DSGVO und Unfall-Georohdaten

Dokumente/Informationen, die Aufschluss darüber geben, inwiefern die Unfallrohdaten (genauer: Geodaten) des Unfallatlas als anonymisierte Datensätze im Sinne der DSGVO gelten - d.h. keine personenbezogenen Daten darstellen.

Insbesondere bezogen auf die Unfallteilnehmer, aber auch auf die Hausbewohner der Häuser, die in den Unfalldaten ersichtlich sind bzw. sich in direkter Unfallnähe befinden.

Falls derartige Informationen nicht vorhanden sind, würde ich unabhängig von der IFG-Anfrage um eine kurze Einschätzung bitten.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. Februar 2020
  • Frist
    6. März 2020
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Dokumente/Informati…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
DSGVO und Unfall-Georohdaten [#179216]
Datum
4. Februar 2020 11:04
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dokumente/Informationen, die Aufschluss darüber geben, inwiefern die Unfallrohdaten (genauer: Geodaten) des Unfallatlas als anonymisierte Datensätze im Sinne der DSGVO gelten - d.h. keine personenbezogenen Daten darstellen. Insbesondere bezogen auf die Unfallteilnehmer, aber auch auf die Hausbewohner der Häuser, die in den Unfalldaten ersichtlich sind bzw. sich in direkter Unfallnähe befinden. Falls derartige Informationen nicht vorhanden sind, würde ich unabhängig von der IFG-Anfrage um eine kurze Einschätzung bitten.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 179216 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/179216 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
3. März 2020 15:35
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
608,5 KB

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AW: Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) beim Bundesbeauftragte…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) # 25-780/004 II#0402 [#179216]
Datum
3. März 2020 15:43
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich danke für die Antwort. Ich bin auf Ihre Einschätzung gespannt! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 179216 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/179216

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) beim Bundesbeauftragten fü…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) # 25-780/004 II#0402
Datum
8. Mai 2020 11:17
Status
geschwärzt
815,0 KB
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Mit freundlichen Grüßen