Duldungsbescheid/Widerspruchsbescheid zum Rückbau eines Gebäudes nach § 179 BauGB

Antrag nach dem SIFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

- Duldungsbescheid für den Rückbau eines Gebäudes vom 7.12.2017 (Erwähnt im Urteil 2 D 254/19 OVG Saarland)
- Widerspruchsbescheid vom 14.9.2018 des Kreisrechtsausschusses Merzig – KRA – 47/18 –

=> Sämtliche Personenbezogenen Daten können und sollen gerne geschwärzt werden
=> Ich bitte um ausschließlich elektronische Antwort

Die Informationen interessieren mich und werden benötigt aufgrund einer Schrottimmobilie in meiner Kommune.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. April 2021
  • Frist
    18. Mai 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SIFG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Duldungsbescheid für den Rückba…
An Landkreis Merzig-Wadern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Duldungsbescheid/Widerspruchsbescheid zum Rückbau eines Gebäudes nach § 179 BauGB [#218567]
Datum
16. April 2021 16:27
An
Landkreis Merzig-Wadern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SIFG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Duldungsbescheid für den Rückbau eines Gebäudes vom 7.12.2017 (Erwähnt im Urteil 2 D 254/19 OVG Saarland) - Widerspruchsbescheid vom 14.9.2018 des Kreisrechtsausschusses Merzig – KRA – 47/18 – => Sämtliche Personenbezogenen Daten können und sollen gerne geschwärzt werden => Ich bitte um ausschließlich elektronische Antwort Die Informationen interessieren mich und werden benötigt aufgrund einer Schrottimmobilie in meiner Kommune. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 218567 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218567/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Duldungsbescheid/Widerspruchsbescheid zum Rückb…
An Landkreis Merzig-Wadern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Duldungsbescheid/Widerspruchsbescheid zum Rückbau eines Gebäudes nach § 179 BauGB [#218567]
Datum
18. Mai 2021 07:20
An
Landkreis Merzig-Wadern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Duldungsbescheid/Widerspruchsbescheid zum Rückbau eines Gebäudes nach § 179 BauGB“ vom 16.04.2021 (#218567) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 218567 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218567/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landkreis Merzig-Wadern
Hallo Antragsteller/in Ihre Anfrage ist aus Versehen bei den Entwürfen gelandet. Der UBA liegt der Duldungsbesche…
Von
Landkreis Merzig-Wadern
Betreff
Duldungsbescheid/Widerspruchsbescheid zum Rückbau eines Gebäudes nach § 179 BauGB [#218567]
Datum
18. Mai 2021 16:20
Status
Anfrage abgeschlossen
Hallo Antragsteller/in Ihre Anfrage ist aus Versehen bei den Entwürfen gelandet. Der UBA liegt der Duldungsbescheid nicht vor. Hinsichtlich des Duldungsbescheides darf ich Sie bitten, sich direkt mit der Gemeinde Losheim am See, die den Duldungsbescheid erlassen hat, in Verbindung zu setzen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich danke vielmals für die Information und mitversandten Anhänge! Mit freundlichen…
An Landkreis Merzig-Wadern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Duldungsbescheid/Widerspruchsbescheid zum Rückbau eines Gebäudes nach § 179 BauGB [#218567]
Datum
18. Mai 2021 16:28
An
Landkreis Merzig-Wadern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich danke vielmals für die Information und mitversandten Anhänge! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 218567 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218567/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Landkreis Merzig-Wadern
Hallo Antragsteller/in danke für die Rückmeldung. Wollte die E-Mail eigentlich direkt beantworten und war auch de…
Von
Landkreis Merzig-Wadern
Betreff
AW: Duldungsbescheid/Widerspruchsbescheid zum Rückbau eines Gebäudes nach § 179 BauGB [#218567]
Datum
18. Mai 2021 16:41
Status
Anfrage abgeschlossen
Hallo Antragsteller/in danke für die Rückmeldung. Wollte die E-Mail eigentlich direkt beantworten und war auch der Meinung, dass ich Ihre Anfrage erledigt hätte. Mit freundlichen Grüßen