Sehr geehrtAntragsteller/in
mit Mail vom 29.01.2015 hatten Sie um Auskünfte nach dem Informationszugangsgesetz nachgesucht. Nachdem wir Ihnen am 27.02.15 eine Zwischenmeldung gegeben hatten, möchten wir Ihnen nachfolgend so konkret wie möglich Ihre Fragen beantworten.
Sie bitten
- um eine Übersicht, der von der LHK im öffentlichen Raum betriebenen Kameras einschließlich des genauen Standortes der Kameras.
- soweit vorhanden, Angaben über
a) die Ausrichtung der Kameras,
b) den Grund für deren Anbringung sowie
c) der Daten von deren Anbringung.
d) um Informationen über die Kosten der Installation von Kameras im öffentlichen Raum für die Jahre 2010 bis 2014 sowie die Kosten der Wartung für diese Jahre.
Im Rahmen der Datenerhebung für Ihre Anfrage hat sich gezeigt, dass wir die nachfolgend bereitgestellten Informationen nicht mehr als „einfache schriftliche Auskunft“ (im Sinne des IZG-SH) einstufen können. In der Regel ist lediglich bei einer über alle befassten Mitarbeiter/innen gerechneten Bearbeitungszeit bis zu einer halben oder Dreiviertelstunde von einer einfachen und daher kostenfreien Auskunft auszugehen. Der Verwaltungsaufwand zur Erarbeitung diese Antwort war jedoch weitaus höher. Die Kostenpflicht soll aber das Recht der Bürgerinnen und Bürger auf Zugang zu Informationen auch nicht aushebeln. Aus diesem Grund haben wir uns in Abstimmung mit unserem Datenschutzbeauftragten sowie unserem Rechtsamt entschieden, vom Grundsatz der Kostenpflicht abzusehen und Ihnen diese Informationen verwaltungsgebührenfrei zur Verfügung zu stellen.
Folgende Ergebnisse können wir Ihnen mitteilen:
1. Rathaus, Fleethörn 9-17
Zu a) – c) 11 Kameras. Daten entnehmen Sie bitte der als Datei beigefügten Dienstvereinbarung über den Einsatz einer Videoüberwachungsanlage im Rathaus der Landeshauptstadt Kiel
Zu d) keine regelmäßigen Wartungskosten. Reparaturen und Ersatz nach Bedarf. 2012: ca. 12.000,- €
2. Neues Rathaus, Andreas-Gayk-Str. 31
Zu a) - c) 10 Kameras. Daten entnehmen Sie bitte der als Datei beigefügten Zusatzbvereinbarung zur Dienstvereinbarung über den Einsatz einer Videoüberwachungsanlage im Rathaus der Landeshauptstadt Kiel
Zu d) keine regelmäßigen Wartungskosten. Reparaturen und Ersatz nach Bedarf. 2012: ca. 4.300,- €
3. Stadtteilbücherei Gaarden / Mehrgenerationenhaus „Vinetazentrum“, Elisabethstraße 64,
Zu a) EG, Eingangsbereich über der Eingangstür
Zu b) Über die Kamera bzw. den Monitor wird sichergestellt, dass keine Unbefugten in das Treppenhaus zum Wohnbereich gelangen können.
Zu c) mit angemessenem Aufwand für LHK nicht ermittelbar – vor 2010.
Zu d) Bisher keine Wartungskosten.
4. Stadtmuseum Warleberger Hof, Dänische Straße 19
Zu a) 1 Kamera. Die Videoüberwachungsanlage befindet sich im Keller des Stadtmuseums und erfasst den Hauptraum des Kellergewölbes.
Zu b) Vermeidung von Vandalismus in diesem öffentlich zugänglichen Bereich
Zu c) im Rahmen der Sanierungsarbeiten im Jahr 2010 erneuert
Zu d) mit angemessenem Aufwand für LHK nicht ermittelbar, da Teil der Gesamtsanierung.
5. Goethe-Grundschule, Hansastr. 25
Zu a) 4 Kameras, die aus Klassenräumen heraus den Schulhof aufnehmen.
Zu b) Vandalismus auf dem Schulhof, Diebstahl von Pflanzen.
Zu c) mit angemessenem Aufwand für LHK nicht ermittelbar – vor 2010.
Zu d) bisher keine Wartungskosten.
6. Goethe-Gemeinschaftsschule, Hansastr. 25
Zu a) 1 Kamera, unterer Schulhof zur Schauenburger Straße, Richtung Fahrradständer.
Zu b) Vandalismus auf dem Schulhof, Diebstahl von Fahrrädern.
Zu c) ) mit angemessenem Aufwand für LHK nicht ermittelbar – vor 2010.
Zu d) Bisher keine Wartungskosten.
7. Lilli-Martius-Schule, Allgäuer Straße 30
Zu a) 2 Kameras (eine davon dauerhaft defekt), Gebäude D Richtung Fahrradständer. Abbau im Laufe 2015 im Rahmen von Sanierungsarbeiten vorgesehen.
Zu b) Vandalismus auf dem Schulhof, Diebstahl von Fahrrädern.
Zu c) ) mit angemessenem Aufwand für LHK nicht ermittelbar – vor 2010.
Zu d) Keine Informationen verfügbar.
8. Ricarda-Huch-Schule, Hansastr. 69a
Zu a) 2 Kameras, Nordseite des Aulagebäudes.
Zu b) Vandalismus auf dem Schulhof, Diebstahl von Fahrrädern.
Zu c) ) mit angemessenem Aufwand für LHK nicht ermittelbar – vor 2010.
Zu de) Keine Informationen verfügbar.
9. Gymnasium Wellingdorf, Schönberger Str. 67
Zu a) 2 Kameras, am und im Fahrradkeller.
Zu b) Vandalismus auf dem Schulhof, Diebstahl von Fahrrädern.
Zu c) ) mit angemessenem Aufwand für LHK nicht ermittelbar – vor 2010.
Zu d) Keine Informationen verfügbar.
10. Käthe-Kollwitz-Schule, Paul-Flemming-Str. 1
Zu a) 2 Kameras, Fahrradhof der Schule.
Zu b) Vandalismus auf dem Schulhof, Diebstahl von Fahrrädern.
Zu c) ) mit angemessenem Aufwand für LHK nicht ermittelbar – vor 2010.
Zu d) Keine Informationen verfügbar.
11. Gymnasium Elmschenhagen, Allgäuer Straße 30
Zu a) 4 Kameras, im Fahrradkeller.
Zu b) Vandalismus auf dem Schulhof, Diebstahl von Fahrrädern.
Zu c) ) mit angemessenem Aufwand für LHK nicht ermittelbar – vor 2010.
Zu d) Keine Informationen verfügbar.
12. Max-Planck-Schule, Winterbeker Weg 1
Zu a) 2 Kameras, an der Hausmeisterwohnung.
Zu b) Vandalismus.
Zu c) ) mit angemessenem Aufwand für LHK nicht ermittelbar – vor 2010.
Du d) Keine Informationen verfügbar.
13. Bildungszentrum Mettenhof, Vaasastr. 43
Zu a) 7 Kameras, Fahrradhof der Schule.
4 Kameras im Bereich der Verwaltung
3 Kameras im Bereich der Fahrradständer
Zu b) Vandalismus, Einbruchdiebstähle, Diebstahl von Fahrrädern.
Zu c) ) mit angemessenem Aufwand für LHK nicht ermittelbar – vor 2010.
Zu d) Kosten für die Erneuerungen 2015: ca. 2.500,- €
14. Kindertageseinrichtung Tiroler Ring, Tiroler Ring 283
Zu a) 2 Kameras, eine im Innenbereich der KTE an der Tür zum sog. Wandelgang; eine zum Spielplatzbereich.
Zu b) Wiederholte Aufenthalte unbefugter Personen. Dadurch Feuerstellen, Flaschen, Spritzen, Essensreste und sonstige Gefahrmaterialien. Bei besonders schlimmen Situation wurde wiederholt auch bereits die Polizei gerufen.
Zu c) ) mit angemessenem Aufwand für LHK nicht ermittelbar – vor 2010.
Zu d) keine Informationen verfügbar.
15. Jugendtreff Nord, Holtenauer Str. 257
Zu a) 4 Kameras; 1x Terasse, Blickrichtung Westen zur Gartenausgangstür (ausschließlich Einrichtungsgelände zu erkennen!). 1x Hauswand, Blickrichtung Garten (ausschließlich Einrichtungsgelände zu erkennen!). 1x Haupteingang, Blickrichtung Haupteingangstür (ausschließlich Einrichtungsgelände zu erkennen!). 1x Fußweg, nördlich der Einrichtung (Außenwand Küche), Blickrichtung Westen (öffentlicher Durchgang).
Zu b) Abschreckung wg. Vandalismus, wiederholter Einbrüche, versuchter Brandstiftung. Wenn möglich auch Täteridentifizierung.
Zu c) ) mit angemessenem Aufwand für LHK nicht ermittelbar – ca. 2005.
Zu d) Keine Informationen verfügbar.
16. Hörnbrücke (3-Feld-Zug-Klappbrücke), Hörn, gegenüber Bahnhof
Zu a) 7 Kameras. 1x für die ca. 40 Meter entfernt sitzenden Bediener der Brücke, zwecks Brückenbetätigung. Diese haben von ihrem Standort aus nur eine begrenzte Direktsicht auf die Brücke. 2x nach Nord und nach Süd, für sich auf die Brücke zubewegenden Schiffsverkehr. 2x von Ost und von West, für den Zulauf auf den beweglichen Teil der Brücke. 2x von Ost und von West für den unmittelbaren Übergang zum beweglichen Teil der Brücke (Schranken).
Zu b) Überwachung der Brückenfunktion, Sicherheit des Schiffsverkehrs, Sicherheit der Passanten
Zu c) 1997. Generalüberholung 2007/8.
Zu d) Im Anfragezeitraum bestand kein Wartungsvertrag.
17. Ehem. MFG 5 Gelände, Holtenau. Eigentum der BImA. Zunächst zeitlich befristete Zwischennutzung durch die Stadt)
Zu a) 1 Kamera, auf dem Gelände, Bereich Strandstraße.
Zu b) Die Kamera ist Eigentum der BImA. Sie dient der Überwachung des Durchquerungsverbots für private PKW, gemäß Vertrag zwischen BImA und Stadt.
Zu c) Genaues Einbaudatum nicht bekannt, da keine Eigenanlage.
Zu d) Keine Wartungskosten.
Wartungsverträge werden in aller Regel nicht geschlossen. Wartungen und Reparaturen erfolgen nur aus gegebenem Anlass.
Soweit über die vorgenannten städtischen Einrichtungen hinaus weitere Videoüberwachungsanlagen durch rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts, Behörden des Landes oder des Bundes oder natürliche und juristische Personen des Privatrechts im Stadtgebiet betrieben werden, haben wir darauf weder ein Zugriffs-, noch ein Informationsrecht. Diesbezüglich müssten Sie sich bitte direkt an diese Einrichtungen wenden.
Sollten Sie darüber hinausgehende Informationen wünschen, stehen wir gerne für entsprechende Anfragen zur Verfügung; mündliche Auskünfte oder eine Einsichtnahme in begehrte Informationen vor Ort sind für Sie weiterhin kostenfrei. Sofern der Aufwand aber über die Bereitstellung einfacher schriftlicher Auskünfte hinausgehen sollte, ist eine Kostenerhebung im Gesetz für die Bereitstellung von Informationen vorgeschrieben. Für die Bemessung und Festsetzung einer solchen Gebühr wird dann der tatsächlich anfallende Rechercheaufwand einen entscheidenden Faktor darstellen. Dieser Aufwand bemisst sich nach Zeit und Stundensätzen und kann deshalb vorab von uns nicht abschließend beurteilt werden. Die Gebührenhöhe richtet sich dann nach der Nr. 13 der Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung der Landeshauptstadt Kiel. Danach wird für die Erteilung einer „umfassenden schriftlichen Auskunft, ggf. auch mit der Herausgabe von Kopien“, eine Gebühr von bis zu 250 € erhoben. Höhere Gebühren von bis zu 500 € könnten ausnahmsweise dann anfallen, wenn „außergewöhnliche aufwändige Maßnahmen zur Zusammenstellung der Unterlagen erforderlich“ wären, was nach derzeitigen Stand allerdings unwahrscheinlich erscheint.
Mit freundlichen Grüßen