Durch die LHK betriebene Kameras im öffentlichen Raum

Anfrage an: Landeshauptstadt Kiel

Eine Übersicht, der von der LHK im öffentlichen Raum betriebenen Kameras einschließlich des genauen Standortes der Kamera.
Soweit vorhanden bitte ich zudem die Angaben über die Ausrichtung der Kamera und den Grund der Anbringung einschließlich des Datums der Anbringung anzugeben.
Ich bitte ferner darum, mir die Kosten der Installation von Kameras im öffentlichen Raum für die Jahre 2010 bis 2014 sowie die Kosten der Wartung für diese Jahre anzugeben.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. Januar 2015
  • Frist
    28. Februar 2015
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Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Übers…
An Landeshauptstadt Kiel Details
Von
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Betreff
Durch die LHK betriebene Kameras im öffentlichen Raum [#8536]
Datum
29. Januar 2015 08:53
An
Landeshauptstadt Kiel
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Übersicht, der von der LHK im öffentlichen Raum betriebenen Kameras einschließlich des genauen Standortes der Kamera. Soweit vorhanden bitte ich zudem die Angaben über die Ausrichtung der Kamera und den Grund der Anbringung einschließlich des Datums der Anbringung anzugeben. Ich bitte ferner darum, mir die Kosten der Installation von Kameras im öffentlichen Raum für die Jahre 2010 bis 2014 sowie die Kosten der Wartung für diese Jahre anzugeben.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 des Informationszugangsgesetzes für das Land Schleswig-Holstein(IZG-SH) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (UIG-SH), soweit Umweltinformationen betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 1 Abs. Nr. 1.1 der Landesverordnung über Kosten nach dem Informationszugangsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (IZG-SH-KostenVO) bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 UIG-SH/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landeshauptstadt Kiel
Sehr geehrtAntragsteller/in wir haben Ihre Mail zur Beantwortung an die Immobilienwirtschaft der Landeshauptstadt…
Von
Landeshauptstadt Kiel
Betreff
AW: Durch die LHK betriebene Kameras im öffentlichen Raum [#8536]
Datum
29. Januar 2015 11:52
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in wir haben Ihre Mail zur Beantwortung an die Immobilienwirtschaft der Landeshauptstadt Kiel, Herrn Rittler Telefon 901-2961 weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Landeshauptstadt Kiel
Sehr geehrtAntragsteller/in um die Zuständigkeit für Ihre Anfrage klären zu können, möchte ich Sie bitten, den vo…
Von
Landeshauptstadt Kiel
Betreff
WG: Durch die LHK betriebene Kameras im öffentlichen Raum [#8536]
Datum
30. Januar 2015 08:43
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in um die Zuständigkeit für Ihre Anfrage klären zu können, möchte ich Sie bitten, den von Ihnen angefragten "öffentlichen Raum" zu spezifizieren. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Nachfrage. Öffentlicher Raum meint jeder Raum, der für den Ver…
An Landeshauptstadt Kiel Details
Von
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Betreff
AW: WG: Durch die LHK betriebene Kameras im öffentlichen Raum [#8536]
Datum
6. Februar 2015 08:02
An
Landeshauptstadt Kiel
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Nachfrage. Öffentlicher Raum meint jeder Raum, der für den Verkehr der Allgemeinheit eröffnet ist. Dies betrifft jedenfalls die Straßen, Parkplätze, Parks usw. der Landeshauptstadt. Aber auch diejenigen Räume in Gebäuden der Landeshauptstadt, die dem Publikumsverkehr geöffnet sind. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 8536 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landeshauptstadt Kiel
Durch die LH Kiel betriebene Kameras im öffentlichem Raum Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Mailanfrage vom 29…
Von
Landeshauptstadt Kiel
Betreff
Durch die LH Kiel betriebene Kameras im öffentlichem Raum
Datum
27. Februar 2015 13:58
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Mailanfrage vom 29.01.2015 ist zwischenzeitlich bei uns in der Immobilienwirtschaft der Landeshauptstadt Kiel aufgelaufen. Sie hatten einen Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 des Informationszugangsgesetzes für das Land Schleswig-Holstein(IZG-SH) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (UIG-SH), soweit Umweltinformationen betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind gestellt. Im Rahmen Ihres Antrags bitten Sie - um eine Übersicht, der von der LHK im öffentlichen Raum betriebenen Kameras einschließlich des genauen Standortes der Kameras. - soweit vorhanden, zudem um Angaben über die Ausrichtung der Kameras, den Grund für deren Anbringung sowie der Daten von deren Anbringung. - um Informationen über die Kosten der Installation von Kameras im öffentlichen Raum für die Jahre 2010 bis 2014 sowie die Kosten der Wartung für diese Jahre. Einerseits zielen Ihre Fragestellungen rund um Kameras im öffentlichen Raum auf sämtliche Flächen, Straßen, Plätze und Objekte in der Verantwortung der Landeshauptstadt Kiel ab. Dies geht leider deutlich über den Aufgaben- und Verantwortungsbereich der Immobilienwirtschaft hinaus, weshalb es uns leider nicht möglich ist, Ihre Anfrage direkt zu beantworten. Darüber hinaus hat Ihre Anfrage Datenschutzrelevanz. Aus diesen Gründen haben wir Ihre Anfrage intern Herrn Amann, unserem städtischen Datenschutzbeauftragten, zur Bearbeitung zugeleitet. Wir haben zwischenzeitlich erfahren, dass Herr Amann in den vergangenen Wochen dienstlich nicht erreichbar war bzw. ist. Da Herr Amann voraussichtlich auch erst ab ca. Mitte der 10. Kalenderwoche wieder erreichbar ist, ist die Beantwortung Ihrer Anfrage bisher leider nicht möglich gewesen. Wir gehen aber davon aus, dass sich Herr Amann, sobald er wieder im Dienst ist, sicherlich kurzfristig um die Beantwortung Ihrer Anfrage bemühen wird. Wir bedauern, dass wir Ihnen aktuell keine konkretere Rückmeldung geben können und bitten noch um etwas Geduld. Mit freundlichen Grüßen
Landeshauptstadt Kiel
Auskünfte nach dem Informationszugangsgesetz - Ihre Anfrage vom 29.01.15 Sehr geehrtAntragsteller/in mit Mail v…
Von
Landeshauptstadt Kiel
Betreff
Auskünfte nach dem Informationszugangsgesetz - Ihre Anfrage vom 29.01.15
Datum
10. April 2015 09:18
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in mit Mail vom 29.01.2015 hatten Sie um Auskünfte nach dem Informationszugangsgesetz nachgesucht. Nachdem wir Ihnen am 27.02.15 eine Zwischenmeldung gegeben hatten, möchten wir Ihnen nachfolgend so konkret wie möglich Ihre Fragen beantworten. Sie bitten - um eine Übersicht, der von der LHK im öffentlichen Raum betriebenen Kameras einschließlich des genauen Standortes der Kameras. - soweit vorhanden, Angaben über a) die Ausrichtung der Kameras, b) den Grund für deren Anbringung sowie c) der Daten von deren Anbringung. d) um Informationen über die Kosten der Installation von Kameras im öffentlichen Raum für die Jahre 2010 bis 2014 sowie die Kosten der Wartung für diese Jahre. Im Rahmen der Datenerhebung für Ihre Anfrage hat sich gezeigt, dass wir die nachfolgend bereitgestellten Informationen nicht mehr als „einfache schriftliche Auskunft“ (im Sinne des IZG-SH) einstufen können. In der Regel ist lediglich bei einer über alle befassten Mitarbeiter/innen gerechneten Bearbeitungszeit bis zu einer halben oder Dreiviertelstunde von einer einfachen und daher kostenfreien Auskunft auszugehen. Der Verwaltungsaufwand zur Erarbeitung diese Antwort war jedoch weitaus höher. Die Kostenpflicht soll aber das Recht der Bürgerinnen und Bürger auf Zugang zu Informationen auch nicht aushebeln. Aus diesem Grund haben wir uns in Abstimmung mit unserem Datenschutzbeauftragten sowie unserem Rechtsamt entschieden, vom Grundsatz der Kostenpflicht abzusehen und Ihnen diese Informationen verwaltungsgebührenfrei zur Verfügung zu stellen. Folgende Ergebnisse können wir Ihnen mitteilen: 1. Rathaus, Fleethörn 9-17 Zu a) – c) 11 Kameras. Daten entnehmen Sie bitte der als Datei beigefügten Dienstvereinbarung über den Einsatz einer Videoüberwachungsanlage im Rathaus der Landeshauptstadt Kiel Zu d) keine regelmäßigen Wartungskosten. Reparaturen und Ersatz nach Bedarf. 2012: ca. 12.000,- € 2. Neues Rathaus, Andreas-Gayk-Str. 31 Zu a) - c) 10 Kameras. Daten entnehmen Sie bitte der als Datei beigefügten Zusatzbvereinbarung zur Dienstvereinbarung über den Einsatz einer Videoüberwachungsanlage im Rathaus der Landeshauptstadt Kiel Zu d) keine regelmäßigen Wartungskosten. Reparaturen und Ersatz nach Bedarf. 2012: ca. 4.300,- € 3. Stadtteilbücherei Gaarden / Mehrgenerationenhaus „Vinetazentrum“, Elisabethstraße 64, Zu a) EG, Eingangsbereich über der Eingangstür Zu b) Über die Kamera bzw. den Monitor wird sichergestellt, dass keine Unbefugten in das Treppenhaus zum Wohnbereich gelangen können. Zu c) mit angemessenem Aufwand für LHK nicht ermittelbar – vor 2010. Zu d) Bisher keine Wartungskosten. 4. Stadtmuseum Warleberger Hof, Dänische Straße 19 Zu a) 1 Kamera. Die Videoüberwachungsanlage befindet sich im Keller des Stadtmuseums und erfasst den Hauptraum des Kellergewölbes. Zu b) Vermeidung von Vandalismus in diesem öffentlich zugänglichen Bereich Zu c) im Rahmen der Sanierungsarbeiten im Jahr 2010 erneuert Zu d) mit angemessenem Aufwand für LHK nicht ermittelbar, da Teil der Gesamtsanierung. 5. Goethe-Grundschule, Hansastr. 25 Zu a) 4 Kameras, die aus Klassenräumen heraus den Schulhof aufnehmen. Zu b) Vandalismus auf dem Schulhof, Diebstahl von Pflanzen. Zu c) mit angemessenem Aufwand für LHK nicht ermittelbar – vor 2010. Zu d) bisher keine Wartungskosten. 6. Goethe-Gemeinschaftsschule, Hansastr. 25 Zu a) 1 Kamera, unterer Schulhof zur Schauenburger Straße, Richtung Fahrradständer. Zu b) Vandalismus auf dem Schulhof, Diebstahl von Fahrrädern. Zu c) ) mit angemessenem Aufwand für LHK nicht ermittelbar – vor 2010. Zu d) Bisher keine Wartungskosten. 7. Lilli-Martius-Schule, Allgäuer Straße 30 Zu a) 2 Kameras (eine davon dauerhaft defekt), Gebäude D Richtung Fahrradständer. Abbau im Laufe 2015 im Rahmen von Sanierungsarbeiten vorgesehen. Zu b) Vandalismus auf dem Schulhof, Diebstahl von Fahrrädern. Zu c) ) mit angemessenem Aufwand für LHK nicht ermittelbar – vor 2010. Zu d) Keine Informationen verfügbar. 8. Ricarda-Huch-Schule, Hansastr. 69a Zu a) 2 Kameras, Nordseite des Aulagebäudes. Zu b) Vandalismus auf dem Schulhof, Diebstahl von Fahrrädern. Zu c) ) mit angemessenem Aufwand für LHK nicht ermittelbar – vor 2010. Zu de) Keine Informationen verfügbar. 9. Gymnasium Wellingdorf, Schönberger Str. 67 Zu a) 2 Kameras, am und im Fahrradkeller. Zu b) Vandalismus auf dem Schulhof, Diebstahl von Fahrrädern. Zu c) ) mit angemessenem Aufwand für LHK nicht ermittelbar – vor 2010. Zu d) Keine Informationen verfügbar. 10. Käthe-Kollwitz-Schule, Paul-Flemming-Str. 1 Zu a) 2 Kameras, Fahrradhof der Schule. Zu b) Vandalismus auf dem Schulhof, Diebstahl von Fahrrädern. Zu c) ) mit angemessenem Aufwand für LHK nicht ermittelbar – vor 2010. Zu d) Keine Informationen verfügbar. 11. Gymnasium Elmschenhagen, Allgäuer Straße 30 Zu a) 4 Kameras, im Fahrradkeller. Zu b) Vandalismus auf dem Schulhof, Diebstahl von Fahrrädern. Zu c) ) mit angemessenem Aufwand für LHK nicht ermittelbar – vor 2010. Zu d) Keine Informationen verfügbar. 12. Max-Planck-Schule, Winterbeker Weg 1 Zu a) 2 Kameras, an der Hausmeisterwohnung. Zu b) Vandalismus. Zu c) ) mit angemessenem Aufwand für LHK nicht ermittelbar – vor 2010. Du d) Keine Informationen verfügbar. 13. Bildungszentrum Mettenhof, Vaasastr. 43 Zu a) 7 Kameras, Fahrradhof der Schule. 4 Kameras im Bereich der Verwaltung 3 Kameras im Bereich der Fahrradständer Zu b) Vandalismus, Einbruchdiebstähle, Diebstahl von Fahrrädern. Zu c) ) mit angemessenem Aufwand für LHK nicht ermittelbar – vor 2010. Zu d) Kosten für die Erneuerungen 2015: ca. 2.500,- € 14. Kindertageseinrichtung Tiroler Ring, Tiroler Ring 283 Zu a) 2 Kameras, eine im Innenbereich der KTE an der Tür zum sog. Wandelgang; eine zum Spielplatzbereich. Zu b) Wiederholte Aufenthalte unbefugter Personen. Dadurch Feuerstellen, Flaschen, Spritzen, Essensreste und sonstige Gefahrmaterialien. Bei besonders schlimmen Situation wurde wiederholt auch bereits die Polizei gerufen. Zu c) ) mit angemessenem Aufwand für LHK nicht ermittelbar – vor 2010. Zu d) keine Informationen verfügbar. 15. Jugendtreff Nord, Holtenauer Str. 257 Zu a) 4 Kameras; 1x Terasse, Blickrichtung Westen zur Gartenausgangstür (ausschließlich Einrichtungsgelände zu erkennen!). 1x Hauswand, Blickrichtung Garten (ausschließlich Einrichtungsgelände zu erkennen!). 1x Haupteingang, Blickrichtung Haupteingangstür (ausschließlich Einrichtungsgelände zu erkennen!). 1x Fußweg, nördlich der Einrichtung (Außenwand Küche), Blickrichtung Westen (öffentlicher Durchgang). Zu b) Abschreckung wg. Vandalismus, wiederholter Einbrüche, versuchter Brandstiftung. Wenn möglich auch Täteridentifizierung. Zu c) ) mit angemessenem Aufwand für LHK nicht ermittelbar – ca. 2005. Zu d) Keine Informationen verfügbar. 16. Hörnbrücke (3-Feld-Zug-Klappbrücke), Hörn, gegenüber Bahnhof Zu a) 7 Kameras. 1x für die ca. 40 Meter entfernt sitzenden Bediener der Brücke, zwecks Brückenbetätigung. Diese haben von ihrem Standort aus nur eine begrenzte Direktsicht auf die Brücke. 2x nach Nord und nach Süd, für sich auf die Brücke zubewegenden Schiffsverkehr. 2x von Ost und von West, für den Zulauf auf den beweglichen Teil der Brücke. 2x von Ost und von West für den unmittelbaren Übergang zum beweglichen Teil der Brücke (Schranken). Zu b) Überwachung der Brückenfunktion, Sicherheit des Schiffsverkehrs, Sicherheit der Passanten Zu c) 1997. Generalüberholung 2007/8. Zu d) Im Anfragezeitraum bestand kein Wartungsvertrag. 17. Ehem. MFG 5 Gelände, Holtenau. Eigentum der BImA. Zunächst zeitlich befristete Zwischennutzung durch die Stadt) Zu a) 1 Kamera, auf dem Gelände, Bereich Strandstraße. Zu b) Die Kamera ist Eigentum der BImA. Sie dient der Überwachung des Durchquerungsverbots für private PKW, gemäß Vertrag zwischen BImA und Stadt. Zu c) Genaues Einbaudatum nicht bekannt, da keine Eigenanlage. Zu d) Keine Wartungskosten. Wartungsverträge werden in aller Regel nicht geschlossen. Wartungen und Reparaturen erfolgen nur aus gegebenem Anlass. Soweit über die vorgenannten städtischen Einrichtungen hinaus weitere Videoüberwachungsanlagen durch rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts, Behörden des Landes oder des Bundes oder natürliche und juristische Personen des Privatrechts im Stadtgebiet betrieben werden, haben wir darauf weder ein Zugriffs-, noch ein Informationsrecht. Diesbezüglich müssten Sie sich bitte direkt an diese Einrichtungen wenden. Sollten Sie darüber hinausgehende Informationen wünschen, stehen wir gerne für entsprechende Anfragen zur Verfügung; mündliche Auskünfte oder eine Einsichtnahme in begehrte Informationen vor Ort sind für Sie weiterhin kostenfrei. Sofern der Aufwand aber über die Bereitstellung einfacher schriftlicher Auskünfte hinausgehen sollte, ist eine Kostenerhebung im Gesetz für die Bereitstellung von Informationen vorgeschrieben. Für die Bemessung und Festsetzung einer solchen Gebühr wird dann der tatsächlich anfallende Rechercheaufwand einen entscheidenden Faktor darstellen. Dieser Aufwand bemisst sich nach Zeit und Stundensätzen und kann deshalb vorab von uns nicht abschließend beurteilt werden. Die Gebührenhöhe richtet sich dann nach der Nr. 13 der Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung der Landeshauptstadt Kiel. Danach wird für die Erteilung einer „umfassenden schriftlichen Auskunft, ggf. auch mit der Herausgabe von Kopien“, eine Gebühr von bis zu 250 € erhoben. Höhere Gebühren von bis zu 500 € könnten ausnahmsweise dann anfallen, wenn „außergewöhnliche aufwändige Maßnahmen zur Zusammenstellung der Unterlagen erforderlich“ wären, was nach derzeitigen Stand allerdings unwahrscheinlich erscheint. Mit freundlichen Grüßen

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AW: Auskünfte nach dem Informationszugangsgesetz - Ihre Anfrage vom 29.01.15 [#8536] Sehr geehrt<< Anrede &…
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Betreff
AW: Auskünfte nach dem Informationszugangsgesetz - Ihre Anfrage vom 29.01.15 [#8536]
Datum
22. April 2015 11:14
An
Landeshauptstadt Kiel
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für ihre Antwort und insbesondere für das Absehen von der Gebührenerhebung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 8536 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>