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DUH
Anfrage an:
Umweltbundesamt
Die DUH ist offiziell ein eingetragener Verein und Vereine dürfen keine Gewinne machen, das ist allgemein bekannt. Warum darf dann die DUH Überschüsse bzw die von ihnen eingetriebenen Abmahngebühren behalten?
Anfrage erfolgreich
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Datum16. Juli 2019
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20. August 2019
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