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DUH

Anfrage an: Umweltbundesamt

Die DUH ist offiziell ein eingetragener Verein und Vereine dürfen keine Gewinne machen, das ist allgemein bekannt. Warum darf dann die DUH Überschüsse bzw die von ihnen eingetriebenen Abmahngebühren behalten?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. Juli 2019
  • Frist
    20. August 2019
  • 0 Follower:innen
Lydia Behnke
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die DUH ist…
An Umweltbundesamt Details
Von
Lydia Behnke
Betreff
DUH [#158640]
Datum
16. Juli 2019 07:21
An
Umweltbundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die DUH ist offiziell ein eingetragener Verein und Vereine dürfen keine Gewinne machen, das ist allgemein bekannt. Warum darf dann die DUH Überschüsse bzw die von ihnen eingetriebenen Abmahngebühren behalten?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Lydia Behnke
Umweltbundesamt
Sehr geehrte Frau Behnke, hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres Antrags auf Informationen zur Deutschen…
Von
Umweltbundesamt
Betreff
AW: DUH [#158640]
Datum
16. Juli 2019 10:35
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Behnke, hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres Antrags auf Informationen zur Deutschen Umwelthilfe, der uns über das Internetportal "fragdenstaat.de" erreichte. Ihr Antrag wird derzeit im Haus geprüft. Der Geschäftsgang im Haus wird durch den Bürgerservice koordiniert. Mit freundlichen Grüßen
Umweltbundesamt
Vollzug des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) - Ihr Antrag vom 16.072019 Sehr ge…
Von
Umweltbundesamt
Betreff
Vollzug des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) - Ihr Antrag vom 16.072019
Datum
13. August 2019 11:16
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Behnke, anliegend übersenden wir Ihnen den Ablehnungsbescheid vom heutigen Tage mit der Bitte um Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen
Lydia Behnke
AW: Vollzug des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) - Ihr Antrag vom 16.072019 [#1…
An Umweltbundesamt Details
Von
Lydia Behnke
Betreff
AW: Vollzug des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) - Ihr Antrag vom 16.072019 [#158640]
Datum
24. August 2019 09:31
An
Umweltbundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „DUH“ vom 16.07.2019 (#158640) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 5 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 158640 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Umweltbundesamt
Vollzug des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) - Ihr Antrag vom 16.07.2019 Sehr g…
Von
Umweltbundesamt
Betreff
Vollzug des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) - Ihr Antrag vom 16.07.2019
Datum
26. August 2019 14:42
Status
Sehr geehrte Frau Behnke, unser Bürgerservice teilte uns mit, dass Sie unsere Antwort auf Ihren Antrag vom 16.07.2019 nicht fristgerecht erhalten haben. Vom Justitiariat wurde per 13.08.2019 der nochmals für Sie beigefügte Ablehnungsbescheid übersandt. Auch die Mail für die Übersendung vom 13.08.2019 fügen wir nochmals als Anlage bei. Eine fristgerechte Bearbeitung und Beantwortung war damit unserer Ansicht nach gesichert. Mit freundlichen Grüßen