Druck von Maskengegnern

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

im Rahmen meines Informationsrechtes möchte ich wissen, ob die "InitiativeFamilien NRW" Druck auf Karl-Josef Laumann und das Ministerium für Schule und Bildung ausgeübt hat, um die Maskenpflicht an den Schulen NRW fallen zu lassen.

Herr Laumann gab in einer Pressekonferenz bekannt, dass die Maskenpflicht aufgrund von Druck durch Maskengegner im Unterricht fällt. Ich möchte wissen, ob das wirklich der Wahrheit entspricht und ob diese Maskengegner die "InitiativeFamilien" war.

Hier der Link dazu:
https://www.news4teachers.de/2021/10/landeregierung-zwingt-krefeld-maskenpflicht-fuer-schueler-aufzuheben-bei-inzidenz-270/

Im Zusammenhang hiermit möchte ich wissen, wann die "InitiativeFamilien" Kontakt zu Frau Yvonne Gebauer und Herrn Joachim Stamp hatte. Wer waren die Kontaktpersonen und wurde hierzu ein Protokoll geführt?

Vielen Dank.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    3. November 2021
  • Frist
    7. Dezember 2021
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Druck von Maskengegnern [#232308]
Datum
3. November 2021 22:02
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: im Rahmen meines Informationsrechtes möchte ich wissen, ob die "InitiativeFamilien NRW" Druck auf Karl-Josef Laumann und das Ministerium für Schule und Bildung ausgeübt hat, um die Maskenpflicht an den Schulen NRW fallen zu lassen. Herr Laumann gab in einer Pressekonferenz bekannt, dass die Maskenpflicht aufgrund von Druck durch Maskengegner im Unterricht fällt. Ich möchte wissen, ob das wirklich der Wahrheit entspricht und ob diese Maskengegner die "InitiativeFamilien" war. Hier der Link dazu: https://www.news4teachers.de/2021/10/landeregierung-zwingt-krefeld-maskenpflicht-fuer-schueler-aufzuheben-bei-inzidenz-270/ Im Zusammenhang hiermit möchte ich wissen, wann die "InitiativeFamilien" Kontakt zu Frau Yvonne Gebauer und Herrn Joachim Stamp hatte. Wer waren die Kontaktpersonen und wurde hierzu ein Protokoll geführt? Vielen Dank. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 232308 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232308/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Empfangsbestätigung Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten w…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Empfangsbestätigung
Datum
3. November 2021 22:02
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten wir um Verständnis dafür, dass eine inhaltliche Antwort darauf nicht - wie das wohl häufig erwartet wird - in jedem Fall kurzfristig erfolgen kann. Die Erklärung liegt einfach darin, dass hier täglich sehr viele Briefe und E-Mails von Bürgerinnen und Bürgern eingehen, die sich mit ihren Anliegen an Frau Ministerin Yvonne Gebauer oder das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Wir versuchen natürlich, diese Schreiben grundsätzlich in der chronologischen Reihenfolge ihres Eingangs und nach ihrer Dringlichkeit so rasch wie eben möglich zu beantworten. Das gelingt allerdings nicht immer so zügig, wie das wünschenswert wäre. Wir möchten Sie daher bitten, sich mit einer inhaltlichen Antwort auf Ihr Anliegen noch ein wenig zu gedulden. Mit Blick auf die Fülle des Schriftverkehrs bitten wir auch um Nachsicht, dass wir bei unaufgefordert übersandten Firmen- oder Produktinformationen nicht in jedem Fall antworten können. Wir sind dennoch bemüht, Ihrem Anliegen angemessen Rechnung zu tragen. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Druck von Maskengegnern Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW - Ihre E-Mail vom 05. November 2021 Sehr …
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Druck von Maskengegnern [#232308]
Datum
6. Dezember 2021 07:07
Status
Anfrage abgeschlossen
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Druck von Maskengegnern Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW - Ihre E-Mail vom 05. November 2021 Sehr Antragsteller/in bezugnehmend auf Ihre vorgenannte E-Mail Anfrage übersende ich Ihnen das beigefügte Antwortschreiben in der erbetenen elektronischen Form. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Druck von Maskengegnern“ vom 03.11.2021 (#232308) wurde von Ihnen …
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Druck von Maskengegnern [#232308]
Datum
15. Januar 2023 17:04
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wird verschickt...
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Druck von Maskengegnern“ vom 03.11.2021 (#232308) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 405 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
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Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Betreff versteckt
Datum
15. Januar 2023 17:04
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.