Duftstoffe

Warum müssen Duftstoffe,z.B.in Raumsprays ,Weichspülern,Duftkerzen-und Stäbchen etc.,nicht genauer deklariert werden?
Warum wird deren allergenes Potential nicht angegeben und untersucht?
Gibt es dazu eine EU-Verordnung?Gibt es Untersuchungen zur Schädlichkeit dieser Stoffe?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    28. Oktober 2019
  • Frist
    30. November 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Warum müssen Duftst…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Duftstoffe [#169359]
Datum
28. Oktober 2019 10:11
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Warum müssen Duftstoffe,z.B.in Raumsprays ,Weichspülern,Duftkerzen-und Stäbchen etc.,nicht genauer deklariert werden? Warum wird deren allergenes Potential nicht angegeben und untersucht? Gibt es dazu eine EU-Verordnung?Gibt es Untersuchungen zur Schädlichkeit dieser Stoffe?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium der Justiz
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht vom 28. Oktober 2019. Ich fasse Ihre E-Mail als Bürge…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Re: Duftstoffe [#169359] - BMJV-ID: [14403002]
Datum
4. November 2019 14:14
Status
Anfrage abgeschlossen
f8321.jpg
15,4 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht vom 28. Oktober 2019. Ich fasse Ihre E-Mail als Bürgeranfrage auf, denn Sie bitten darin um Prüfung und Beantwortung von Rechtsfragen. Das Informationsfreiheitsgesetz hingegen gewährt einen Anspruch auf Zugang zu in den Akten vorhandenen amtlichen Informationen Der Bürgerservice des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) steht Ihnen gerne für Auskünfte zu allen Bereichen, für die unser Haus gemäß der Aufgabenverteilung innerhalb der obersten Bundesbehörden zuständig ist, zur Verfügung. Ihr Anliegen fällt jedoch in den Verantwortungsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit. Aus Datenschutzgründen bzw. da uns Ihre explizite Einwilligung zur Weiterleitung nicht vorliegt, können wir Ihr Schreiben leider nicht an die Kolleginnen und Kollegen zur Bearbeitung abgeben. Daher muss ich Sie bitten, sich mit Ihrem Anliegen an den dortigen Bürgerservice zu wenden. Zu Ihrer Information übersende ich Ihnen die Kontaktdaten: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit 11055 Berlin Telefon: 030 18 305-0 Telefax: 022899 305-3225 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Internet: www.bmu.de Ich hoffe, Ihnen mit dieser Auskunft behilflich gewesen zu sein. Mit freundlichen Grüßen