Drugchecking-Gutachten

das in mehreren Medienberichten erwähnte Gutachten zur juristischen Machbarkeit eines Testangebots für Drogen (Drugchecking) zu, das offensichtlich im Jahr 2018 beim renommierten Rechtswissenschaftler Cornelius Nestler in Auftrag gegeben worden war.

https://www.zeit.de/wissen/2018-11/drug-checking-drogen-test-ecstasy-berlin
https://www.zitty.de/rueckblick-2018-tibor-harrach/

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. April 2019
  • Frist
    3. Mai 2019
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Drugchecking-Gutachten [#63270]
Datum
1. April 2019 07:53
An
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
das in mehreren Medienberichten erwähnte Gutachten zur juristischen Machbarkeit eines Testangebots für Drogen (Drugchecking) zu, das offensichtlich im Jahr 2018 beim renommierten Rechtswissenschaftler Cornelius Nestler in Auftrag gegeben worden war. https://www.zeit.de/wissen/2018-11/drug-checking-drogen-test-ecstasy-berlin https://www.zitty.de/rueckblick-2018-tibor-harrach/
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 17. April 2019 mit welcher Sie mir Ihre e-Mail-Adres…
Von
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
Via
Briefpost
Betreff
Drugchecking-Gutachten
Datum
25. April 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 17. April 2019 mit welcher Sie mir Ihre e-Mail-Adresse ... für die weitere Korrespondenz haben zukommen lassen. Sie baten um Einsicht in ein Gutachten zum Thema „Drugchecking" . Ihren Antrag muss ich momentan leider noch zurückweisen. Das erbetene Gutachten befindet sich momentan in der Abstimmung zwischen den betroffenen Senatsressorts, so dass § 10 Abs. 4 des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes Anwendung findet. Ich darf Sie bereits jetzt auf ein nahezu identisches Gutachten von Herrn Professor Dr. Nestler in der aktuellen Publikation „Checking Drug-Checking" von Karsten Tögel-Lins, Bernd Werse, Heino Stöver (Hrsg.), Fachhochschulverlag 2019, ISBN 978-3-943787-91-7, hinweisen. Es ist beabsichtigt, nach der erfolgten Abstimmung die Unterlagen öffentlich zugänglich zu machen. Gerne werde ich Sie dann darüber in Kenntnis setzen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid ist der Widerspruch zulässig. Er ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe dieses Bescheides schriftlich oder zur Niederschrift bei der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung, Oranienstraße 106, 10969 Berlin, zu erheben. Es wird darauf hingewiesen, dass bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs die Widerspruchsfrist nur gewahrt ist, wenn der Widerspruch innerhalb dieser Frist eingegangen ist. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in die Gründe, die zur Ablehnung meinerInformationsfreiheitsanfrage „Drugchecking-Gutac…
An Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Drugchecking-Gutachten [#63270]
Datum
18. November 2020 08:47
An
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in die Gründe, die zur Ablehnung meinerInformationsfreiheitsanfrage „Drugchecking-Gutachten“ vom 01.04.2019 (#63270) geführt hatten, dürften mittlerweile nicht mehr vorliegen. Daher bitte ich Sie höflich, das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen nun erneut zu prüfen und meinem Antrag, den ich hiermit erneuere, stattzugeben. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 63270 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/63270/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Drugchecking-Gutachten“ [#63270]
Datum
12. Januar 2022 10:50
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Berlin (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/63270/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil nicht nachvollziehbar ist, warum das Gutachten immer noch nicht zur Verfügung gestellt werden kann. Das Abstimmung innerhalb zwischen den Ressorts scheint längst abgeschlossen zu sein, wie sich u. a. aus dieser Antwort auf eine Kleine Anfrage ergibt: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-10368.pdf Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 63270.pdf - 2019-04-25_1-042019_anfrage_geschwarzt.pdf Anfragenr: 63270 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/63270/
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
27. Januar 2022 12:21
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine neuerliche Informationsfreiheitsanfrage „Drugchecking-Gutachten“ vom 18.11.2…
An Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Drugchecking-Gutachten [#63270]
Datum
30. Januar 2022 18:27
An
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine neuerliche Informationsfreiheitsanfrage „Drugchecking-Gutachten“ vom 18.11.2020 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 63270 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/63270/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>>

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Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
AW: Drugchecking-Gutachten [#63270]
Von
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
Via
Briefpost
Betreff
AW: Drugchecking-Gutachten [#63270]
Datum
3. Februar 2022
Status
Anfrage abgeschlossen