DSFA für Microsoft 365

die Datenschutzfolgenabschätzung bzw. für Prüfung der Notwendigkeit dieser zum Einsatz von Microsoft 365 sowie die Information für Betroffene gemäß Art. 13/14 DSGVO.

Ergebnis der Anfrage

Für die private Nutzung konnte ich die DFSA anfragen. Eine Veröffentlichung ist nicht gestattet.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. November 2020
  • Frist
    25. Dezember 2020
  • 4 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Datenschutzfo…
An Universität des Saarlandes Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
DSFA für Microsoft 365 [#204196]
Datum
22. November 2020 12:30
An
Universität des Saarlandes
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Datenschutzfolgenabschätzung bzw. für Prüfung der Notwendigkeit dieser zum Einsatz von Microsoft 365 sowie die Information für Betroffene gemäß Art. 13/14 DSGVO.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 204196 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204196/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Universität des Saarlandes
Sehr [geschwärzt], eine Übersendung der Datenschutzfolgenabschätzung zum Einsatz von Microsoft 365 an der Univer…
Von
Universität des Saarlandes
Betreff
Re: DSFA für Microsoft 365 [#204196]
Datum
25. November 2020 14:58
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], eine Übersendung der Datenschutzfolgenabschätzung zum Einsatz von Microsoft 365 an der Universität des Saarlandes kann im Hinblick auf § 1 Satz 4 Saarländisches Informationsfreiheitsgesetz ( SIFG ) nicht erfolgen. N ach § 1 Satz 4 SIFG gilt das SIFG für Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Schulen und sonstige Bildungseinrichtungen sowie Prüfungseinrichtungen nur, soweit sie nicht im Bereich von Forschung, Lehre, Leistungsbeurteilungen und Prüfungen tätig werden. Der genannte Ausschlussgrund liegt hier vor, da in der Datenschutzfolgenabschätzung für die verschiedenen Einsatzszenarien (insbesondere Forschung und Lehre) jeweils geprüft wird, ob die Nutzung von Office 365 in diesem Kontext zulässig ist. Im Übrigen wurde die Datenschutzfolgeabschätzung von einem externen Dienstleister erbracht, so dass die Universität aufgrund vertraglicher Geheimhaltungspflichten an einer Weitergabe an Externe gehindert ist. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] | [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] | [geschwärzt] | [geschwärzt] [geschwärzt] | [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] "[geschwärzt] [#[geschwärzt]]" <[geschwärzt]> [geschwärzt] "[geschwärzt]" <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt]! [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
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Sehr geehrteAntragsteller/in danke für Ihre Antwort. Die fehlende Transparenz ist bedauerlich, zummal ein Inform…
An Universität des Saarlandes Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Re: DSFA für Microsoft 365 [#204196]
Datum
30. November 2020 23:22
An
Universität des Saarlandes
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in danke für Ihre Antwort. Die fehlende Transparenz ist bedauerlich, zummal ein Informationsanspruch besteht. Dieser ergibt sich als Leistungsanspruch aus dem in der saarländischen Verfassung niedergelegten Datenschutzrecht, welches die Transparenz bei der Verarbeitung auch über die Informationspflichten hinaus gewährleistet. Zudem handelt sich bei der Datenschutzfolgenabschätzung auch um eine Verbraucherinformation. Denn zum einen werden durch das weite auch gesundheitliche Gefahren berücksichtigt. (Vgl. Erwägungsgrund 75 DSGVO) Auch die Analysen von Herrn Veil zeigen den Verbraucherschutz des Datenschutzes. https://www.cr-online.de/blog/2019/02/06/die-schutzgutmisere-des-datenschutzrechts-teil-i/ Darüber hinaus möchte ich den Inhalt über diese Plattform veröffentlichen, so dass mir auch aus § 18 Abs. 4 MStV ein Auskunftsrecht zusteht. Ich bitte Sie daher, um Übersendung der Datenschutzfolgenabschätzung. Herzlichen Dank. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 204196 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204196/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Universität des Saarlandes
Sehr geehrteAntragsteller/in aus dem Justiziariat unseres Hause wurde mir Ihre Anfrage zur Stellungnahme aus date…
Von
Universität des Saarlandes
Betreff
DSFA für Microsoft 365 [#204196]
Datum
2. Dezember 2020 13:42
Status
Warte auf Antwort
smime.p7s
2,3 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in aus dem Justiziariat unseres Hause wurde mir Ihre Anfrage zur Stellungnahme aus datenschutzrechtlicher Sicht weitergeleitet, die ich selbstverständlich gerne beantworte. Bei der Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DS-GVO handelt es sich nicht um eine Verbraucherinformation, vielmehr ist sie Teil der vom Datenverantwortlichen (Art. 4 Nr. 7 DS-GVO) zu führenden Datenschutz-Dokumentation, welche wie auch das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten und die technisch-organisatorischen Sicherungsmaßnahmen (TOMs) im Falle einer Prüfung der zuständigen Aufsichtsbehörde vorzulegen sind. Da diese Maßnahmen und deren Dokumentation gerade dem Schutz der personenbezogenen Daten der Betroffenen dienen, handelt es sich hierbei um entsprechend diskret zu behandelnde Informationen - nicht um allgemeine Verbraucherinformationen. Dem datenschutzgerechten Umgang mit personenbezogenen Daten in obigem Kontext ist durch die Prüfungsrechte der Aufsichtsbehörde ausreichend Rechnung getragen. Im übrigen sind wir in Kontakt mit der Aufsichtsbehörde und bearbeiten gerade ein entsprechendes Prüfungsverfahren, um den Belangen des Datenschutzes ordnungsgemäß Rechnung zu tragen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Saa…
An Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „DSFA für Microsoft 365“ [#204196] [#204196]
Datum
19. Dezember 2020 11:13
An
Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Saarland (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/204196/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil meine zusätzlichen Informationsansprüche, etwa aus dem MStV oder dem VIG nicht beachtet worden sind. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 204196.pdf - 2020-12-02_1-smime.p7s Anfragenr: 204196 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204196/
Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland
Ihre Anfrage vom 19.12.20 - I 1000 / 419 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 19. Dezemb…
Von
Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland
Betreff
Ihre Anfrage vom 19.12.20 - I 1000 / 419
Datum
22. Dezember 2020 09:38
Status
Warte auf Antwort
image002.png
14,2 KB
image004.png
1,8 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 19. Dezember 2020, die hier unter dem Aktenzeichen I 1000 / 419 geführt wird. Wir werden den Gegenstand Ihres Anliegens untersuchen und Sie unaufgefordert über den Fortgang und das Ergebnis der Untersuchung unterrichten. Für den Fall notwendiger Rückfragen werden wir uns zeitnah mit Ihnen in Verbindung setzen. Mit freundlichen Grüßen
Universität des Saarlandes
Sehr Antragsteller/in die Landesbeauftragte für Informationsfreiheit hat uns informiert, dass Sie sich betreffend…
Von
Universität des Saarlandes
Betreff
Fwd: DSFA für Microsoft 365 [#204196]
Datum
19. März 2021 11:32
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in die Landesbeauftragte für Informationsfreiheit hat uns informiert, dass Sie sich betreffend Ihres Antrages vom 22. November 2020 sowie unserer E-Mails vom 25. November und 2. Dezember 2020 gemäß § 4 Absatz 1 Saarländisches Informationsfreiheitsgesetz (SIFG) an die Landesbeauftragte für Informationsfreiheit gewandt haben. Nach erneuter Prüfung Ihres Antrages können wir Ihnen die Datenschutzfolgeabschätzung für Microsoft 365 sowie die Information für Betroffenen gemäß Art. 13/14 SDGVO mit geschwärzten Passagen und mit der Maßgabe zur Verfügung stellen, dass diese nicht weiterverbreitet, insbesondere nicht im Internet öffentlich zugänglich gemacht werden. Zur Begründung dürfen wir darauf verweisen, dass ein Ausschluss bzw. Beschränkung des Informationszugangs nach § 3 Nr. 2 IFG, § 6 IFG und § 15 Abs. 3 Satz 2 SDSG in Betracht kommt. Da die Datenschutzfolgeabschätzung von einem externen Dienstleister erstellt wurde, ist dessen geistiges Eigentum berührt. Dem externen Dienstleister wurde in der Zwischenzeit nach § 8 IFG Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Der externe Dienstleister teilte uns mit, mit der Weitergabe der Datenschutzfolgeabschätzung nach SIFG an Sie oder an die Aufsichtsbehörde einverstanden zu sein. Hiervon nicht umfasst ist jedoch eine Veröffentlichung im Internet, weil damit einer Verwertung der urheberrechtlich geschützten Datenschutzfolgeabschätzung durch eine breite Öffentlichkeit Tür und Tor geöffnet würde. Darüber hinaus sind in der Datenschutzfolgeabschätzung die an der Universität des Saarlandes ergriffenen Technisch-Organisatorischen Maßnahmen zur Sicherung insbesondere der Verarbeitung personenbezogener Daten beschrieben. Würden diese der Öffentlichkeit zugänglich gemacht, würden Angriffe auf die Informationsinfrastruktur der Universität erleichtert, was die Sicherheit und Funktionsfähigkeit der Universität und Ihrer Mitglieder, insbesondere Daten von Studierenden und Beschäftigten gefährden würde. Das dies mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, zeigen die wiederholten Cyberangriffe auf Universitäten. Daher kann Ihnen die Datenschutzfolgeabschätzung nur mit Unkenntlichmachung der entsprechenden Passagen zur Verfügung gestellt werden. Aus den vorgenannten Gründen bitten wir Sie um Mitteilung einer E-Mail-Adresse, auf die nur Sie persönlich Zugriff haben, damit wir Ihnen die genannten Unterlagen zukommen lassen können. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ganz herzlichen Dank! Mit Ihrer Transparenz kann ich vertrauen in Microsoft 365, wi…
An Universität des Saarlandes Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Fwd: DSFA für Microsoft 365 [#204196]
Datum
20. März 2021 15:03
An
Universität des Saarlandes
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ganz herzlichen Dank! Mit Ihrer Transparenz kann ich vertrauen in Microsoft 365, wie es an der Universität des Saarlandes genutzt wird, gewinnen. Ich bin auch mit den Auflagen einverstanden. Meine persönliche E-Mail-Adresse lautet: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 204196 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204196/
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Sehr << Anrede >> ganz herzlichen Dank! Dürfte ich nach dem aktuellen Stand fragen? Mit Ihrer Transp…
An Universität des Saarlandes Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Fwd: DSFA für Microsoft 365 [#204196]
Datum
15. April 2021 22:33
An
Universität des Saarlandes
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ganz herzlichen Dank! Dürfte ich nach dem aktuellen Stand fragen? Mit Ihrer Transparenz kann ich vertrauen in Microsoft 365, wie es an der Universität des Saarlandes genutzt wird, gewinnen. Ich bin auch mit den Auflagen einverstanden. Meine persönliche E-Mail-Adresse lautet: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 204196 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204196/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> könnte es sein, dass die Antwort an mich verloren gegangen ist? ganz herzlichen Da…
An Universität des Saarlandes Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Fwd: DSFA für Microsoft 365 [#204196]
Datum
4. Mai 2021 08:52
An
Universität des Saarlandes
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> könnte es sein, dass die Antwort an mich verloren gegangen ist? ganz herzlichen Dank! Dürfte ich nach dem aktuellen Stand fragen? Mit Ihrer Transparenz kann ich vertrauen in Microsoft 365, wie es an der Universität des Saarlandes genutzt wird, gewinnen. Ich bin auch mit den Auflagen einverstanden. Meine persönliche E-Mail-Adresse lautet: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 204196 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204196/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Universität des Saarlandes
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage wurde abschließend an Ihre persönliche E-Mail-Adresse beantwortet. Die Nutzung…
Von
Universität des Saarlandes
Betreff
Re: DSFA für Microsoft 365 [#204196]
Datum
4. Mai 2021 11:09
Status
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage wurde abschließend an Ihre persönliche E-Mail-Adresse beantwortet. Die Nutzung des Dokuments wurde für Sie persönlich freigegeben und eine Weitergabe des Dokuments ist nicht erlaubt. Sie hatten sich mit den Auflagen einverstanden erklärt. Ich darf auf die E-Mail der Stabsstelle Digitalisierung und Nachhaltigkeit der Universität des Saarlandes vom 25. März 2021 verweisen. Freundliche Grüße