisse darüber, wessen Drohne das war.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    18. Juni 2020
  • Frist
    18. Juli 2020
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Erich Mühsam
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Während d…
An Polizeipräsidium Ulm Details
Von
Erich Mühsam
Betreff
Drohneneinsatz 14.6.2020 [#189342]
Datum
18. Juni 2020 16:44
An
Polizeipräsidium Ulm
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Während der Black Lives Matter Demonstration am 14.6.2020 auf dem Münsterplatz flog eine Drohne über der Demonstration und filmte/fotografierte mutmaßlich die Demo. War das eine Drohne der Polizei? Wenn nein - gibt es Erkenntnisse darüber, wessen Drohne das war.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Erich Mühsam Anfragenr: 189342 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189342/
Mit freundlichen Grüßen Erich Mühsam
Polizeipräsidium Ulm
Anfrage LIFG | Drohneneinsatz RuD-0221/20/11 Sehr geehrter Herr Mühsam, Ihre o. g. Anfrage ist am 18.06.2020 bei…
Von
Polizeipräsidium Ulm
Betreff
Anfrage LIFG | Drohneneinsatz
Datum
19. Juni 2020 07:59
Status
Warte auf Antwort
RuD-0221/20/11 Sehr geehrter Herr Mühsam, Ihre o. g. Anfrage ist am 18.06.2020 beim Polizeipräsidium Ulm eingegangen. Wir prüfen derzeit den zu Grunde liegenden Sachverhalt und kommen unaufgefordert wieder auf die Angelegenheit zurück Mit freundlichen Grüßen

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Polizeipräsidium Ulm
Anfrage LIFG | Drohneneinsatz RuD-0221/20/11 Sehr geehrter Herr Mühsam, per E-Mail haben Sie am 18.06.2020 unter…
Von
Polizeipräsidium Ulm
Betreff
Anfrage LIFG | Drohneneinsatz
Datum
10. Juli 2020 07:49
Status
Warte auf Antwort
RuD-0221/20/11 Sehr geehrter Herr Mühsam, per E-Mail haben Sie am 18.06.2020 unter Verweis auf das Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) Informationen zu nachstehenden Fragen beantragt: "Während der Black Lives Matter Demonstrationen am 14.6.2020 auf dem Münsterplatz flog eine Drohne über der Demonstration und filmte/fotografierte mutmaßlich die Demo. War das eine Drohne der Polizei? Wenn nein - gibt es Erkenntnisse darüber, wessen Drohne es war." Hierzu ergeht folgende Entscheidung: 1. Ihrem Antrag wird stattgegeben. 2. Gebühren werden keine erhoben. Begründung: Der Zugang zu amtlichen Informationen richtet sich in Baden-Württemberg nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG). Zweck dieses Gesetzes ist es, unter Wahrung des Schutzes personenbezogener Daten und sonstiger berechtigter Interessen durch ein umfassendes Informationsrecht den freien Zugang zu amtlichen Informationen sowie die Verbreitung dieser Informationen zu gewährleisten, um die Transparenz der Verwaltung zu vergrößern und damit die demokratische Meinungs- und Willensbildung zu fördern. Antragsberechtigte haben nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüber den informationspflichtigen Stellen einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen, es sei denn, die angefragten Informationen unterliegen gemäß §'2 LIFG nicht dem Anspruch, das Bekanntwerden der Informationen hätte nachteilige Auswirkungen auf die in § 4 LIFG genannten öffentlichen Belange und/oder es liegt ein Ablehnungsgrund nach § 9 LIFG vor. Das ergänzend von Ihnen als Anspruchsgrundlage benannte Umweltverwaltungsgesetz (UVwG) sowie das Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG) sind im Falle der angefragten Informationen nicht einschlägig, da es sich dabei weder um Umweltinformationen noch um Verbraucherinformationen im Sinne der beiden Gesetze handelt. Am 14.06.2020 fand auf dem Münsterplatz keine Black Lives Matter Demonstration statt. Eine solche fand am 13.06.2020 statt, bei der keine Drohne der Polizei eingesetzt wurde. Es ist kein privater Drohneneinsatz bekannt. Die Bearbeitung Ihres Antrages ergeht gebührenfrei. Die Gebührenentscheidung beruht auf § 10 Abs. 3 Satz 1 LIFG i. V. m. § 9 Abs. 1 Nr. 5 Landesgebührengesetz Baden-Württemberg. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Sigmaringen, Karlstraße 13, 72488 Sigmaringen erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, diese Entscheidung soll beigefügt werden. Mit freundlichen Grüßen