Drohung und Pöbeleien gegen Rettungskräfte

Die festgestellten Ursachen für die Pöbeleien und Drohungen gegen Rettungskräfte.

Weder in den Medien noch im Internet fand ich Informationen aus welchen Ursachen so etwas entsteht.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. Januar 2018
  • Frist
    2. März 2018
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Ulrich Scharfenort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
Drohung und Pöbeleien gegen Rettungskräfte [#26294]
Datum
27. Januar 2018 10:24
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die festgestellten Ursachen für die Pöbeleien und Drohungen gegen Rettungskräfte. Weder in den Medien noch im Internet fand ich Informationen aus welchen Ursachen so etwas entsteht.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort
Ulrich Scharfenort
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Drohung und Pöbeleien gegen Rettungskräfte“ vo…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
AW: Drohung und Pöbeleien gegen Rettungskräfte [#26294]
Datum
2. März 2018 11:36
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Drohung und Pöbeleien gegen Rettungskräfte“ vom 27.01.2018 (#26294) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort Anfragenr: 26294 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Ihre Eingabe vom 27.01.2018 Sehr geehrter Herr Scharfenort, ich danke Ihnen für Ihre Eingabe vom 27. Januar 2018…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihre Eingabe vom 27.01.2018
Datum
8. März 2018 13:22
Status
Anfrage abgeschlossen
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8,3 KB


Sehr geehrter Herr Scharfenort, ich danke Ihnen für Ihre Eingabe vom 27. Januar 2018 und Ihre Geduld. Gerne antworte ich Ihnen. Tausende von Polizei-, Feuerwehr- und Rettungskräften sorgen tagtäglich für unsere Sicherheit, Schutz und professionelle Hilfe in unserem Land. Auch unsere Landesregierung ist daher immer betroffen über Vorfälle, bei denen Rettungssanitäter- und -sanitäterinnen getreten und geschlagen, Feuerwehrleute mit Flaschen beworfen oder Polizisten mit Böllern attackiert werden. Angriffe auf unsere Kräfte können und werden wir nicht akzeptieren. Deshalb hat das Ministerium des Innern in intensiver Zusammenarbeit mit verschiedenen Partnern bei der Ruhr-Universität Bochum ein Forschungsprojekt in Auftrag gegeben, um eine wissenschaftliche Grundlage für die Bewertung des Gewaltphänomens zu bekommen. Ziel der wissenschaftlichen Studie zur Gewalt gegen Einsatzkräfte war es, eine sachliche Diskussion des Themas zu ermöglichen. Gleichzeitig sorgt sie bei der Beurteilung des Gewaltphänomens für mehr Sicherheit und ist künftig Grundlage für weitere Maßnahmen, um dem Problem effektiv zu begegnen. Die Ergebnisse wurden am 26. Januar 2018 der Öffentlichkeit vorgestellt und sind somit auch für interessierte Bürger und Bürgerinnen zugänglich. Aus diesen Ergebnissen, die auch unter http://www.kriminologie.ruhr-uni-bochum.de/images/pdf/Abschlussbericht_Gewalt_gegen_Einsatzkraefte.pdf herunterzuladen sind, kann ein differenzierter Umgang mit dem Gewaltphänomen abgeleitet werden. Sollten Sie weitere Nachfragen insbesondere zu Rettungskräften haben, bitte ich Sie, sich an das hierfür zuständige Ministerium zu wenden. Mit freundlichen Grüßen