Druckfehler im Bundesteilhabegesetz, rechtliche Auswirkungen
In einer Dienstanweisung der Bundesagentur für Arbeit vom 22.01.2018 steht folgender Passus bezüglich Mehrbedarf gem. § 21 Abs. 4 SGB II in Verbindung mit dem Bundesteilhabegesetz:
"Aufgrund eines redaktionellen Versehens im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes ist im Gesetzestext an Stelle der zutreffenden Nummer 5 fälschlicherweise die Nummer 4 des § 49
Absatz 3 SGB IX in Bezug genommen worden; eine Berichtigung wird bei nächster Gelegenheit erfolgen."
Quelle:
https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok/ct/dam/download/documents/dok_ba015861.pdf
Folgende Fragen habe ich diesbezüglich:
1) An dieser Stelle wollte ich fragen, welche Variante aktuell gültig ist. Hat zum jetzigem Zeitpunkt der aktuelle Wortlaut des Gesetzestext Gültigkeit, oder die Variante, die bei der nächsten Gelegenheit berichtigt werden soll?
2) Wann wird das Bundesteilhabegesetz dementsprechend nachgebessert?
Anfrage eingeschlafen
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Datum5. Oktober 2018
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6. November 2018
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