DSGVO BEschränkung von Online Lernplattformen

Gibt es Leitlinien die Schulen/Schulträger beachten müssen bei der Einführung von Online Lernplattformen und Austauschmedien?

Konkret, ist eine Plattform wie Edupage trotz GoogleAnalytics - nicht als optin - überhaupt eine tragfähige Plattform. Dürfen Schulträger Schülerdaten dort einfach hochladen (Realnamen und Emailadressen) ohne Einwilligung.

Wie stellt das Ministerium sicher das geschützte Private Kommunikation zwischen Schülerinnen nicht an unberechtigte durchgereicht wird. (in diesem Sinne dann auch Lehrerinnen und anderweitig Betreuende). (auch nicht in der Form eines Datenexports)

Wie stellt das Ministerium sicher das persönliche Daten nicht ohne Einwilligung an Google und andere Werbeaggregatoren weitergeleitet werden. Wie stellt das Ministerium sicher das auch ohne eine Teilnahme an solchen Plattformen Schülerinnen an den Lernstoff kommen.

Wenige Wochen Unterrichtserschwernis rechtfertigen nicht den Ausverkauf persönlicher Daten aller Schüler und Schülerinnen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. März 2020
  • Frist
    29. April 2020
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Jens Rieger
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Gibt es L…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
Jens Rieger
Betreff
DSGVO BEschränkung von Online Lernplattformen [#183698]
Datum
30. März 2020 21:12
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gibt es Leitlinien die Schulen/Schulträger beachten müssen bei der Einführung von Online Lernplattformen und Austauschmedien? Konkret, ist eine Plattform wie Edupage trotz GoogleAnalytics - nicht als optin - überhaupt eine tragfähige Plattform. Dürfen Schulträger Schülerdaten dort einfach hochladen (Realnamen und Emailadressen) ohne Einwilligung. Wie stellt das Ministerium sicher das geschützte Private Kommunikation zwischen Schülerinnen nicht an unberechtigte durchgereicht wird. (in diesem Sinne dann auch Lehrerinnen und anderweitig Betreuende). (auch nicht in der Form eines Datenexports) Wie stellt das Ministerium sicher das persönliche Daten nicht ohne Einwilligung an Google und andere Werbeaggregatoren weitergeleitet werden. Wie stellt das Ministerium sicher das auch ohne eine Teilnahme an solchen Plattformen Schülerinnen an den Lernstoff kommen. Wenige Wochen Unterrichtserschwernis rechtfertigen nicht den Ausverkauf persönlicher Daten aller Schüler und Schülerinnen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jens Rieger Anfragenr: 183698 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183698 Postanschrift Jens Rieger << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Jens Rieger
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
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Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
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