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DSGVO Kompatibilität

Anfrage an: Jobcenter Gütersloh

- Richtlinie zur Löschung von Kundendaten
- Einwilligungserklärung zur Datenspeicherung
- Maßnahmen die Sie zur Einhaltung der DSGVO umgesetzt haben

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. Februar 2020
  • Frist
    31. März 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Jobcenter Gütersloh Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
DSGVO Kompatibilität [#181477]
Datum
27. Februar 2020 10:54
An
Jobcenter Gütersloh
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Richtlinie zur Löschung von Kundendaten - Einwilligungserklärung zur Datenspeicherung - Maßnahmen die Sie zur Einhaltung der DSGVO umgesetzt haben
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 181477 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181477 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Jobcenter Gütersloh
Sehr geehrteAntragsteller/in mit der in o.g. Angelegenheit als Dateianhang beigefügten Antwort komme ich zurück a…
Von
Jobcenter Gütersloh
Betreff
DSGVO Kompatibilität (#181477)
Datum
23. März 2020 12:48
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in mit der in o.g. Angelegenheit als Dateianhang beigefügten Antwort komme ich zurück auf Ihren am 27.02.2020 gestellten Antrag. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „DSGVO Kompatibilität“ vom 27.02.2020 (#181477) w…
An Jobcenter Gütersloh Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: DSGVO Kompatibilität (#181477) [#181477]
Datum
4. Mai 2020 09:17
An
Jobcenter Gütersloh
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „DSGVO Kompatibilität“ vom 27.02.2020 (#181477) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 35 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 181477 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181477
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nor…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „DSGVO Kompatibilität“ [#181477] [#181477]
Datum
4. Mai 2020 14:26
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/181477 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil soweit ich das erkennen kann grundsätzlich Anonyme Anfragen erstmal erlaubt sind, sofern es wirklich einen Tatsächlichen Kostenbedarf zu der Anfrage geben sollte bin ich natürlich bereit diese aufzugeben aber die Anfrage per se abzulehnen halte ich für schwierig. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 181477.pdf - 2020-03-23_1-DSGVOKompatibilitt181477.pdf - 2020-03-23_1-image001.jpg Anfragenr: 181477 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181477
Jobcenter Gütersloh
Sehr geehrteAntragsteller/in mit Verwunderung nehme ich Ihre Email vom 04.05.2020 zur Kenntnis, in der Sie behaup…
Von
Jobcenter Gütersloh
Betreff
Anfragenummer 181477 // DSGVO Kompatibilität
Datum
4. Mai 2020 15:58
Status
Warte auf Antwort
image001.jpg
5,0 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in mit Verwunderung nehme ich Ihre Email vom 04.05.2020 zur Kenntnis, in der Sie behaupten, Ihre Anfrage zum Thema "DSGVO Kompatibilität" vom 27.02.2020 (#181477) sei nicht beantwortet worden. Offensichtlich haben Sie meine ausführliche Stellungnahme vom 23.03.2020, die ich einer Email an fragdenstaat.de als PDF-Dokument beigefügt hatte und die zwischenzeitlich auch veröffentlicht wurde, nicht gelesen. Unter anderem hatte ich Ihnen folgendes geschrieben: "Bei Durchsicht Ihres Antrags ist mir aufgefallen, dass Sie Ihre ladungsfähige Adresse nicht angegeben haben. Es liegen mir somit keine verifizierbaren Informationen über Ihre Identität vor. Da es sich bei der Bescheidung eines IFG-Antrags um einen Verwaltungsakt handelt, muss die Identität der Beteiligten zweifelsfrei feststehen. § 41 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz sieht hierzu vor, dass ein Verwaltungsakt demjenigen bzw. derjenigen bekanntzugeben ist, für den oder die er bestimmt ist. Dies ist vor dem Hintergrund der von Ihnen nicht angegebenen postalischen Adresse unmöglich. Für die Weiterbearbeitung Ihres Antrags ist daher die Vervollständigung Ihrer Adressangaben notwendig. Ferner weise ich darauf hin, dass zum aktuellen Zeitpunkt nicht ausgeschlossen werden kann, dass für die von Ihnen eingeforderten Amtshandlungen nach § 11 Informationsfreiheitsgesetz NRW Gebühren zu erheben sind. Hierzu verweise ich im Einzelnen auf die Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz in Verbindung mit dem Gebühren- und Auslagenverzeichnis. Im Hinblick auf die mögliche Kostentragungspflicht möchte ich Sie neben der Mitteilung Ihrer vollständigen postalischen Adresse darum bitten, mir mitzuteilen, ob Sie bereit sind, die gegebenenfalls entstehenden Gebühren zu tragen." Da Sie die für die hiesige Bearbeitung maßgeblichen Informationen innerhalb der von mir gesetzten Frist bis zum 15.04.2020 bislang (und auch bis heute) nicht beigebracht haben, war ich - wie von mir in meinem Schreiben vom 23.03.2020 angekündigt - davon ausgegangen, dass Sie Ihren Antrag zurückgenommen haben. Da der Behörde verifizierbare Informationen zu der beantragenden Person vorliegen müssen, um einen Missbrauch des Anspruchs jeder natürlichen Person auf Zugang zu vorhandenen amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW; vgl. insbes. § 4 IFG NRW) auszuschließen, kann ich nur noch einmal auf meine Ausführungen in meinem Schreiben vom 23.03.2020 verweisen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Verwunderung ist gerechtfertigt, mir ist da ein Fehler unterlaufen. Ihre Stellu…
An Jobcenter Gütersloh Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfragenummer 181477 // DSGVO Kompatibilität [#181477]
Datum
4. Mai 2020 16:08
An
Jobcenter Gütersloh
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Verwunderung ist gerechtfertigt, mir ist da ein Fehler unterlaufen. Ihre Stellungnahme habe ich zur Kenntnis genommen und zur Klärung an den Landesdatenschutzbeauftragten weitergegeben. Anfragen nach dem IFG sind prinzipiell auch anonym möglich. Sofern tatsächlich Kosten anfallen ist dies natürlich noch diskutabel allerdings eine Anfrage per se mit dem Verweis abzulehnen sehe ich nicht als gerechtfertigt an. Bei der Gelegenheit möchte ich den letzten Punkt aus meiner Ürpsrünglichen Anfrage streichen. Es geht mir primär um folgende Informationen: - Richtlinie zur Löschung von Kundendaten - Einwilligungserklärung zur Datenspeicherung Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 181477 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181477
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Jobcenter Gütersloh
Sehr geehrteAntragsteller/in mit der in o.g. Angelegenheit als Dateianhang beigefügten Antwort komme ich zurück a…
Von
Jobcenter Gütersloh
Betreff
DSGVO Kompatibilität (#181477)
Datum
28. Mai 2020 14:34
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in mit der in o.g. Angelegenheit als Dateianhang beigefügten Antwort komme ich zurück auf Ihre am 27.02.2020 gestellte Anfrage, die Sie mit Email vom 04.05.2020 modifiziert haben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank für Ihre Antwort, ich frage mich allerdings nun dennoch wieso keine Rich…
An Jobcenter Gütersloh Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: DSGVO Kompatibilität (#181477) [#181477]
Datum
2. Juni 2020 20:34
An
Jobcenter Gütersloh
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank für Ihre Antwort, ich frage mich allerdings nun dennoch wieso keine Richtlinie zur Löschung der Daten vorliegt. Meines Wissens nach ist nach der DSGVO eine zweckgebundenheit vorgeschrieben, sofern der Zweck erfüllt und die Speicherfristen abgelaufen sind. Wie wird dann mit den erhobenen Daten weiter verfahren? findet hier eine unbefristete Speicherung statt? Insbesondere ist nach meinem Kenntnisstand (letztes Jahr) ist auch bereits zur Beratung bei ihnen die Anlage eines Kundenkontos erforderlich, obgleich keine Leistungen erhalten worden sind oder ähnliches. Auf persönliche Rückfrage war eine Löschung in ihrem System nicht vorgesehen. Entspricht dies noch der gängigen Praxis? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 181477 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181477
Jobcenter Gütersloh
Sehr geehrteAntragsteller/in im Hinblick auf Ihre Anfrage vom 02.06.2020 kann ich nur noch einmal auf meine Ausfü…
Von
Jobcenter Gütersloh
Betreff
AW: DSGVO Kompatibilität (#181477)
Datum
4. Juni 2020 16:06
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in im Hinblick auf Ihre Anfrage vom 02.06.2020 kann ich nur noch einmal auf meine Ausführungen in meiner Stellungnahme zu o.g. Themenbereich vom 28.05.2020 verweisen: Über eine Richtlinie zur Löschung der Daten verfügt das Jobcenter Kreis Gütersloh nicht; es gelten die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen. Sofern Sie in diesem Zusammenhang konkrete Nachfragen haben, biete ich Ihnen an, dass Sie sich gerne bei mir telefonisch melden können, um über Fragen der DSGVO-Kompatibilität zu sprechen. Hinsichtlich Ihrer Nachfrage zu Informationen aus dem letzten Jahr bestätige ich Ihnen, dass bei einer Erstvorsprache/leistungsrechtlichen Erstberatung des Bürgers im Jobcenter Kreis Gütersloh aus technischen Gründen tatsächlich die Anlage eines Kundenkontos erfolgt. Sofern der betroffene Bürger sich danach nicht erneut meldet, wird diese "Fallhülse" nach Ablauf von drei Monaten endgültig gelöscht. Es trifft also nicht zu, dass eine Löschung im System für den von Ihnen dargestellten Fall nicht vorgesehen ist. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank für Ihre Antworten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragstel…
An Jobcenter Gütersloh Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: DSGVO Kompatibilität (#181477) [#181477]
Datum
8. Juni 2020 11:28
An
Jobcenter Gütersloh
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank für Ihre Antworten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 181477 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181477
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.