DSGVO Klage gegen Bundespresseamt

Ich möchte gerne wissen, ob und wie weit der Sachstand ist über die Klage vom Bundesdatenschutzbeauftragten gegen das Bundespresseamt vom März 2023 zur sofortigen Abschaltung der Facebookseite der Bundesregierung. Dies hätte zur Folge das sämtliche SocialMedia-Accounts der Regierung und anhängende Anstalten und Institutionen ebenfalls abschalten müssten.

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    9. November 2024
  • Frist
    13. Dezember 2024
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich möchte gerne wissen, ob und wie w…
An Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
DSGVO Klage gegen Bundespresseamt [#321782]
Datum
9. November 2024 09:59
An
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich möchte gerne wissen, ob und wie weit der Sachstand ist über die Klage vom Bundesdatenschutzbeauftragten gegen das Bundespresseamt vom März 2023 zur sofortigen Abschaltung der Facebookseite der Bundesregierung. Dies hätte zur Folge das sämtliche SocialMedia-Accounts der Regierung und anhängende Anstalten und Institutionen ebenfalls abschalten müssten.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 321782 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/321782/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: IFG-780/013 II#1281 Sehr…
Von
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Anfrage "DSGVO Klage gegen Bundespresseamt" [#321782] # IFG-780/013 II#1281
Datum
13. November 2024 06:37
Status
Warte auf Antwort
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: IFG-780/013 II#1281 Sehr << Antragsteller:in >> in oben genannter Angelegenheit erhalten Sie beiliegendes Schreiben. Mit freundlichen Grüßen
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Sachstandsanfrage Verfahren Bundespresseamt ./. BfDI Sehr << Antragsteller:in >> anbei übersende ich …
Von
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Sachstandsanfrage Verfahren Bundespresseamt ./. BfDI
Datum
14. November 2024 15:10
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
478,8 KB
Sehr << Antragsteller:in >> anbei übersende ich Ihnen die Antwort auf Ihre Anfrage vom 09. November 2024. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Sachstandsanfrage Verfahren Bundespresseamt ./. BfDI [#321782] Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage …
An Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Sachstandsanfrage Verfahren Bundespresseamt ./. BfDI [#321782]
Datum
13. Dezember 2024 03:16
An
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „DSGVO Klage gegen Bundespresseamt“ vom 09.11.2024 (#321782) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: IFG-780/013 II#1281 Sehr…
Von
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
DSGVO Klage gegen Bundespresseamt [#321782] # IFG-780/013 II#1281
Datum
6. Januar 2025 12:47
Status
Warte auf Antwort
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: IFG-780/013 II#1281 Sehr << Antragsteller:in >> in oben genannter Angelegenheit erhalten Sie beiliegendes Schreiben. Mit freundlichen Grüßen