Durchführung der Abiturprüfungen

Antrag nach dem LTranspG, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir bezüglich der Abiturprüfungen 2020 Folgendes zu:

- Anweisung an die Schulen zu den konkret durchzuführenden Infektionsschutzmaßnahmen
- Dem Ministerium für Bildung vorliegende Informationen zur Einhaltung und Effektivität der ergriffenen Maßnahmen
- Dokumente zur Gesundheitssicherheit (bzgl. Covid-19-Pandemie) bei diesen Prüfungen

Ich verweise auf das große öffentliche Interesse an der Durchführung der diesjährigen Abiturprüfungen in ganz Deutschland. Auf Grund der sehr dynamischen Situation würde ich mich sehr über eine baldige Antwort freuen.

Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. März 2020
  • Frist
    28. April 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir bezüglich der Abiturprüfungen 20…
An Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Durchführung der Abiturprüfungen [#183400]
Datum
25. März 2020 19:33
An
Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir bezüglich der Abiturprüfungen 2020 Folgendes zu: - Anweisung an die Schulen zu den konkret durchzuführenden Infektionsschutzmaßnahmen - Dem Ministerium für Bildung vorliegende Informationen zur Einhaltung und Effektivität der ergriffenen Maßnahmen - Dokumente zur Gesundheitssicherheit (bzgl. Covid-19-Pandemie) bei diesen Prüfungen Ich verweise auf das große öffentliche Interesse an der Durchführung der diesjährigen Abiturprüfungen in ganz Deutschland. Auf Grund der sehr dynamischen Situation würde ich mich sehr über eine baldige Antwort freuen. Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 183400 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183400 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre o.g. Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz beantworte ich wie folgt: 1. …
Von
Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz an das Ministerium für Bildung: Durchführung der Abiturprüfungen [#183400]
Datum
1. April 2020 15:13
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre o.g. Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz beantworte ich wie folgt: 1. Mit Schreiben der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion vom 13. März 2020 wurden diejenigen Schulen, an denen das Abitur stattfindet, auf die Einhaltung einer Reihe von Infektionsschutzmaßnahmen bei der Durchführung mündlicher und schriftlicher Prüfungen verpflichtet. Ich füge dieses Schreiben in PDF-Form bei ("Schließung regulärer Schulbetrieb Prüfungen"). Hierin wird u.a. die Beschränkung der Anwesenheit bei Prüfungen, die Gestaltung schriftlicher und mündlicher Prüfungen zur Gewährleistung von Mindestabständen sowie die Maximalzahl von Prüflingen pro Raum verbindlich festgelegt. 2. Informationen über die Einhaltung und Effektivität der ergriffenen Maßnahmen liegen dem Ministerium für Bildung nicht vor. 3. Weitere Dokumente zur Gesundheitssicherheit (bzgl. Covid-19-Pandemie) bei diesen Prüfungen liegen dem Ministerium für Bildung nicht vor. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre schnelle Antwort! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Ant…
An Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz an das Ministerium für Bildung: Durchführung der Abiturprüfungen [#183400]
Datum
1. April 2020 15:28
An
Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre schnelle Antwort! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 183400 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183400